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Hab seitliche Staukisten über den Hinterrädern geplant-direkt über den hinteren
Fenstern des 110SW Defender. Richtig großes Volumen. 120cm lang x 75cm hoch und 18cm tief mit Verschlußklappen geht dabei um Stühle etc. vielleicht auch Wasservorrat. Vorteil niedriger Schwerpunkt und gute Erreichbarkeit.
Was wird der TÜH dazu sagen-gibt es EU-Richtlinien muß es eingetragen werden und ist es überhaupt möglich???(
longuy
Wie meinst Du das mit "über den hinteren Fenstern"? Außen dran? Aber ich nehme an, Du meinst innen drin, auf den Radkästen montiert und dann raumhoch bis auf Oberkante Fensterniveau. Solche Kisten bzw. Schränke gibt es fertig soch zuhauf (Ex-Tec & Co), auch hier im Forum wurde schon des öfteren drüber geschrieben. Auf jeden Fall die ganzen Halterungen und Gurtbefestigungen für die Klappsitzbänke raus machen, meine Kisten werden dann an den schon vorhandenen Gewindebuchsen verschraubt. Wenn man sie nicht braucht, raus damit, und wenn das Zeug zum Rausmontieren ist, ist das dem TÜV herzlich wurst. Die haben bei mir seit 10 Jahren nicht mal gemerkt, daß da hinten keine Sitze und Gurte mehr drin sind.
Gruß, Hans
Moin Horst,
nimm doch diese neuen Verzurrschienen mit lösbaren halterungen,
dann kannst du die Staukisten immer dann Anbauen wenn du sie brauchst.
Bei einer tiefe von 18cm + Schiene kommst du so ungefähr auf 20/21 cm.
Das müßte doch reichen ,dann kannst du immer noch durch die
Rückspiegel was sehen.
Die Boxen wären dann Beladung,und du bleibst innerhalb der Fzg -
abmessungen.
Denkmal dann hat sich das mit TÜV & co erledigt.
Rolf
9. Norddeutsches Land Rover Serien Treffen 02.09-04.09.22
Wir Arbeiten dran:kl
Moin Horst,
Denkmal dann hat sich das mit TÜV & co erledigt.
Rolf
Ja ich glaube das wird die bessere Variante-abschraubbar- aber was machen die übereifrigen Gesetzeshüter- wenn die zum Beispiel in die Papiere schauen und die ABE nicht finden-wie sieht das in der Realität aus?? Bei meinem Hanomag hatte ich noch nirgends Probleme-aber ich denke bei einem fast 40 Jahre alten Teil gibts einen Narrenbonus:D
Gruß
Horst
Hallo, damit die Kisten als Beladung gelten und nicht eingetragen werden müssen, wüssen sie ohne Werkzeug abmontierbar sein. Also Flügelschrauben oder -Muttern verwenden. Ich hatte das Problem schon mal. Ein Polizist hat genau das bei einer Fahrzeugkontrolle kontrolliert.
mfg Clerk
Hallo, damit die Kisten als Beladung gelten und nicht eingetragen werden müssen, wüssen sie ohne Werkzeug abmontierbar sein. Also Flügelschrauben oder -Muttern verwenden. Ich hatte das Problem schon mal. Ein Polizist hat genau das bei einer Fahrzeugkontrolle kontrolliert.
mfg Clerk
Maximalbreite beachten. Ich glaube, Beladung darf 25cm über die Seite des Fahrzeugs rausstehen. Fahrzeug Gesammtbreite 2,50m.
Darin ist alles möglich. Eventuell noch durch Beleuchtung kenntlich machen.
Jawohl das Maß 2,5m max ist beim Anruf TÜV auch gefallen-nur eintragen würde problematisch sein wegen Ecken und Splitterwirkung beim Unfall. Ich denke ich machs jetzt einfach als Beladung- no risk-no fun.
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