1. Welchen Einfluss hat die Einstufung von Fahrzeugart und Art des Aufbau´s auf die Besteuerung des Dicken? Wo in den Zulassungsbescheinigungen finde ich die entsprechenden Daten?
2. Thema "zuschweissen" der hinteren Fenster: Bei einer Einstufung als LKW, muss das jetzt gemacht werden oder nicht?? Finde darüber widersprüchliche Informationen, bin jetzt ziemlich verunsichert....
Zur Information: Meiner ist ein 110 HT, früher LKW geschl, Kasten mit 2 Sitzplätzen und Schlüsselnummer 1003. Der Vorbesitzer hat Ihn umgewandelt in ein So.-KFZ Wohnmob über 2,8 t, 4 Sitzplätze und Schlüsselnummer 2105 (Angaben nach altem Brief). Habe hinten 2 Schiebefenster drin, keine Sitzbank und auch keine Sicherheitsgurte.
Wie in anderem Fred bereist geschrieben, Einspruch gegen Steuerbescheid ist geschrieben. Möchte mich nur auf den Fall der Vorführung vorbereiten,weil es da sicherlich Diskussionen geben wird.... ?(?(
Danke für die Tipp´s..
ein durch Steuersachen genervter
Stefan
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