CU Marcel
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Zulassung im Ausland
Hallo zusammen weiß jemand wo ich mich schlau machen kann ob und wie ich meinen Landy im Ausland (GB) zulassen kann?? Und wie sich das da mit TÜV KFZ-Steuer und Versicherung verhält, bzw mit dem ganzen Öko feinstaub quatsch.
CU MarcelNo one like´s us, we don´t care!!!
CU MarcelStichworte: -
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AW: Zulassung im Ausland
Moin moin,
solange du den hauptsaechlichen Teil deines Lebens in Deutschland verbringst inklusive Fahrzeug und deinen Wohnsitz hier hast, gibt es keine legale Moeglichkeit dies zu tun.
Das KFZ muss nach europaeischem Recht da angemeldet sein, wo die Hauptsaechliche Nutzung ist, in deinem Fall vermutlich Deutschland.
Um ein KFZ im Ausland anzumelden, musst du deinen Wohnsitz dort hin verlegen und dann greift auch wieder eine Regelung, dass inzwischen der Hauptwohnsitz dort sein muss wo man tatsaechlich auch wohnt, in deinem Fall auch wohl Deutschland ;).
Ich habe die ganze Misere mit Deutschland und den Niederlanden durchexerziert, das ging weil ich nachweisslich schon beruflich mehr in den Niederlanden bin als in Deutschland, mir eine Wohnung genommen habe, die ich auch tatsaechlich nutze (meistens nur wegen Geschaeftsreisen, ist einfacher dann per Bahn nach Shipol zu kommen) und ich keinen Wert auf einen deutschen Hauptwohnsitz lege.
Ein paar Fahrzeuge laufen mit gelber Nummer andere wie mein MOG natuerlich nicht weil die immer in Deutschand stehen.
In diesem Sinne,
Gruss Daniel
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Mitglied
- 17.10.2006
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- 53545
- Defender 110 TD4, Serie III 109 6cyl, Lotus Elan, Caterham, BMW R80GS, Beta ALP 4.0
- privat
AW: Zulassung im Ausland
Hi Marcel,
du musst in England gemeldet sein, um dort ein Fahrzeug zulassen zu können. D.h. ein fester Wohnsitz ist Voraussetzung.
Ich denke, das gilt auch für alle anderen Länder, oder?
KFZ Steuer in England ist in den letzten Jahren auch astronomisch gestiegen. 4X4 sind dort die Bösewichte der Nation und werden besonders geschröpft.
In London ist auch gerade eine "Umweltzone" in Planung. Innerhalb der M25, d.h. ein Gebiet von ca. 100km um London rum darf man dann nur noch mit Fahrzeugen bestimmter Baujahre. (Neuere natürlich).
Andere Idee:
Falls Steuer und Versicherung in irgendeinem Land besonders günstig sein sollten, könnten wir uns doch mit einigen Landy Fahrern zusammentun und "dort" ein Appartment mieten, zwecks WG und ordentlichem Wohnsitz. Wenn wir uns zu 20 Personen ein 15qm Wohnklo teilen, lohnt es sich vielleicht...
Gruss,
Jürgen
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AW: Zulassung im Ausland
Hmm also kann ich das auch wieder vergessen. Da ich "leider" bei Düsseldorf wohne und als Beamter nicht im ausland wohnen darf bzw. eine Ortsflicht habe.
Der gedanke kamm daher das meine versicherung troz prozent senkung um 35 Euronen im Quartal teurer geworden ist und die meinten das hänge mit der regionalklasse zusammen unsd so schnell würde sich daran auch nichts ändern.No one like´s us, we don´t care!!!
CU Marcel
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AW: Zulassung im Ausland
Hi Marcel,
mit Versicherungen kann man immer handeln! Schau mal, was es bei den Direktversicherungen kostet und wenn die billiger sind, sage Deinem Vertreter, dass Du wechseln möchtest, dann wird er sich schon kümmern.
Aber als Beamter bezahlst Du doch eh schon weniger, oder?
Gruss Stefan
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AW: Zulassung im Ausland
Hi Marcel
Dann kannst du aber die Versicherung wechseln.
Autos im Ausland,meldet man höchst legal,so an:
Aus dem Buschtaxi:
"Hallo,
nun ich fahr zwar sehr viel Offroad, aber keinen Toyo (no ned, wäre aber ah interessante Zugmaschione fürn Transporter).
Ich bin zufällig übern Blog auf eure Seite gekommen, ne ned ganz richtig, das Forum hab ich schon gekannt, aber auf diesen tread bin ich durch den Blog gekommen.
Erlich das durchlesen war echt ah Hammer, hat mir 3 Redbull gekostet und ah halbes Packerl Malboro, bis ich hierher kam und mich mal für den Beitrag angemeldet hab.
1) Wenn ichs richtig seh gibts da irgenwelche Mauscheleien die einer der ne Firma in der Szene hat aufgedeckt hat gepostet hat und insgesamt zwar vom Netzi ned dafür gesperrt wurde, aber wegen anderer div. Beiträge.
2) Hierbei gehts aber generell mal ums Zulassen von Toyos nach Euro 3 oder 4 oder...... was denen noch so einfällt.
und genau wegen Punkt 2 hab ich mich angemeldet.
Also viele in AT machen das anders und hier gleich mal gesagt gänzlich legal nach EU-Gerichtsbeschluß (Klage durch DE beim EU-Gerichtshof und 2005 100% auch in Revision verloren).
Um was gings in der Klage:
1) Ein DE Bürger hat nen Job bei ner Dänischen Firma. Er fuhr im Außendienst in DE, um die Interessen der dänischen Firma in DE zu vertreten.
2) Hierfür bekam er nen Dienstwagen mit Dänischen Kennzeichen und Zulassung, da die Firma zwar nach DE liefert aber in DE keine Niederlassung hat.
3) Der Staat DE (Finanzministerium) klagte den Mitarbeiter wegen Steuer- und Abgabenhinterziehung und darauf das er das Fahrzeug in DE zulassen muß (wie das ganze ins rollen kam weiß ih nimmer).
4) Die dänische Firma ging damit zum EU Gerichtshof weil
1. das Fahrzeug Eigentum der dänischen Firma ist und .....
2. der Weg des Staates DE eine Behinderung des freien Eu Marktes wäre.
5) in allen Instanzen bekam die Firma rechtgesprochen.
Die dänische Firma ist ned verpflichtet als Handelsunternehmen nen Sitz in DE zu eröffnen nur um DE-Bürgern / Mitarbeitern nen DE PKW als Firmenfahrzeug zur verfügung zu stellen.
Fazit: Eine Firma aus einem anderen EU-Land darf einem Bürger aus DE 8oder wie bei uns AT) einen Firmenwagen aus ihrem Land zur Dienstreise anbieten und der Staat DE oder AT kann sich brausen.
So nun aber zum Eigentlichen:
Bei uns (angefangen haben die Weinbauern in meiner Region damit) fahren jede Menge mit slowakischen-, estländischen- (neuerdings), griechischen- etc.... Fahrzeugen herum.
Die haben in dem jeweiligen Land zB eine Firma gegründet die dort für ihren Wein Werbung macht (am Papier) und da jede Firma nen Geschäftsführer braucht is dies der Weinbauer selber.
Nem Geschäftsführer steht natürli ein Firmenwagen zu und so kauft sich der Weinbauer nen Geländewagen in Griechenland etc.... meldet den dort auf die Firma (ned offiziell seine) und fährt mit griechischen Taferl in AT soweit mal ganz legal mit dem Wagen, weil is ja ned seiner, sondern der Wagen der griechischen Firma, die ihm den nur als Dienstwagen zugeteilt hat.
Seit einiger Zeit haben bei mir in der Gegend hunderte ne Firma in irgend nem Land in der EU (is ah echt mächtige Aufbruchsstimmung) und san GF mit Dienstauto aus dem jeweiligen Land. Das hat die AT Finanz schon aushebeln wollen, aber hierzu müßte die Firma (zB Slowakei) es zugeben das nur ah Scheinfirma is, was sie schon aus obigen Gründen ned macht und da in nem anderen EU-Land auch keine Auskunftspflicht hat.
Diese EU Länder sind hierbei sehr pro neuem Unternehmer, obwohls wissen das eh keine Tätigkeit erfolgt, aber sie wissen genau das
1) Autos verkauft werden
2) Leasing bei Ihnen erfolgt
3) Ihr Land dadurch umsätze macht (reparatur, Service, etc......)
und DE und AT kratzen die ned mal am Ar******** und deren Finanz ebensowenig.
Fazit:
Ich denke wenn wer nen Euro 1 in Griechenland anmelden kann oder sonst wo in der EU, dann sollt ers dort machen, eben durch ne Firmengründung und fertig.
Ich hab real ne Firma in der Slowakei mit gut 60 Angesatellten und bin aktuell so deppert, das ih no meine privaten Fahrzeuge in AT gekauft hab. Das ändere ich aber im Jahr 2009 und ab da hab ich auch SK-Taferl drauf.
Sollt nur mal ein Anstoß sein, das wir Bürger es uns auch richten können durch und in der EU, man muß ned immer den Arsch zum versohlen hinhalten, man darf auch mal "wegrennen".
Hallo,
hier mal ein Auszug von der EU......
zu finden unter ........
ZEITWEILIGE NUTZUNG
Generell können Sie das im Land Ihres Hauptwohnsitzes zugelassene Kraftfahrzeug in jedem anderen Mitgliedstaat zeitweilig nutzen, ohne dass Steuern fällig werden.
Hingegen ist es verboten, im Land des Hauptwohnsitzes ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug zu fahren (es sei denn, im fraglichen Land gelten weniger strenge Vorschriften). Sie dürfen Ihr Fahrzeug daher, wenn Sie es zeitweilig in einem anderen Land benutzen, dort nicht verkaufen, vermieten oder auch nur verleihen. Umgekehrt dürfen Sie ein Fahrzeug, das mit ausländischen Kennzeichen in Ihrem Wohnsitzland benutzt wird, weder kaufen, noch mieten oder ausleihen (und fahren).
Bei zeitweiliger Nutzung eines Fahrzeugs in einem anderen als Ihrem Wohnsitzland sind Sie von der dortigen Steuer befreit. Unter zeitweiliger Nutzung ist ein zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal 6 Monaten innerhalb von 12 Monaten zu verstehen. Diese Regelung gilt sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung mit Ausnahme des gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehrs.
Für Personen, die sich täglich zur Arbeit in ein Nachbarland begeben („Grenzgänger“), ist die zeitweilige Nutzung unbefristet möglich. Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie Ihr Fahrzeug mit den Kennzeichen des Landes Ihres Hauptwohnsitzes regelmäßig und zeitlich unbegrenzt in dem Land benutzen, in dem Sie arbeiten, ohne dort eine zusätzliche Steuer zu zahlen.
Das Gleiche gilt für einen Firmenwagen, den ein Unternehmen einem bei ihm beschäftigten Grenzgänger aus dem Nachbarland zur Verfügung stellt. Dieser kann das Fahrzeug beruflich und darüber hinaus auch privat sowohl in dem Land benutzen, in dem das Unternehmen ansässig ist, als auch in dem Land, in dem sich sein Hauptwohnsitz befindet.
Bei uns haben einige mächtige Umbauten in SK angemeldet (is dort legal, gibt auch keinen TÜV und AU), und fahren diese als Firmenwagen in AT (wer bitte schön definiert Firmenwagen).
Die meisten die ich kenne haben in SK ne Offroadevent-Firma und somit passt das Fahrzeug dann auch noch dazu
2 bis 3 Touren mit 1000 Euro pro Tour gewinn und schon hat sich die Firma bestätigt. Davon zahlst 19% Flattax (ab 1 Jänner 2008 15% Flattax) und der SK-Finanzminister is happy
Die Steuern die du dann als "Unternehmer" abführst bringst gleich auf der Seite der KFZ Versicherung/Steuer gegenüber DE wieder rein weil kostet ned mal ah 1/3 .
Gegenüber der DE-Finanz is die SK-Firma ned auskunftspflichtig Exclamation Exclamation
Und genau darüber mal nachdenken, bevor Ihr euch von eueren DE-Gesetzgebern seckieren lasst`s
PS: Fahrzeugeigenbauten san in diesen Ländern einfachst zu typisieren und strassenzulassung zu bekommen und zwar ganz legal und darüber denk ich grad nach, mir nen eigenen Geländewagen zu bauen (Basis JEEP)."Zuletzt geändert von Caruso; 17.01.2008, 23:07.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Hi Marcel,
die Regionalklassen werden halt jedes Jahr neu "angepasst", je nachdem was so das ganze Jahr über passiert ist, da haben die Versicherungsmathematiker schon tolle Sachen parat.
Trotzdem kannst Du wechseln, wenn es irgendwo ein besseres Angebot gibt. Das einzige Problem beim zu häufigen Wechsel, wenn möglich innerhalb eines Jahres, kann eine Einstufung in einen Kurzzeitvertrag sein und dann wird es noch teuerer.
Versuch einfach mal Dein Glück woanders!
Grüße Stefan
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@ Caruso
Deutschland hat keine Grenze zur Slovakei, somit greift das hier nicht.
Bliebe noch Polen und CZ, ob sich das lohnt, kann ich nicht sagen.
Dänemark scheidet aus, deren FIskus ist noch schlimmer als unserer, da werden Firmenwagen wegen geringerer Ewerbsteueraufschläge auch kontrolliert, wehe man nutzt die Privat, gern mal vor Fußballstadien kontrolliert, sieht man nämlich am Kennzeichen.Signaturen sind allgemein überbewertet
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigengriechischen- etc.... Fahrzeugen herum.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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das mit der frima ist schon richtig so.
aber mal eben ne firma gründen ist auch nicht so einfach wie hier dargestellt und kann auch probleme bringen. aber wenn jemand sowieso ähnliche kontakte hat kann man das nutzen.
ich kenne auch jemanden der das so macht.
gruß eric
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Gibt es eigendlich Bestimmungen, wielange ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug maximal in Deutschland umherfahren darf?
Meine überlegung zu der Sache: Man gründet im Ausland einen gemeinnützigen und somit steuerfreien Verein, z.B. Verein der LR-Freunde. Das Fahrzeu ist im Vereinsbestand und steht laut Satzung dem jehweiligen Vorstand zu. Der wohnt halt zufällig in Deutschland.
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Zitat von clerk Beitrag anzeigenGibt es eigendlich Bestimmungen, wielange ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug maximal in Deutschland umherfahren darf?Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenDas steht doch in meinem Beitrag.
M.E. handelt es sich zoll- und steuerrechtlich eindeutig um Einfuhr, da
1. mehr als 3 Monate am Stück
2. mehr als 6 Monate im Kalenderjahr
3. damit dauerhaft in den Geltungsbereich des deutschen Zoll- und Steuerrechts verbracht.
4. Im Notfall musst Du nachweisen, daß der Wagen gelegentlich im Herkunftsland war.
5. Sonst wird veranlagt mit "kleinem" Zuschlag.
6. Es darf kein anderer, auch nicht Freundin/Ehefrau etc. mit dem Wagen fahren, sinst wird sofort 3. angenommen.
So ist das sonst geregelt, da die in Europa nicht selten auch Daten abgleichen, kann der "Trick" sehr teuer werden.
Bevor man eine Firma im Ausland dafür gründet, kann man auch hier eine errichten. Verdient man damit auch noch Geld, lohnt sich das m.E. mehr.
GrußSignaturen sind allgemein überbewertet
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Kuck mal da steht ein Zitat und eine HP:
"Das Gleiche gilt für einen Firmenwagen, den ein Unternehmen einem bei ihm beschäftigten Grenzgänger aus dem Nachbarland zur Verfügung stellt. Dieser kann das Fahrzeug beruflich und darüber hinaus auch privat sowohl in dem Land benutzen, in dem das Unternehmen ansässig ist, als auch in dem Land, in dem sich sein Hauptwohnsitz befindet."
Wenn du das genauer wissen willst,setz dich doch mit dem Betreiber der HP in Verbindung.
Dabei kannst du dann gleich für uns erfragen,ob mit Nachbarland,tatsächlich zwei Länder gemeint sind,die eine gemeinsame Grenze haben.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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