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Dixon-Bate Universal Coupling

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    Dixon-Bate Universal Coupling

    Hallo,

    Darf ich an der Dixon-Bate Universal Coupling mit E-Kenzeichen, siehe Foto, legal in Deutschland einen Anhänger mit Maulkupplung ziehen oder nur zum Abschleppen und Rangieren?


    Und passen landwirtschaftliche Anhänger (4t) an diese Kupplung?
    Vor den Stellpatz meines Wohnwagen steht oft so ein Anhänger.

    Detlef
    Gruß Detlef

    _______________________________________________

    STAMMTICH HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN

    #2
    Hallo Detlef,
    Lr selbst bietet ja auch so eine "Kombikupplung" an und sagt dazu eindeutig: "Auf öffentlichen Strassen darf nur die Kugelkopf-Kupplung verwendet werden!"
    Die andere Frage kann ich nicht beantworten.

    Gruß/DSW

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      #3
      Wenn ich mir den §43 der StZVO durchlese müßte es möglich sein eine Anhänger hinter einen PKW mit einer nicht selbsttägten Kupplung wie der D-B zu zieh. ist nur die Frage was im Gutachten für E-Kennzeichen steht.

      StZVO § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen.

      (1) Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen müssen so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist. Die Zuggabel von Mehrachsanhängern muss bodenfrei sein. Die Zugöse dieser Anhänger muss jeweils in Höhe des Kupplungsmauls einstellbar sein; dies gilt bei anderen Kupplungsarten sinngemäß. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für Anhänger hinter Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 2 t beträgt.

      (2) ....

      (3) ....

      (4) Anhängekupplungen müssen selbsttätig wirken. Nicht selbsttätige Anhängekupplungen sind jedoch zulässig,

      1. ....

      2. an Krafträdern und Personenkraftwagen,

      3. ....

      4. zur Verbindung von anderen Kraftfahrzeugen mit einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t.

      In jedem Fall muss die Herstellung einer betriebssicheren Verbindung leicht und gefahrlos möglich sein.

      (5) ....
      Detlef
      Gruß Detlef

      _______________________________________________

      STAMMTICH HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN

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        #4
        RE: Dixon-Bate Universal Coupling

        Hi Detlef,



        der Bolzen ist viel zu dünn um längere Zeit so einen Hänger ohne großes Geklapper ziehen.

        Zu Rumrangieren reichts aber allemal ;)
        Gruß
        Volker

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          #5
          Hallo,

          Das der 26mm Pin im 40 mm Loch richtig klappert ist klar,
          es gehe mir auch nicht für längere Strecken, aber mal eine kurze Stecke legal über öffentliche Straßen ziehen.
          Gruß Detlef

          _______________________________________________

          STAMMTICH HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN

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            #6
            Hallo,
            ich weiß nicht ob dies zulässig ist, aber ich hätte da eh kein Vertrauen dazu, wenn ich sehe was an den Bolzenkupplungen (Ringfeder oder so) für Verschleiß und Belastungsspuren auftreten.
            Ich würde lieber ein Wechselsystem montieren,


            gruß Thorsten

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              #7
              Ist zwar schon ein alter Beitrag, aber vielleicht interessierts ja noch mal jemanden.
              Soweit ich mich informiert habe, dürfen nichtselbstständige Bolzenkupplungen auf öffentlichen Straßen nur bei lof Fahrzeugen bis 25 km/h genutzt werden und das max. Verschleißmaß des Bolzens darf 28 mm nicht unterschreiten. Also vergeßt es, die Maulkupplung der Kombikupplungen im öffentlichen Straßenverkehr zu gebrauchen. Die sind nur zum rangieren, abschleppen oder ähnlichem gut.

              Später Gruß

              Holger

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