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KFZ-Steuer die X-te....

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    KFZ-Steuer die X-te....

    Nochmal einige Fragen....

    1. Welchen Einfluss hat die Einstufung von Fahrzeugart und Art des Aufbau´s auf die Besteuerung des Dicken? Wo in den Zulassungsbescheinigungen finde ich die entsprechenden Daten?

    2. Thema "zuschweissen" der hinteren Fenster: Bei einer Einstufung als LKW, muss das jetzt gemacht werden oder nicht?? Finde darüber widersprüchliche Informationen, bin jetzt ziemlich verunsichert....

    Zur Information: Meiner ist ein 110 HT, früher LKW geschl, Kasten mit 2 Sitzplätzen und Schlüsselnummer 1003. Der Vorbesitzer hat Ihn umgewandelt in ein So.-KFZ Wohnmob über 2,8 t, 4 Sitzplätze und Schlüsselnummer 2105 (Angaben nach altem Brief). Habe hinten 2 Schiebefenster drin, keine Sitzbank und auch keine Sicherheitsgurte.

    Wie in anderem Fred bereist geschrieben, Einspruch gegen Steuerbescheid ist geschrieben. Möchte mich nur auf den Fall der Vorführung vorbereiten,weil es da sicherlich Diskussionen geben wird.... ?(?(

    Danke für die Tipp´s..

    ein durch Steuersachen genervter

    Stefan

    #2
    AW: KFZ-Steuer die X-te....

    Als Unechtes Womo hast du ein "anderes Fahrzeug" und keinen LKW.
    Bei einem Womo schweißt man die Fenster nicht zu
    und auf Sitzen ohne Gurte darf niemand mitfahren.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

    Kommentar


      #3
      AW: KFZ-Steuer die X-te....

      Zitat von Danlandy Beitrag anzeigen
      Nochmal einige Fragen....

      1. Welchen Einfluss hat die Einstufung von Fahrzeugart und Art des Aufbau´s auf die Besteuerung des Dicken? Wo in den Zulassungsbescheinigungen finde ich die entsprechenden Daten?
      Die Besteuerung hat mit der Zulassung nix zu tun. Die Finanzämter sind nicht an das gebunden, was in den papieren steht. Es gibt ber ein neues Steuergesetz (ich glaub Caruso hat es schon mal reingestellt) an das die Ämter gebunden sind, sich aber nicht immer daran halten.

      2. Thema "zuschweissen" der hinteren Fenster: Bei einer Einstufung als LKW, muss das jetzt gemacht werden oder nicht?? Finde darüber widersprüchliche Informationen, bin jetzt ziemlich verunsichert....
      Wenn du zum TÜV gehst und wieder nen LKW machen willst, brauchst du das net. Es steht nirgends, daß ein LKW keine Fenster haben darf. Nur die Finanzämter behaupten das. Aber laß das mit dem LKW, denk ans Sonntagsfahrverbot und die teure Versicherung.
      Deiner ist ein "unechtes" Wohnmobil, also anderes Fahrzeug.
      Who needs luxury?

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