Ja, das stimmt,
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung . von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen) und Motorrädern in Österreich fällig wird. Für Lastkraftwagen wird die NoVA nicht erhoben.
Für die Bemessungsgrundlage der NoVA werden der Anschaffungspreis, das Entgelt oder der gemeine Wert sowie der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch (MVEG-Zyklus) herangezogen.
In die Berechnung der NoVA werden auch das serienmäßige Zubehör (z.B. Autoradio) und Sonderausstattungen (z.B. ABS, Airbag, Klimaanlage, Schiebedach) miteinbezogen. Nur nachträglich eingebautes Zubehör (z.B. Alarmanlage, Zusatzscheinwerfer) unterliegt nicht der NoVA. Der nachträgliche Einbau bedarf jedoch eines gesonderten Auftrages und einer gesonderten Rechnung des Fahrzeughändlers.
Steuersatz in Prozent
Motorräder: 0,02 x (Hubraum – 100)
Pkw (Benzin): 2 x (Gesamtverbrauch – 3)
Pkw (Diesel): 2 x (Verbrauch – 2)
Die errechneten Steuersätze sind auf volle Prozentsätze auf- oder abzurunden. Die Abgabe beträgt höchstens 16 Prozent.
Hinweis: Für Dieselfahrzeuge gibt es seit 1. Juli 2005 ein Bonus-Malus-System. Je nachdem, ob das Fahrzeug mit einem Partikelfilter ausgestattet ist oder nicht, wird ein Bonus bzw. ein Malus verrechnet. Dadurch reduziert bzw. erhöht sich die NoVA. Diese Maßnahme ist bis 30. Juni 2007 befristet.
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