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Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

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    #16
    AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

    ich greife das hier nochmals auf.

    wenn der zug (zugfahrzeug und anhänger) 3,5 to. überschreitet, und gleichzeitig gewerbliche transporte gemacht werden (werkverkehr und güterkraftverkehr) muss ein EG-kontrollgerät eingebaut sein.

    aber ein handwerker, bauer oder privatmann darf (eigene güter und für rein private zwecke) auch mit einem zuggewicht über 3,5 to. - z. b. ein range-rover und 3,5-to-hänger - transportieren, ohne EG-kontrollgerät.

    das zugfahrzeug ist dabei zulassungstechnisch egal - auch in einen PKW (Range-Rover z. b.) muss ein EG-kontrollgerät eingebaut und benutzt werden, wenn es sich um gewerbliche transporte (zuggewicht über 3,5 to.) handelt.

    beispiel: ich mache für einen bekannten einen unzug mit meinem zugwagen und meinem großen anhänger. ich berechne ihm entgelt. das ist gewerblich und dafür muss ein EG-kontrollgerät eingebaut sein.

    anderes: ich mache für einen bekannten einen umzug. fahrzeuge wie oben - aber ich mache es kostenlos, als nachbarschaftshilfe. das ist eine rein private fahrt. wenn mir der bekannte hinterher mein spritgeld wiedergibt ist das auch ok. und ein kontrollgerät bracuht nicht vorhanden zu sein.

    drittes beispiel: ich habe einen gr0ßen landy - z. b. einen disco - als pkw zugelassen. mein eigener (oder geliehener) hänger hat 3 to. ges-gew.. zusammen fahren also runde 6 tonnen spazieren. solange ich nur meine eigenen privaten güter transportiere (größrer einkauf imbaumarkt - oder so) brauche ich kein EG-kontrollgerät. wohl aber den führerschein BE - ohne den über 3,5 to. gar nichts geht.
    euer Rangie_V8
    Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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      #17
      AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

      noch anzufügen:
      Für einen gewerblichen Gütertransport mit einem zG des Zuges über 3,5t bräuchte man nicht nur einen Fahrtenschreiber sondern gemäß Güterkraftverkehrsgesetz auch eine Genehmigung.
      Des weiteren wären die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

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        #18
        AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

        es gibt zwei möglichkeiten der zulassung, die am wenigsten stress bereiten:
        1. PKW
        2. PKW - Oldtimer

        zu 1: alle Offroader bis 30 Jahre
        zu 2: alle Offroader über 30 Jahre.

        1 - hat auch Vorteile: das Fz. kann beim FA ESt-steuerlich abgeschrieben werden, und läßt man die PKW-Zulassung bei, hat man niedrige Versicherungsprämien, und keinen Stress mit FA und den Sonntagsfahrregelungen mit Anhänger.

        2 - hat auch Vorteile: die Emissionsvorschriften (Schadstoffplakette, etc.) interessieren zur zeit gar nicht, man darf auch gewerblich fahren, auch mit Anhänger an Sonntagen. Nur beim Geschäft abschreiben geht nicht mit H-Kennzeichen, sonst geht alles.

        Wer sich aber gern "aufregen" möchte, und viel Zeit und noch viel mehr Geld aufwenden möchte, um Gesetzeslücken zu suchen, der ist mit "Umtypungen" immer gut bedient.
        Ich habe mit solchen Klimmzügen in der Zwischenzeit gehörig die Nase voll und resigniere.
        Nachdem die Bundesverkehrsminister und die Innenministerien die Finanzaämter angewiesen haben, daß alle NICHT hauptberuflich-tätigen Landwirte (wie viele es von uns sind), grundsätzlich keine Steuerbefreiung mehr auf ihren "landwirtschaftlichen " Fahrzeugen bekommen, dürfen wir ja nun alle unsere Trekker mit schwarzen Nummernschildern versehen und Steuern bezahlen. *wir freuen uns alle* !!!

        Die Steuer für den Trekker ist aber nur der Anfang vom Ärger. Das zieht viel mehr nach. Hier ein Beispiel:
        Ein Trekker 80 PS (30 jahre alt) war seit über 12 jahren im Nebenerwerbsbetrieb angemeldet - steuerfrei mit grüner Nummer. Alle Anhänger dahinter mußten zwar der STVO entsprechen, waren aber steuer- und versicherungsfrei - damit auch TÜV-frei.
        Ist der Trekker aber steuerpflichtig, ist er kein "Trekker" mehr, sondern eine "Zugmaschine" - das ist dann gleichgestellt mit den LKW, steuerlich, versicherungsmäßig, und auch was die Führerscheine betrifft !!!
        Zugmaschine mit 5 tonnen, 2-achs-anhänger mit 8 tonnen dahinter macht 13 Tonnen und 4 Achsen gesamt. Also Führerschein Klasse 2, bzw. CE. Die Anhänger müssen fahrzeugbriefe und Zulassungen bekommen, also teuer steuerpflichtig, und teuer versicherungspflichtig, weil alles sich in der LKW-Klasse abspielt. Damit zählt auch das Sonntagsfahrverbot. mal eben mit dem Kreiselmäher Sonntags Mähen fahren ist dann nicht mehr.
        Und über 7,5 Tonnen muss ein EG-Kontrollgerät eingebaut werden - in einen Ackerschlepper.

        Die spinnen die Deutschen !

        Was mache ich? Ich habe nur zwei Optionen, 1. Trekker und Co. müssen verkauft werden - nur gibt es gerade jetzt eine "Schwemme" und die preise sind in den Keller gerutscht;oder 2.: ich bezahle fleißig pro jahr umgerechnet etwa 1500-1700 € MEHR - nur deswegen, weil der "Hobby"-Land- oder Forstwirt seinen Trekker und den Anhänger weiter behalten möchte?!

        Sind das etwas "DDR-Verhältnisse"? ich frage mich das täglich. Es tut wohl gar nicht erst Not, dass die "Linke" drankommt - die heutigen anderen Parteien haben dem schon weit vorgegriffen.
        euer Rangie_V8
        Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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          #19
          AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

          Woher stammt noch gleich unsere Chefin Rangie ?
          Gruß Manfred

          Do what you want , but do it with Style

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            #20
            AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

            @ eisbär:

            alles klar .... die politische diskussion sollten wir aber lieber auf "PN" verlegen ;)
            euer Rangie_V8
            Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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              #21
              AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

              Ihr kommt total vom ursprünglichen Thema ab.

              Eigentlich gings doch um die Zulassung als "landwirtschaftliche" Zugmaschine, oder ?!?
              Das ist weiterhin bei einigen LR-Typen möglich, wird vom zuständigen Fi-Amt anerkannt (vorausgesetzt man ist
              Landwirt oder Forstwirt) und bringt dann erhebliche Vorteile mit sich.

              Gruß Thomas

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                #22
                AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                Hallo, um mal wieder auf die Ursprüngliche Frage zu kommen, Ich hatte mit meinem Vorherigen Auto (Nissan Pick Up mit LKW-Zulassung) das gleiche Problem und eine Ausnahmegenehmigung für den Transport von lebenden Tieren erhalten. Das PDF bekomme ich hier nicht reinkopiert aber dank google hab ich die HTML Version gefunden.
                http://209.85.129.132/search?q=cache...ient=firefox-a
                vielleicht klappt es ja damit. Ich hatte sie als permanent geltend erteilt bekommen für den Transport von Perde zu Zucht und Tunierstätten. Da ich nun (leider) keine LKW-Zulassung mehr habe (dafür das bessere Auto) hab ich keine neue beantragt
                GrußThorsten
                Zuletzt geändert von der dicke Baer; 23.06.2009, 20:38.

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