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Verkehrsrecht Europa

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    #16
    AW: Verkehrsrecht Europa

    Nee ...............das meinst du nicht ?
    Wie lange ist den der Zug ........:D ?

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      #17
      AW: Verkehrsrecht Europa

      Mit 25 km/h und dem Mixer auf dem Dach an bestimmt.

      Das sieht doch aus wie eine Mannschaft Erntehelfer auf dem Umzug....

      Gruß,
      Waldschrat
      Lieber tot als Schwung verlieren!

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        #18
        AW: Verkehrsrecht Europa

        An Das Rübenschwein,

        selbst der darf in Deutschland nicht fahren, a) weil keine Zugmaschine.
        b) weil der einen Aufbau hat.

        Zugmaschine ist ein Fahrzeug mit einer Ladefläche, Du schreibst Dich Rübenschwein, dann weißt Du ja auch wie die Rübentransporter aussehen, Fahrzeug mit kleiner Ladefläche und langem Hänger dahinter, Zugmasch. deshalb weil die auch Sonntags fahren dürfen.
        Der Unimog ist ein Sonder-KFZ mit Aufbau und keine Zugmasch..
        Die ganzen kleinen Unimogs als Zugmasch. und Traktoren dürfen mit zwei Hänger fahren.
        Nur wie die im Ausland fahren dürfen, da erkundige Dich aber mal vorher, Nationales Recht geht noch vor EU-Recht.
        Dazu kommt noch das die Hänger Auflaufgebremst sind, wenn ich mich nicht irre muß das Zugfahrzeug dann auch Geschwindigkeits-Schilder haben.

        Gruß aus dem schönen Jämtland

        Dieter

        er muß nicht immer grün sein, aber unten grün und oben weiß

        SCHWEDEN im September 2008!!!!(Regio.-Forentreffen)
        Gruß aus dem schönen Jämtland:D

        Dieter

        Er muss nicht immer grün sein, aber unten grün und oben weiß

        Kommentar


          #19
          AW: Verkehrsrecht Europa

          Aus dem Parallelunsiversum bisher an Infos erhalten:

          Langsam kommen wir der Sache näher! Wenn den Franzosen in Frankreich das erlaubt ist,

          Zitat von Rainer4x4

          Warum nicht? Die Franzosen dürfen sowas:
          gehe ich davon aus, daß es auch Ausländern in Frankreich erlaubt ist. (Anm.: Der zweite (Wohn-)Anhänger ist wohl für den Dackel ;) )

          Zitat von Caruso
          Auch,wenn die bei uns fahren?
          Das wäre jetzt die Frage nach dem Franzosen in Deutschland - aber auch nicht uninteressant. Ein Deutscher bekäm dafür keine Zulassung, weil das Zugfahrzeug nicht Zugmaschine ist/sein kann, und nur die dürfen 2 ...

          Also,

          1) Frankreich ...... (fast) geklärt
          2) Holland .......... ???
          3) England ......... ???

          Danke und bitte weiterhelfen

          A N D R E A S
          Das Rübenschwein

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            #20
            AW: Verkehrsrecht Europa

            Hallo Andreas !
            In vielen Ländern kommt es auf das Gesamtgewicht der Anhänger und auf die Gesamtlänge des ganzen Zuges an !

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              #21
              AW: Verkehrsrecht Europa

              Mon Gemeinde,

              Ich werde bei den Speditionen bzw. dem Sped.-Verband nachfragen. Mit internationalem Verkehrsrecht sollten die sich auskennen. Eure Ergänzungsfragen werde ich mit einbringen.

              Falls es Neues gibt, werdet ihr natürlich informiert.

              Danke

              A N D R E A S
              Das Rübenschwein

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