@ Caruso:
Bitte nicht pauschalieren. Bzgl. Verblechen und Trennwand siehe mein Posting: da gibt es keine Vorschriften. Bzgl. Sitzeanzahl: z.B. bei einem 90er mit 6 eingetragenen Plätzen oder einem 110er mit 9 wird kein Gericht das Fahrzeug als vorrangig für Gütertransport einstufen. Und da hat auch ProAllrad nichts gegenteiliges erreicht. Da verlierst du nach heutigem Stand jeden Prozess, wenn es drauf ankommt. ProAllrad hat den Musterprozess nicht zuletzt genau an dieser Stelle verloren.
Falls es doch ein anderes Urteil zur Sitzanzahl gibt, dann benenne es bitte. Mir ist kein Urteil bekannt. Ich lasse mich gerne belehren.
Was bleibt, sind die Wege über WoMo, etc. Aber alles, was bei ProAllrad geschildert ist, bewegt sich nach wie vor auf einem rechtlich unsicheren Weg. Man kann Glück haben oder Pech haben. Harte, gesichert einklagbare Argumente habe ich nicht gefunden. Es bleibt alles subjektiv. Und das Glück, an einen wohlwollenden FA-Beamten zu geraten. Was nach wie vor fehlt, ist eine gesicherte, auf richterlicher Feststellung basierende Argumentationsbasis.
Gruß
Rolf
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