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    Garantieleistungen

    Hallo Landy-Fahrer
    Ich hatte bei meinem Freely2 von Anfang (Beginn der Heizungszeit) an Probleme mit Kühlwasserverlust. In der Werkstatt konnte man das System ursprünglich nicht einmal überprüfen, da es für den Ausgleichsbehälter keinen geeigneten Adapter für eine Druckprobe gibt. Ich fertigte mir einen Adapter an - es wurde nach viermalgem Werkstättenaufenthalt die Ursache gefunden. Der Wärmetauscher für die Heizung (der Auspuff führt hindurch) war defekt bzw. undicht und das Kühlwasser verdampfte langsam.
    Kennt jemand von euch dieses Problem???
    Zu allem Ärger mußte ich auch noch die neue Frostschutzfüllung bezahlen. Nach einer Reklamation bei Jaguar-Landrover sagte man mir - dies seien die Garantiebestimmungen.

    Ich wünsch euch allen ein schönes Fest sowie ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

    #2
    AW: Garantieleistungen

    Ja so sind nun mal die Garantiebestimmungen. Wenn so etwas durch einen Konstruktionsfehler oder Schlamperei passiert ist das natürlich mehr als ärgerlich. Aber will man dagegen klagen? Das bringt ja auch nichts. Einfach nur schlechter Kundenservice.
    Gruß aus dem Pott. ;)

    Peter

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      #3
      AW: Garantieleistungen

      Zitat von waldviertlerwiener Beitrag anzeigen
      Zu allem Ärger mußte ich auch noch die neue Frostschutzfüllung bezahlen. Nach einer Reklamation bei Jaguar-Landrover sagte man mir - dies seien die Garantiebestimmungen.
      Ich kenne Euere Garantiebestimmungen nicht, aber das würde in D etwa wie folgt ablaufen ... die Vertragswerkstatt besorgt sich den Adapter - bis dahin erhält der Kunde ein kostenloses Ersatzfahrzeug. Nach erfolgreicher Reparatur erfolgt die Abrechnung zwischen dem Händler und LR-Deutschland, die das sicherlich nach Solihull weiterleiten - der Kunde hat damit nichts zu tun ... sollte versehentlich eine Rechnung wegen eines Verschleißteiles oder Verbrauchsmateriales erstellt werden, zahlt der Kunde nicht.

      Nach der dritten Mahnung überlegt die Werkstatt, ob sie das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren betreiben will ... von einem geldgeilen Rechtsanwalt beraten, könnte es tatsächlich zu einem Amtsgerichtstermin kommen - nach etwa einem Jahr - und dann wird es richtig spaßig ;) - während der Verhandlung - weder Kläger noch Beklagter erscheinen in 70 % der Fälle - zieht der Anwalt des Beklagten den Joker - Widerklage "Schadenersatz wegen Verlustes des Fahrspaßes" - ... wenn der Richter sich nach seinem Anfall halbswegs stabilisiert hat, schlägt er eine gütliche Einigung vor - natürlich bekommen die Anwälte dann nur die verringerte Gebühr und deshalb besteht mindestens eine Seite auf einem Urteil - ... also gibt es noch eine Chance auf einen nächsten Termin (aufgrund des geringen Wertes ist das zwar schwieriger, aber mit der richtigen Begründung kriegen die Anwälte das schon hin) - so hat jeder sein Auskommen :o

      - - - warum hast Du gezahlt

      Viele Grüße mitten aus´m Pott

      Norbert

      ps. im Zweifel für den Angeklagten, also den Kunden, der nicht zahlt, da er nicht einsieht, dass der Gedanke des Verbraucherschutzes und der Sachmängelhaftung von den Firmen ignoriert wird und dass die Gesetze gebeugt werden, bis sie knicken ...
      ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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