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Aber dann kuck mal §22a
(4) Absatz 2 ist nicht anzuwenden auf Einrichtungen, für die eine Einzelgenehmigung im Sinne der Fahrzeugteileverordnung erteilt worden ist. Werden solche Einrichtungen im Verkehr verwendet, so ist die Urkunde über die Genehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen; dies gilt nicht, wenn die Genehmigung aus dem Fahrzeugschein, aus dem Nachweis nach § 4 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder aus dem statt der Zulassungsbescheinigung Teil II mitgeführten Anhängerverzeichnis hervorgeht.
wollte mal fragen ob der Rammschutz von 4x4 Equipe noch erlaubt ist und Eingetragen wird, vertrieben wird er noch von einigen Ausrüstern aber da steht nichts dabei ???
In der Schweiz können die Rammen noch u gewissen umständen angebracht werden, allerdings nur noch bis 2010, dann ist endgültig mit s ä m t l i c h e n Bügeln ende, bestehende müssen dann demontiert werden.
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