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Also fuer die alte Westfalia-Platte stehen in der Montageanleitung (von Westfalia-Automotive noch per Email als pdf zu bekommen) 2 to gebremst als Maximum drin. Die Platte (das U-Eisen) ist hier das beschraenkende Element. Der eigentliche Haken ist dann ein anderes Thema.
bei der Dixon Bate gibts nur noch die Stützlast (75kg) und einen D- Wert 14 KN. Dann braucht man die Formel und muß rechnen. Siehe 3. Beitrag in diesem Thread.
Daraus kommen dann 3 Tonnen. Da der Landy laut Datenschild am Bulkhead 4 T. darf, müßten die 3 T. eigentlich einzutragen sein. Obs abzüge für Trommelbremsen oder andere Unwägbarkeiten gibt, weis ich nicht. Mitte nächster Woche wissen wir mehr, da ist neuer Tüv Termin. Diesmal wie geplant mit Werkstatt. Ich zitter jetzt schon.
tja, was hat der Tüv eingetragen???
Das war auch meine erste Frage als ich den Landy gestern aus der Werkstatt holte.
Ziff.28 und 29, da wo die Gewichte stehen müßten, steht nichts.
In Ziff 33 steht dann als Bemerkung: "Ziff.27: E1100-1108 in Verbindung mit Anh.Bock EBGNR.002200TPN******
Die Nummer 002200TPN ist die eingeschlagene Nr. an der AHK. Also bemerkt haben sie das Ding.
Ich muß heute noch mal beim Tüv anrufen, warum da nichts steht.
ein Telefonat mit dem Tüv hat die Sache geklärt.
Die Werte sind vergessen worden.
Ich bekomme 2000 kg für gebremste Anhänger und 650 kg für ungebremst. Also alles Standard, wie üblich.
Muß jetzt noch mal hin, damit die das Nachtragen.
ich war heute Mittag beim Tüv um die vergessenen Gewichte in das Gutachten nachtragen zu lassen.
Der Dialog lief ungefähr so:
Ich: Ich möchte die Gewichte für den Anhängerbetrieb nachtragen lassen.
Tüv: Wieviel steht denn im Gutachten?
Ich: Da steht nur 14 KN. Aber ich habe die Formel aus dem Internet gezogen und 3 T. errechnet.
Tüv: Ok, ich trags eben ein.
Dann 2 Minuten warten, und ich hatte gebremste 3 Tonnen und ungebremst 750 kg im Gutachten.
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