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es gibt kein sonnntagsfahrverbot!!!
kann nicht verallgemeinert werden, auch nicht mit hänger.
fahrverbot ab 7,5 tonnen, aber 25tonnen sattelzug ohne anhänger darf trotzdem fahren
lkw mit anhänger der sich nicht auf zugfahrzeug abstützt, wird gewichtstechnisch zusammengerechnet, unter 7,5 tonnen darf dann
sonntags fahren
Ich meine auch mich auch dunkel zu erinnern, dass es mittlerweile bundesland-unterschiedliche Handhabungen bezüglich privater, sonntäglicher Autobahnfahrten mit Hänger am Klein-LKW gibt.
Ich glaube es hätte mal ein Urteil dazu gegeben und einige Bundesländer halten sich daran und verhängen in diesen Fällen kein Bußgeld mehr?!
Als jemand ohne Anhängerkupplung habe ich mir das jedoch nich richtig gemerkt... :D
Falls da jemand konkreteres zu weiß: Vortreten! :D
der bom
Land-Rover Series -> die Kreuzung aus BMX-Rad und LEGO für Erwachsene...
Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte. Antoine de Saint-Exupéry
....und da man nicht weiss welches bundesland mitspielt..........
ist ein FAHRVERBOT FÜR LKW MIT ANHÄNGER die sichere
variante für alle die kein risiko eingehen wollen........... :p :D
dann fährste ja mit dem 109 sonntags auch ohne anhänger, da ja trotz pkw eintragung im kfz-schein, er von gewissen behörden als kleinlaster eingestuft wird.:D
Hi Sprogoo,
soweit ich weiß ist es nur das Finanzamt, welches sich NICHT unbedingt an die Eintragung im Brief/Schein hält (und per Gesetz auch nicht halten muss).
Sofern im Schein PKW steht, dürfte diesbezüglich mit der Polizei eigentlich KEIN Ärger zu erwarten sein...
der bom
PS: Und "lasst Euch nicht zu Verblechern machen" wenn Ihr den Landy als LKW zulassen wollt. Die Pflicht zum Verblechen steht in keinem Gesetzestext!!! Bittet doch um einen Auszug der entsprechenden Gesetzespassage damit Ihr "nichts falsch" macht. :D
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Eine Maschine ist nicht dann perfekt wenn man nichts mehr hinzufügen kann, sondern erst wenn es nichts mehr gibt, das man weglassen könnte. Antoine de Saint-Exupéry
dann fährste ja mit dem 109 sonntags auch ohne anhänger, da ja trotz pkw eintragung im kfz-schein, er von gewissen behörden als kleinlaster eingestuft wird.:D
gruss
was hätte das damit zutun............ohne anhänger darf ich ja auch fahren............
auch sonntags.und wenn beim 109 PKW im schein steht darf ich auch sonntags
mit anhänger fahren.da soricht nix dagegen..........egal wie der herr sherrif das sieht,
er muss sich nach dem richten was im schein steht und PKW darf sonntags mit
anhänger fahren................ :D
ps:mein 109D ist ein LKW und das wird wohl so bleiben. :p :D :)
da hast du wohl echt, nach deutschem recht dürfen die das, nach europäischen nicht, eh alles bekloppt.
ich fahr auch mit hänger obwohl im schein steht "nur für rangierzwecke", interessieren tuts aber bis jetzt auch keinen.
@siggi
nicht das ich hier als klugscheisser auftreten will:)
Hui, das ist durchaus spannend, was Spongoo da verlinkt hat. Da steht unter Anderem zwar: Bei Anhängern, die sich nicht auf ihre Zugmaschine
abstützen, heißt es lediglich die zulässigen Gesamtgewichte
des Hängers und des Zugwagens
zusammenzählen. Bleibt der so ermittelte Wert im
7,5-Tonnen-Rahmen, kann die Kombination der
beiden auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt
werden.
jedoch auch: Die Klassifikationen "PKW" in den bisherigen
Fahrzeugbriefen und -scheinen – oder "M 1" in
den neuen EG-Zulassungsbescheinigungen.
Sie attestieren eine Zulassung als "Personenkraftwagen"
bzw. als "Fahrzeug zur Personenbeförderung
bis zu acht Sitzplätzen". Logisch, solche
Kfz sind keine Lkw. Aber Achtung: Neuerdings hat
diese Logik einen Knacks bekommen – siehe unser
folgendes Kapitel "Rechtsunsicherheit beim Pkw".
Rechtsunsicherheit beim Pkw
Echter Pkw oder verkappter Lkw? Um diese Frage hat
sich jetzt ein Rechtsstreit entzündet. Betroffen sind
Wagen, die "wahlweise" zur Personen- oder Güterbeförderung
dienen können, und die in ihren Fahrzeugpapieren
als "Personenkraftwagen" ausgewiesen sind.
Immer häufiger werden solche Autos mit entsprechend
zurechtgetrimmtem Innenraum für professionelle
Gütertransporte eingesetzt, vor allem als Kleintransporter
im KEP-Gewerbe.
Jedoch, so deutsche Obergerichte: In derartigen Fällen
handelt es sich trotz einer Pkw-Zulassung um Einsätze,
bei denen die Regeln des Verkehrsrechts für Lkw einzuhalten
sind – zum Beispiel die entsprechenden
Tempolimits. Nun steht die Sache vor dem Europäischen
Gerichtshof zur Entscheidung an. Wer bis
dahin mit seinem Pkw-Kleintransporter auf "Nummer
Sicher" gehen will, wird sich auch in punkto "Fahrverbote"
an die Lkw-Vorgaben halten. Für ihn bedeutet
das ja nur: "An Sonn- und Feiertagen auf Anhänger
verzichten".
Also ICH persönlich WILL glaube ich auch gar keine Anhängerkupplung mehr. :D
der bom ;)
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Also wenn man sich das genau durchließt, steht dort folgendes:
Bei Anhängern, die sich nicht auf ihre Zugmaschine
abstützen, heißt es lediglich die zulässigen Gesamtgewichte
des Hängers und des Zugwagens
zusammenzählen. Bleibt der so ermittelte Wert im
7,5-Tonnen-Rahmen, kann die Kombination der
beiden auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt
werden. Zugmaschine meint dort (und das ist eindeutig, wenn man die Absätze davor und danach ließt) ein in den KFZ-Papieren als "Zugmaschine" eingetragenes Fahrzeug, also z.B. eine Sattelzugmaschine, einen Unimog, oder auch die Zugmaschinen mit den kurzen Ladeflächen, die von den Zirkussen gerne verwendet werden.
Mit einem LKW nach KFZ-Papieren hat das nichts zu tun.
Hallo Captain Tea,
das musst Du mir jetzt mal erklären.
Wieso sollen denn versicherte Oldtimer-Fahrer unter 25 Jahren von dem Fahrverbot ausgenommen sein????
bom
:D :p
Naja, es geht ja immer noch um die Wahl der Versicherung - und hierzu ggf. auch taktisch besten Wahl der Fahrzeuggattung ;)
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Morgen ein termin bei der Allianz! da werde ich mir absichern das ich mit 18 auch schon ein landy als oldtimer anmelden kann! wünsch mir glück!
had noch jemand tips?
Moin Benjamin,
bei der Allianz wird es ja wahrscheinlich eher darum gehen, die Frage zu klären ob Du dort einen aaaaalten Landrover auf Dich mit Deinen 18 Lenzen VERSICHERN könntest, oder?!
Nicht das Du versuchen möchtest einen 18 jährigen Landrover als Oldtimer anzumelden (=zuzulassen). Dann wäre nämlich die Zulassungsstelle (und nicht die Allianz) dafür zuständig Deine Träume zu zerstreuen... :D
Was war denn aus der Variante des Versicherns auf Deine Eltern oder Großeltern geworden? Nur so als Plan B...
Zu den Tips wurde glaube ich schon alles geschrieben. Achten auf: Vorgaben zum nächtlichen Abstellplatz, Kilometerbegrenzung, Einschränkungen beim Verwendungszweck, falls Wertgutachten erforderlich - bezahlt dies die Allianz?
Solange es nur um Haftpflicht geht, war's das wohl fast schon. Bei Kasko wird's natürlich komplexer...
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