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Zusätzlich zur Serienbereifung sind bei mir im Fahrzeugbrief unter Bemerkungen eingetragen:
20-23: A.GEN.VUH 265/75R16 120/116Q M+S BF GOODRICH RADIAL MT A.7JX16H2, ET 13 EXCENTRIC LM-SO-RAD TYP OLYMP-EXC 1165
Bedeutet das, dass ich nur den MT Reifen auf dieser Felge fahren darf und für den AT eine separate Einzelabnahme / Eintragung (und damit Streichung des MT) benötige?
War eigentlich der Meinung, dass die Reifendimension wichtig ist und eingetragen wird und nicht das Profil.
Original von Perseus
20-23: A.GEN.VUH 265/75R16 120/116Q M+S BF GOODRICH RADIAL MT A.7JX16H2, ET 13 EXCENTRIC LM-SO-RAD TYP OLYMP-EXC 1165
Bis vor 2-3 Jahren wurde teilweise auch eine Reifen mit Hersteller und Tpy eingetragen und man durfte nur diesen Reiifen fahren.
Aber das wurde geändert, es gibt für PKWs keine Markenbindung mehr, d.h. du darf jetzt alle Reifen in der Größe 265/75R16 120/116Q auf der Felge 7JX16H2, ET 13 EXCENTRIC LM-SO-RAD TYP OLYMP-EXC 1165 fahren.
hier ist Vorsicht geboten. Richtig ist, das die Merkenbindung durch Brüssel untersagt wurde, hier handelt es sich aber um eine Eintragung nach §19/3 STVZO. Je nachdem, was im Felgengutachten der Felge 7JX16H2 ET 13 EXCENTRIC LM-SO-RAD TYP OLYMP-EXC 1165 steht, muß bei Umbereifung die Erfüllung der Freiraummaße / Tragfähigkeiten von einem Sachverständigen Prüfer bescheinigt / eingetragen werden. Hier handelt es sich nicht um eine Fabrikatsbindung, sondern um eine Anbaubescheinigung einer konkreten Rad/- Reifenkombination.
Gruß
Michael
P.S.: Interessant ist in diesem Zusammenhang, das einige Autohersteller nach wie vor erfolgreich Haftungsansprüche ablehnen, wenn der Fabrikatsbindung im Fahrzeugschein keine Folge geleistet wird.
Mir hat diese ein TÜV-Prüfer gesagt, als ich den 3. Reifen ( alle 165/70R10 ) auf die gleichen Felgen für meinen MINI eintragen wollte).
Im Felgengutachen steht nur ein Reifen/Hersteller und der Zusatz für andere Reifen eine Freigabe des Reifenherstelle über die Montierbarkeit auf der Felgenbreite notwendig ist.
Laut Aussage des Prüfers darf ich alle Reifen in der Größe ohne Eintrag fahren.
das meine ich ja. Im Gutachten stehen die zur Anbauabnahme notwendigen Auflagen. Sind diese erfüllt, wird eingetragen. Wenn im Gutachten steht, du brauchst eine Reifenherstellerfreigabe, brauchst Du die auch. Ob sie dann in den Papieren nachgetragen werden muß, steht im Gutachten und in der STVZO.
Im übrigen gilt hier natürlich wie immer im richtigen Leben, es gibt TüV- Prüfer, die sind regelrechte Korintensch... und prüfen jede Kleinigkeit und andere kleben eine Plakette, obwohl die Wurstblinker nicht eingetragen sind:D .
Gutachten für die Felge?
Ich hab nix. Ist "einfach so" im Brief eingetragen.
Habe das Fahrzeug mit den Felgen und Reifen so gekauft, ohne Eintrag.
Bin dann zu einer Werkstatt und habe das Auto von denen beim TÜV vorfahren lassen.
Reifen und Felgen wurden dann eingetragen.
Ist im Normalfall ein Gutachten für die Felge erforderlich?
Der MT Reifen ist schon super, aber ich bin halt 98% auf der Straße unterwegs.
Da ich die Kurven nicht gerade langsam fahre, haben sich in der Vorderreifen (nach ca. 80Tkm)
Treppen gefahren. Um die Laufleistung zu erhöhen, habe ich sie nach hinten gewechselt.
Nun halte ich das Dröhnen nicht mehr aus (Resonanz im Radkasten).
Immerhin bin ich jetzt nach ein paar Jahren auf die Idee gekommen, einen AT Reifen zu montieren.
Erhoffe mir etwas mehr Laufruhe und evtl. geringfügig mehr Sicherheit bei Nässe.
Besser sieht der MT natürlich aus. Hier kämpft Herz mit Verstand.
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