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Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

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    Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

    Hilfe,
    wer kann mir einen Tip geben, bei welchem freundlichen TÜV-Mann ich für meinen 110er Pick up (`93er regular body truck cab 200Tdi RHD, z.Zt LKW-Zulassung) eine Nutzungsänderung zur landwirtschaftlichen Zugmaschine eingetragen bekomme? Habs bei 5 verschiedenen TÜV-Stellen im Umkreis versucht - erfolglos.
    Die Steuer bleibt gleich, Probleme mit dem Finanzamt gibts ausnahmsweise mal nicht, aber mit meiner LKW-Zulassung darf ich Sonntags meine Pferde nicht im Hänger ziehen (Sonntagsfahrverbot). Und das Auto der besten Frau von allen kriegt beim bloßen Anblick des beladenen Hängers schon nen Asthmaanfall.

    Ich hörte sogar von Range Rovern mit Zugmaschinenzulassung...

    Hoffe auf gute Tips,

    Oneeleven
    Welcher Sinn steckt eigentlich hinter elektrischen Fensterhebern?

    #2
    AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

    schau mal da rein http://www.blacklandy.de/blboard/for...ht=Zugmaschine viel erfolg! gruß ralph

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      #3
      AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

      werd ich direkt nach den Feiertagen mal versuchen, vielen Dank!
      Gruß, Ludger
      Welcher Sinn steckt eigentlich hinter elektrischen Fensterhebern?

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        #4
        AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

        Beim 110 dürfte für die Zgm.Zulassung die Ladefläche zu gross sein.
        Gruß Manfred

        Do what you want , but do it with Style

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          #5
          AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

          ne, bleibt unter dem 1,4fachen der vorderen Spurbreite. Nur beim HCPU wirds eng.
          Welcher Sinn steckt eigentlich hinter elektrischen Fensterhebern?

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            #6
            AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

            Es paßt bei allen Defendern.
            Allerdings sind die Angaben im Link nicht korrekt.
            Mit einer "landwirtschaftlichen" Zugmaschine,hast du einen Aktionsradius von (ich glaube)50km.
            Und jede!Fahrt muß unmittelbar für deinen Landwirtschaftlichen Betrieb sein.
            Also nix einkaufen bei Aldi.
            Es gibt allerdings das KFZ Zugmaschine.
            Damit darfst du dich frei bewegen und Sonntags Anhänger ziehen.
            Allerdings soll der Zustand dieses KFZ auf vorrangiges Ziehen von Anhängern ausgerichtet sein.
            Heißt also,bei mehr als zwei Sitzplätzen herrscht Erklärungsnotstand.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #7
              AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

              Es muß jetzt bei Zulassung als Zugmaschine auch ein Fahrtenschreiber vorhanden sein, das macht die Sache recht teuer.

              lg heiko
              “I live for myself and I answer to nobody.”
              –Steve McQueen

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                #8
                AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                Wo steht das?
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #9
                  AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                  @caruso

                  StVZO

                  § 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät

                  (1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten

                  2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,

                  lg heiko
                  “I live for myself and I answer to nobody.”
                  –Steve McQueen

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                    #10
                    AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                    Vielen Dank
                    Hab ich erschrocken zur Kenntnis genommen,steht auch in meiner STVZO von 1999.
                    Allerdings sind wir in Deutschland und da gibts keine Regel ohne Ausnahme.
                    Auf die Ausnahmen wird nach Punkt 3. verwiesen.
                    Da findet man unter Punkt 5.den Verweis auf EWG 3820/85,Artikel 4.

                    Die IHK Essen schreibt dazu:
                    "Einbaupflicht des EG-Kontrollgerätes
                    Eine Einbau- und Benutzungspflicht des
                    EG-Kontrollgerätes und - damit zusammenhängend
                    die Verwendung sog. Schaublätter
                    („Tachoscheiben“)/beim Einsatz des digitalen
                    Kontrollgerätes künftig „Fahrerkarte“ -
                    besteht für Fahrzeuge, die der Personenoder
                    Güterbeförderung im Straßenverkehr
                    dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen
                    sind [vgl. Art. 3 der VO (EWG) Nr.
                    3821/85]. Ausgenommen hiervon sind die in
                    Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
                    genannten Fahrzeuge (siehe Kasten auf
                    Seite 247). Somit sind insbesondere Fahrzeuge,
                    die zur Güterbeförderung dienen und
                    deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich
                    Anhänger oder Sattelanhänger,
                    3,5 Tonnen übersteigt, mit einem EG-Kontrollgerät
                    auszurüsten und sind beim Einsatz
                    derartiger Fahrzeugkombinationen die Aufzeichnungen
                    mittels Schaublatt/Fahrerkarte
                    zu führen"

                    Das würde im Umkehrschluß bedeuten,dass jeder LR mit LKWzulassung mit einem Kontrollgerät ausgestattet werden müsste,würden die Ausnahmen aus EWG 3820/85,Artikel 4 nicht für §57a gelten,
                    dort steht unter Anderem:
                    "12. Fahrzeugen, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden;"

                    Auf jeden Fall sehr interessant,scheint sich noch kein Gericht mit beschäftigt zu haben.
                    Ich würds beim TÜV nicht ansprechen.
                    Zuletzt geändert von Caruso; 26.12.2007, 01:16.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #11
                      AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                      Hier im Norden möchte der TÜV den seit einem halben Jahr sehen.

                      lg heiko
                      “I live for myself and I answer to nobody.”
                      –Steve McQueen

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                        #12
                        AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                        Zitat von windmueller Beitrag anzeigen
                        Hier im Norden möchte der TÜV den seit einem halben Jahr sehen.

                        lg heiko
                        Nach den mir vorliegenden Infos ist das aber nicht richtig!

                        Die Kollegen sollen sich die "Seite S 2/1 a" aus "WAS IST WIE – StVZO - EG/ECE" durchlesen. Dort steht, daß die Fahrzeuge dann kein Kontrollgerät/Fahrtenschreiber brauchen, wenn sie als Ausnahme in der "EU-Rili 3820/85, Art. 4 Nr. 4 bis 13" gelten.
                        Nun, diese ist durch die neuere EU-Rili 561/2006 ersetzt worden, aber die damalige Nr. 12 "private bis 7,5to" existiert auch heute noch als Art. 3h.

                        Vielleicht hilft das ja
                        A N D R E A S
                        Angehängte Dateien
                        Das Rübenschwein

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                          #13
                          AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                          Danke Andreas,

                          ich werde das beim nächsten Mal vorbringen.

                          lg heiko
                          “I live for myself and I answer to nobody.”
                          –Steve McQueen

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                            #14
                            AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                            Hallo, habe die Frage mal gelesen. Also, das Kontrollgerät wird nur benötigt wenn die Fahrt des Fahrzeugs als Gewerblich gilt (Lieferung der Materialien). Ein Handwerker ( ich bin Zimmerer) brauch keinen, da der Transport nur zur Ausübung meines Berufes nötig ist!!! Dieses Problem habe ich länger schon!
                            Steht auch in den Gesetzen.

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                              #15
                              AW: Zulassung als landwirtschaftl. Zugmaschine

                              Danke für Deine Ergänzung!

                              Dann wird das Gesetz (Fahrtenschreiber für Gütertransport) so wörtlich ausgelegt, daß ein Werkstattwagen nicht zum Gütertransport benutzt wird.
                              Wenn Du aber Dein Holz transportierst z.B. Sprinter-Pritsche, dürfte das nicht mehr gelten?

                              A N D R E A S
                              Das Rübenschwein

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