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hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

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    hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

    hallo leute,
    brauch euere hilfe.
    wie lang ist die garantiefrist auf werkstattarbeiten????
    mein getriebe war wegen lagerschaden diesen jahres im januar in werkstatt.
    danach noch weitere 2 mal wegen undichtigkeit,da werkstatt unfähig war dies zu beheben.
    haben mir dann auch noch ne schraube abgedreht und mit silikon eingebebt,was ich leider jetzt erst raus fand. nun kommen aus dem getriebe lagergeräusche. nun die frage nachdem lagergeräusche,undichtes getriebe und abgedrehte schraube da sind, wie lange garantie auf diese arbeit besteht,in welcher weise haftung dieser werkstatt besteht und ob ich auf garantie eine andere fachwerkstatt nehmen kann.oder läuft dies nur über gutachter und gericht?????? hilfffffffeeeee

    #2
    AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

    bitte nur ernst gemeinte antworten, da es drängt und ich mir kein spaß erlauben kann.danke für euer verständnis.

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      #3
      AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

      Hallo,

      bin zwar kein Rechtsanwalt, aber meines Wissens nach hat man auf Reparaturen eine einjährige Garantiezeit. Man muss allerdings dem Händler respektive der Werkstatt die Möglichkeit einer Nachbesserung einräumen.
      Man sollte die Mängelrügen, insbesondere in einem solchen Fall, immer schriftlich mit Fristsetzung verfassen.
      Wenn du aber schon mehrmals wegen der selben Sache Nachbesserung eingefordert hast und augenscheinlich der Mangel nicht behoben ist, würde ich mich auf jeden Fall von einen Rechtsanwalt, alternativ einer Verbraucherberatung, beraten lassen. Eine Rechtsauskunft kostet in so einem Fall in der Regel vielleicht 50,-Euro und das kann gut investiertes Geld sein.
      Ich habe in einem ähnlichen Fall auch so verfahren und das hat sich letztlich als richtig erwiesen.
      Gruß aus dem Pott. ;)

      Peter

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        #4
        AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

        du must etwas mehr infos abgeben. was für ein getriebe ist es? lt 75. lt 77. r380??
        was ist denn die arbiet gewesen? nur das alte reparieren? oder ein austausch uberholten getriebe?
        wenn es nur um einen reparatur handelt von dien alten getriebe bin ich mich siemlich sicker das man nur garantee hatt auf die neutiele und nicht das ganze getriebe und ihren innen leben.
        eine werkstatt der sich auf ein garantee einläst auf ein altes getriebe und ihrem inhalt wäre schon doof. aber neu tiele die neu eingebaut sind um eine reparatur vorzunehmen sind unter garantee. (kann das jemanden bestätigen?).
        du must es so vorstellen. da kommt eine mit ein defecten tiel der 150tkm drauf hatt und sagt reparieren, aber ich möchte auch ein garantee haben das das ganze ding noch mindestens 150tkm wieter leuft. macht kiene.
        wenn aber das ganze getriebe ein austausch ist verlangt das europa gesätz ein 2 jahres garrante. aber daswegen bieten hier viele händler kien oder kaum austausch getrieben an. grund? die getrieben werden ausschlieslich in mien hiemat UK wieder uberholt, und in UK gibt es nur ein jahr garantee. das hiest wenn es kaput geht hier in D und es ist hier gekauft worden muss eingentlich der händler hier blechen aus eigene kasse um dir ein neues anzuschafen.
        mit verschlies tiele ist bestimmt auch ganz anders mit ein garantee. nehmt mir aber bitte nicht biem wort hier, ich bin eben kien anwalt. ich wurde dir raten hilfe bie der ortlichen verbrauche zentrale zu holen.
        lg rob
        109GS 110 200 defy 109FFR

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          #5
          AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

          @ peter,
          hi peter. steht das geschrieben irgentwo wegen reparatur 1 jahr gewerliestung? wurde mich interasieren selber.
          wie ich schon sagte, wurde nur ein garantee auf die neu tiele gelten? kann mir es echt nicht vorstellen das wenn man ein zahnrad tauscht und 1 woche spater eine nadel/kugel lager fluten geht das der werkstatt haften muss.
          lg rob
          109GS 110 200 defy 109FFR

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            #6
            AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

            Hallo Rob,

            Man muss immer unterscheiden zwischen Dienstleistung und Ersatzteilen. Bei Austauschteilen oder überholten Ersatzteilen gibt es abweichende Regelungen. Solche Teile werden ja auch oft als Gebrauchtteile abgegeben. Aber eine Dienstleistung ist die Reparaturarbeit an sich und
            wenn die Werkstatt der Verursacher ist haftet sie auf jeden Fall. Wenn du eine Reparatur in Auftrag gibst, gilt die Garantie nicht nur für die Teile sondern auch für die Dienstleistung. Wenn die Werkstatt fuscht oder falsch repariert haftet sie auch dafür.
            Ist genauso wie bei einem Handwerker. Er haftet auch nicht nur für sein Material, sondern auch für seine Dienstleistung.
            Wenn ich etwas mehr Zeit habe, werde ich dir gerne die
            entsprechenden Rechtsvorschriften raussuchen und zusenden.
            Aber natürlich gebe ich dir Recht, dass man sich auf jeden Fall eine Rechtsauskunft beim Anwalt, Verbraucherberatung oder ADAC einholen sollte, aber das habe ich ja oben schon geschrieben.
            Zuletzt geändert von Blauweißer; 10.12.2007, 23:33.
            Gruß aus dem Pott. ;)

            Peter

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              #7
              AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

              Zitat von LR defender 110 Beitrag anzeigen
              nun die frage nachdem lagergeräusche,undichtes getriebe und abgedrehte schraube da sind, wie lange garantie auf diese arbeit besteht,in welcher weise haftung dieser werkstatt besteht und ob ich auf garantie eine andere fachwerkstatt nehmen kann.oder läuft dies nur über gutachter und gericht?????? hilfffffffeeeee
              Du hast hier drei unterschiedliche Sachverhalte, die Du getrennt abarbeiten solltest :(

              ... wenn die aktuellen Lagergeräusche von den Lagern verursacht werden, die getauscht wurden, solltest Du Nachbesserung verlangen. Leider bist Du verpflichtet, dem Betrieb mehrfach die Möglichkeit zu geben ...

              ... wenn das Getriebe vor dem Lagerwechsel keine Undichtigkeit hatte, hast Du einen Anspruch auf Schadenersatz - die Reparatur kannst Du in jedem Fachbetrieb durchführen lassen, den Rechnungsbetrag musst Du vorstrecken und bei der Werkstatt einfordern - notfalls gerichtlich ... wenn die Undichtigkeit schon vorher bestand und Teil des Reparaturauftrages war, siehe oben ... - und versuche mal, Dein Wissen zu belegen - handfeste Beweise sind Gold wert!

              ... wenn die gepfuscht haben, hast Du einen Anspruch auf Schadenersatz - siehe oben - aber wie willst Du das beweisen - kann ja jemand anderes gemacht haben

              In Summe: versuche noch einmal ein Gespräch mit der Werkstatt zu führen und bitte um unverzügliche und umfassende Reparatur - wenn keine Zusage kommt, kannst Du noch mit einem "beschleunigten Beweissicherungsverfahren" drohen ... sollte dies nicht fruchten, vergiss Deine Ansprüche - die wirst Du voraussichtlich nicht durchsetzen können - einfach so aus dem Gefühl heraus :( ... bei Gericht bekommst Du ein Urteil (welches auch immer) - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind unterschiedliche Dinge ...

              Ich drücke Dir die Daumen!

              Viele Grüße mitten aus´m Pott

              Norbert

              ps. reine Neugier: handelt es sich um eine "offizielle" Land-Rover-Werkstatt?
              ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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                #8
                AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                ja norbert,
                gute tipps von dir wie immer. aber mit denn recht bekommen und kriegen sind wirklich 2 unterschiede. ich habe ein haufen zeug aus mien hiemat bestellt diesen sommer und nie bekommen. kien klien betrag. der typ oder firma besser gesagt (noch besser gesagt ein bauernhof auf dem land schwischen denn tielen schwiene mist) hatt von miene kredit karte die volle höhe abgebucht und ich habe nie die tiele bekommen. als ich dann von ein bekante zuhause einige unschonen geschikten gehört habe war es mir etwas blöd. der typ soll insolvent sien und nach einige versuche ihm am telefon zu bekommen ging siene frau drann und hatt mir ein telefon nummer gegeben wo ich anfragen könte. uberraschung! ein anwalt. ausage von ihm. ich könte mich hinten drann stellen, und ob ich was erichen werd ist fraglich. oh ja! ok, abwarten was das gericht sagt. ganz schon, ich habe mien recht bekommen. von uber 1500pounds GB die ich zuruck bekommen muss bekomme ich ein pauschall von circa 300 pounds. das werd aber nach finnanziele lage diese typ vom gericht entschieden das ich 4 pounds pro monate zuruck bekomme. hmmmmmm.
                ja, mit denn recht kriegen ist so eine sache. naja, für 6 wochen habe ich mien recht bekommen auf miene art. 1x onkel 1x brother 1x mich 1x defender 1x anhänger etwas diesel im tank ergibt sien gutes recht.
                ok, bie uns ist es etwas anders. hier habe ich gemärkt siet jahren das als klien person uberhaubt kien recht haben gegen uber ein grosseren. das finde ich etwas trauig.
                ich habs auch ganz anders in mien land vorgestellt mit mien recht kriegen, schient uberall das glieche mist zu sien.
                ich wunsche 110 viel erfolg. aber ich wurde erstmals auf die nette tour versuchen mit der werkstatt klar aus zu kommen. ist besser als ein schlamm schlacht. das hatt mir auch nichts gebracht zuhause. am ende muste ich mich selber helfen. nachhinnein war das auch nicht so klasse da das ein verbrecher immer mehr rechte hatt als der verlätste.
                lg rob
                109GS 110 200 defy 109FFR

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                  #9
                  AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                  Zitat von ydnaldlo Beitrag anzeigen
                  ... hatt von miene kredit karte die volle höhe abgebucht und ich habe nie die tiele bekommen. als ich dann von ein bekante zuhause einige unschonen geschikten ...
                  Bestellungen über Kreditkarten, die abgebucht aber nicht geliefert werden, sind doch abgesichert. Ich habe in solchen Fällen immer Protest eingelegt und mein Geld zurück erhalten. Ist in diesem Thread aber Offtopic
                  von zwei Übeln wählt man besser das, was man schon kennt

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                    #10
                    AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                    Bitte zu einem Anwalt gehen und den die Sache angehen lassen.

                    Viele Sachen hier sind richtig, aber wenn Du Dir unsicher bist (und erst recht, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast) dann geh doch zu einem freundlichen Advokat und laß den der Werkstatt Zunder geben.

                    Nachher machste was falsch und die lachen sich ins Fäustchen.

                    Gruß, Goran
                    Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich meine Klappe!

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                      #11
                      AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                      Servus ,
                      ich würde an Deiner Stelle erst mal beim ADAC anrufen , da gibts eine kostenlose tel. Beratung . Einfach den Vorfall schildern , die sagen Dir dann schon obbst da Aussichten hast und wie Du weiter verfahren sollst.
                      Ich glaube da sind auch immer paar Rechtsverdreher online , kannst es denen auch mailen. Schau einfach mal auf die ADAC-Seite unter Recht und Rat.

                      Marschl

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                        #12
                        AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                        Nur mal ein kleiner Tip.
                        Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast,dann überzeuge Dich nochmal genau,ob Du eine Selbstbeteiligung hast.Ich habe mich damit ziemlich angesch.....
                        Eine Beratung ist übernimmt die Versicherung ( 100%) aber alle weiteren Schritte kosten dann auch etwas Geld.
                        Diesen Ärger möchte ich jedem ersparen

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                          #13
                          AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                          Wenn sich die Versicherung nicht zu 100% sicher ist den Fall zu gewinnen , übernehmen sie sowieso keine Kosten. Mit der SB hast du recht,weil dass die meisten gar nicht mehr wissen was im Vertrag so drin steht. Bei Versicherung ist halt immer noch ein VER vorne dran.

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                            #14
                            AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                            Zitat von Marschl Beitrag anzeigen
                            Wenn sich die Versicherung nicht zu 100% sicher ist den Fall zu gewinnen , übernehmen sie sowieso keine Kosten.
                            Das ist schlichtweg Unsinn.
                            Die Versicherung kann nur die Deckungszusage verweigern wenn a) aus irgendwelchen Gründen kein Versicherungsschutz beseht z.B. Beiträge nicht bezahlt oder in dem Fall keine Verkehrrechtschutz enthalten oder b) Dein Anwalt keine Aussicht auf Erfolg sieht.
                            Das dürfte aber in den seltensten Fällen vorkommen da er von Rechtsstreiten lebt.

                            Gruß Fred

                            Kommentar


                              #15
                              AW: hilfe-rechtslage werkstattarbeiten

                              Es gibt auch Schiedsstellen der Handwerkkammern/Innungen. Der Rechtsweg bleibt für dich auch bei Inanspruchname der Schiedsstelle offen.
                              Gruß Manfred

                              Do what you want , but do it with Style

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