ich greife das hier nochmals auf.
wenn der zug (zugfahrzeug und anhänger) 3,5 to. überschreitet, und gleichzeitig gewerbliche transporte gemacht werden (werkverkehr und güterkraftverkehr) muss ein EG-kontrollgerät eingebaut sein.
aber ein handwerker, bauer oder privatmann darf (eigene güter und für rein private zwecke) auch mit einem zuggewicht über 3,5 to. - z. b. ein range-rover und 3,5-to-hänger - transportieren, ohne EG-kontrollgerät.
das zugfahrzeug ist dabei zulassungstechnisch egal - auch in einen PKW (Range-Rover z. b.) muss ein EG-kontrollgerät eingebaut und benutzt werden, wenn es sich um gewerbliche transporte (zuggewicht über 3,5 to.) handelt.
beispiel: ich mache für einen bekannten einen unzug mit meinem zugwagen und meinem großen anhänger. ich berechne ihm entgelt. das ist gewerblich und dafür muss ein EG-kontrollgerät eingebaut sein.
anderes: ich mache für einen bekannten einen umzug. fahrzeuge wie oben - aber ich mache es kostenlos, als nachbarschaftshilfe. das ist eine rein private fahrt. wenn mir der bekannte hinterher mein spritgeld wiedergibt ist das auch ok. und ein kontrollgerät bracuht nicht vorhanden zu sein.
drittes beispiel: ich habe einen gr0ßen landy - z. b. einen disco - als pkw zugelassen. mein eigener (oder geliehener) hänger hat 3 to. ges-gew.. zusammen fahren also runde 6 tonnen spazieren. solange ich nur meine eigenen privaten güter transportiere (größrer einkauf imbaumarkt - oder so) brauche ich kein EG-kontrollgerät. wohl aber den führerschein BE - ohne den über 3,5 to. gar nichts geht.
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