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Hallo Ben,
anbei mal meine Erfahrung mit dem FA, ist jetzt alles noch ganz frisch.
Ich fahre einen 90er TD5. Habe auch Widerspruch und soweiter eingelegt hat jedoch nicht direkt geholfen. Bei ProAllrad wollte ich mich anmelden, habe jedoch bis heute keine Antwort bekommen (letzte 8 Wochen).
Also musste ich was tun.
1. Gespräche mit dem FA, über einen Zeitraum von ca. 3 Wochen
(immer freundlich und nach einer Lösung bestrebt, jedoch nicht aufdringlich)
2. Sitze und Gurthalterung hinten raus
3. Hundegitter/Laderaumabtrennung einbauen.
4. Widerspruch wieder zurückgenommen.
Ergebnis: Im Schein bleibt PKW, für das FA wird es ein LKW. Der neue Steuerbescheid ( 12.3.2008 ) beträt 148 €. => Ziel erreicht
Bilder unter dem Link: http://www.dk1atz.de/pageID_5674876_1.html
Grüße Michael... only just for fun ...
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Zitat von DK1ATZ Beitrag anzeigen
Ergebnis: Im Schein bleibt PKW, für das FA wird es ein LKW. Der neue Steuerbescheid ( 12.3.2008 ) beträt 148 €. => Ziel erreichtfolge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"
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Ich fahre einen 110er SW. Vom Prinzip ist es möglich 10 Sitzplätze zu schaffen, indem man vorne anstatt der Mittelbox einen dritten Sitz einbaut. Die Befestigungen sind vorhanden. D.h. vorne drei, mitte drei und im Kofferraum vier. Somit habe ich, wenn ich alles richtig gelesen habe lt. KFZ-Steuergesetz keine PKW mehr.
Hat jemand hier Erfahrungen. Könnte das funktionieren? Was mein ihr?
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Ja,das könnte funktionieren.
Ich fürchte nur,davon will den Finanzamt nichts hören.
Wenn du den 10.Sitz tatsächlich montierst,wirst du wohl einen Personenbeförderungsschein brauchen.
Alleine das Vorhandensein von Verankerungsmöglichkeiten,wurde steuerl.als Sitzplatz behandelt.
Wenn du es geschafft hast,sag bescheid.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenWenn du den 10.Sitz tatsächlich montierst,wirst du wohl einen Personenbeförderungsschein brauchen.
m01mdiepraxisträgtdietheoriezugrabe
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Vielleicht etwas off-topic, aber ich freu mich einfach:
Nach (längeren) Verhandlungen mit FA hab ich jetzt auch die 150 Euro Steuer!!!
Zuerst wollt der Beamte, dass ich die Fenster verblecht, konnte aber durch gutes Zureden davon überzeugen, dass eine Tönungsfolie auch reicht... ;-)
Griazy
Hannes
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Zitat von Mikesch01Marco Beitrag anzeigendas ist im Prinzip so wie mit dem LKW-Führerschein: mit dem darfst du auch einen Bus fahren. Nur > du darfst nicht mehr wie 8 Personen mitnehmen <, wenn du keinen Pers.Befö.Schein hast. Beim 3er Führerschein genauso, max. 8 Personen, unabhänig von der Sitzzahl. Ich weiss jetzt aber nicht, ob die neuen Klassenbezeichnungen dahingehend eine Beschränkung haben/aufweisen können
m01m
Wenn du mit nem C-Führerschein (LKW) nen Bus fahren willst, darf außer dir überhaupt keiner drin sitzen.Who needs luxury?
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so, glaub ich werd jetzt dann den kampf gegen das finanzamt aufgeben!!
die liebe frau möchte dass meine seitenscheiben verblecht werden, die sitze hinten nicht nur ausgebaut, sondern auch vom tüv ausgetragen werden und eine feste trennwand zwischen fahrerraum und "ladefläche" eingebaut wird!!
ansonsten geht nix mit LKW!! "anderes" fahrzeug gibts übrigens bei ihr auch ned!! ;)
entweder PKW oder LKW!! aus basta!!! :(:(
tsssss!!!! bananenrepublik!! :evil:...wer ohne Narrheit lebt ist nicht so weise wie er glaubt!!
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Hallo Eljot,
ich hatte die gleichen Forderungen meines FAs (bis auf TÜV) - habe durch gutes Zureden den Beamten aber überzeugen können, dass eine Scheibenverdunkelung mit der dunkelsten Folie auch ausreicht - hab ausserdem die normale Schottwand drin und die hat ihm gereicht.
Kann dir gerne per PN mein Vorgehen erläutern...
Griazy
Hannes
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hi hannes,
danke für die info!! kann das sein dass die einem lediglich das leben schwer machen wollen!?
is doch ein scherz, oder!? scheiben schwarzmachen anstatt zu verblechen!!
was kommt als nächstes!? ...laufen sie in der unterhose 5x ums auto und dann gibts nen eintrag zum LKW!!
wo steht eigentlich dass ein LKW verblechte scheiben und eine schottwand haben muss!?!?...wer ohne Narrheit lebt ist nicht so weise wie er glaubt!!
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Hallo Eljot,
zum Thema Seitenscheiben und Trennwand bei Einstufung als LKW gibt es Gerichtsurteile. Danach müssen Seitenscheiben nicht verblecht sein und Trennwände nicht zwingend vorhanden sein. Darüber sollte man mit dem FA sehr wohl bezugnehmend auf die Urteile argumentieren können.
Allerdings stellen auch diese Urteile immer wieder einen Bezug zum Fahrzeugzweck und Typisierung seitens des Herstellers her. Beispiel: Ein Fahrzeug, dass herstellerseitig in 2 Ausführungen sowohl als LKW-Typ als auch Typ für Personentransport angeboten wird und beide Typen Seitenscheiben haben oder keine Trennwand haben, kann z.B. mit Seitenscheiben bzw. ohne Trennwand als LKW besteuert werden. Da muss man sich leider einlesen. Das ganze Thema ist letztlich sehr teigig.
Um das Austragen der Sitze wirst du allerdings nicht herumkommen. Alle, die hier posten und noch die hinteren Sitze beim 90er oder 110er bzw. noch die Befestigungspunkte drin haben und eine Besteuerung als LKW erreicht haben, haben einfach nur Glück bzw. zuständige Beamte, die sich über genaue Vorschriften hinwegsetzen.
Gruß
Rolf
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Zitat von saurier Beitrag anzeigenUm das Austragen der Sitze wirst du allerdings nicht herumkommen. Alle, die hier posten und ...noch die Befestigungspunkte drin haben und eine Besteuerung als LKW erreicht haben, haben einfach nur Glück bzw. zuständige Beamte, die sich über genaue Vorschriften hinwegsetzen.
Das sind die,die die neuen Vorschriften genau studiert haben.(KFZ-Steuergesetz)
Da steht nichts von Verblechen,Austragen,Zuschweißen,Abtrennen,etc.
Alles andere ist Rechtsbeugung.
Da gibts so einen Verein,der setzt sich gerne mit FAs auseinander.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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