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hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

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    #16
    AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

    Hallo Fred,
    Meinte ich ja auch so wie du schreibst. Wenn der Anwalt keine Aussicht auf Erfolg hat . Hätte ich anders vormulieren sollen. Entschuldigung !

    Gruß Marschl

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      #17
      AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

      @110. versuche es als mensch hinn zu kriegen, hier werd es wie in denn USA, verklagen verklagen. gibt denn werkstatt besitzer ein chance es hinn zu kriegen. wenn er ehrlich ist und etwas an sien ruf denkt vielicht kommt er in gegen.
      in mien fall hatt es nicht funktioniert A. wiel der mensch finanziel am ende war, und B. wiel ich ein mensch bin und denn typ monate ziet gegeben sich selber aus der patche zu kriegen. da war ich drann schult.
      versuche es bevor es böse worte gibt. ist ja wienachten fast, vielicht endet es gut.
      lg rob
      109GS 110 200 defy 109FFR

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        #18
        AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

        Such dir aus deinem Örtlichen die Telefonnummer von der handwerkskammer und lass Dich mit dem KFZ-Gewerk verbinden. Da bekommst Du 1. qualifizierte, kostenlose und verbindliche Auskunft. Desweiteren haben die einen Schiedsmann, der sich sofort um deinen Vorgang kümmert und sich die Werkstatt vornimmt.
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          #19
          AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

          Zum Thema Recht fällt mir doch immer ein schöner Spruch meines Vaters ein.
          "Zuviel Recht, machte schon manchen Herrn zum Knecht"
          Im übrigen finde ich den Gedanken sich an die HWK zu wenden auch nicht schlecht.
          Gruß aus dem Pott. ;)

          Peter

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            #20
            AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

            Was sagt denn eigentlich die Werkstatt zum neuen Schaden? Bevor ich da mit einem Rechtsanwalt auflaufe, würde ich es noch mal freundlich probieren. Auf jeden Fall solltest Du Ihnen den Mangel aber schriftlich mitteilen, dann können sie sich später nicht damit rausreden, dass Du zu spät reklamiert hast. Normalerweise greift hier ja die Sachmängelhaftung. Das heißt, dass innerhalb der ersten sechs Monate die Werkstatt nachweisen muss, dass sie keinen Mist gebaut hat. Wenn die sich quer stellen, wirst Du aber um einen Anwalt nicht herum kommen.
            Viel Erfolg!
            René

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              #21
              AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

              war in werkstatt.habe mit dem paragraphen gedroht.haben das getriebe zerlegt.festgestellt das ein erhöter abrieb vorhanden ist. vorher ist der chef mit mir ne testfahrt gefahren.
              naja so direkt haben sie mir gesagt wurde nix gefunnden.als ich defender wider hatte,waren alle geräusche usw weg.sie sagten mir das sie teflongetriebeöl nun eingefüllt hatten.
              wie gesagt alle geräusche sind nun weg,selbst nach dem ich wider einkuppelte der ruck (eine der vielen möglichkeiten des klong geräusches) war auch weg.einziger nachteil bei der kälte lassen bis das getriebeöl war ist, sich die gäng etwas schwer einnlegen.sprich ich muß bischen abbremsen das die gänge einlegbar sind.nervt bischen, aber alle blöden eigenheiten des getriebes sind weg.
              hatte bevor getriebe zerlegt wird auch das gefühl, das das getriebe unter spannung stand,der hohe pfeifton (singen).
              naja alles weg.
              glaube auch das,etwas war und die firma dies stillschweigend beseitigt hatte. und nun nicht schlecht dastehen wollte und dies nun auf "spinnerei" meinerseits sich beruhen lassen möchte.
              wenn mehr interesse über mein phänomen getriebe usw besteht, einfach sagen dann erzähle ich ausführlicher darüber.

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                #22
                AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                Na ja wenn auch nichts war, wichtig ist, dass es wieder funzt. Nur das zählt!
                Weiterhin gute Fahrt ohne Getriebegeräusche.
                Gruß aus dem Pott. ;)

                Peter

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                  #23
                  AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                  Schau mal §§ 633 ff. BGB, da steht alles über den Werkvertrag. Auf jeden Fall solltest Du einen Anwalt um Rat fragen, besser ist das.
                  Viel Erfolg !!!
                  Stephan

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