Aber:
Wie ist das rechtlich, also ABE-mäßig? Lt. Aussage des
KBA sind das keine Ausrüstungen, die vorgeschrieben
sind, wie z.B. der Sicherheitsgurt.
![Cool](https://www.blacklandy.eu/blboard/vb5/images/images/smilies/cool.png)
Wie ist es mit der Garantie? Dürfte m.E. kein Problem
sein, da was man nicht benutzt, auch nicht kaputt
gehen kann.
![Tongue](https://www.blacklandy.eu/blboard/vb5/images/images/smilies/tongue.gif)
Sind/bleiben die Fehler in irgendeinem Speicher oder
verschwinden sie wieder nach Aktivierung?
Übrigens leuchtet nicht nur die ABS-Lampe, auch
die Handbremswarnleuchte glimmt etwas, aber nicht
mit voller Stärke.
Ich möchte keine Rechtsberatung, auch keine Belehrung,
nur Meinungen und/oder Erfahrungen. :D
Gruß
andreas
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