Aber:
Wie ist das rechtlich, also ABE-mäßig? Lt. Aussage des
KBA sind das keine Ausrüstungen, die vorgeschrieben
sind, wie z.B. der Sicherheitsgurt.
Wie ist es mit der Garantie? Dürfte m.E. kein Problem
sein, da was man nicht benutzt, auch nicht kaputt
gehen kann.
Sind/bleiben die Fehler in irgendeinem Speicher oder
verschwinden sie wieder nach Aktivierung?
Übrigens leuchtet nicht nur die ABS-Lampe, auch
die Handbremswarnleuchte glimmt etwas, aber nicht
mit voller Stärke.
Ich möchte keine Rechtsberatung, auch keine Belehrung,
nur Meinungen und/oder Erfahrungen. :D
Gruß
andreas
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