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ich habe ein problem mit dem finanzamt!
mein 90 war beim vorbesitzer 2007 als sogenanntes anderes KFZ mit 172 euro pro
jahr besteurt jetzt bei mir in einem anderen bundesland gilt dies nicht und ich muß 431 euros
blechen wer hat tips und nützliche links
mein 90 ist ein 2 sitzer hinten si´nd die aufnahmen für die sitze unbrauchbar gemacht worden aufgelastet ist der 90 auch.
gilt in deutschland nicht sowas wie gleichheit vor dem gesetz oder habe ich es hie rmit willkür meines beamten zu tun
"2. Die in § 2 Abs. 2a Satz 1 KraftStG genannten Fahrzeuge gelten jedoch nach § 2 Abs. 2a Satz 2 KraftStG nur dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Der Senat folgt nicht der Ansicht der Klägerin, dass diese Voraussetzung angesichts der Multifunktionalität von Mehr*zweckfahrzeugen nicht sachlogisch sei. Es ist auch bei multifunktionalen Fahrzeugen möglich zu unterscheiden, ob sie vorrangig für die Güterbeförderung oder vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.
a) Letzteres ist nach § 2 Abs. 2a Satz 3 KraftStG insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges. Gemäß der Gesetzbegründung (BT-Drucksacheache 16/519 S. 6) ist mit dieser Regelung die Rechtsprechung aufgegriffen worden. Der BFH hat es im Interesse praktikabler Zuordnungsmäßstäbe und der um der Rechts*sicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Zuord*nungen für gerechtfertigt gehalten, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen bestimmt und geeignet sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (Urteil vom 1. August 2000 VII 26/99, BStBl II 2001, 72 [75]). Das Erfordernis ist beim Fahrzeug der Klägerin erfüllt.
Die Klägerin hat in den Anlagen zum SchriftSatz vom 18. Januar 2007 Zeichnungen mit detaillierten Berechnungen der Flächen innerhalb der Karosserie vorgelegt. Maß*gebend sind dabei nur die Verhältnisse bei aufgeklappter Bestuhlung (Bl. 208 ). Denn wenn ein Fahrzeug hinten mit einer Sitzbank ausgestattet ist, dient diese Fläche ob*jektiv der Personenbeförderung. Zudem wird das äußere Erscheinungsbild eines Fahrzeuges durch das Umklappen der Rücksitzbank nicht entscheidend geprägt (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 30. März 2007 7 K 22/06, StE 2007, 406). Neben der Sitz*fläche ist der zugehörige Fußraum zu berücksichtigen. Der Ansicht der Klägerin, wel*che die 0,70 m² für Rückbank und zugehörigen Fußraum unter Hinweis auf die Mul*tifunktionalität dieser Fläche nicht der Personenbeförderung zurechnen will, kann der Senat nicht folgen. Richtig erscheint aber, die sog. „toten“ ‑ nicht nutzbaren ‑ Flächen sowie den Sitz- und Fußraum des Fahrers nicht als Nutzfläche zu behandeln, da der Fahrer sowohl bei der Personen- wie bei der Güterbeförderung vorhanden ist. Ge*mäß der Zeichnung ergibt sich für den Beifahrer (0,50 m²) und die Passagiere auf der Rückbank (0,70 m²) insgesamt eine zur Personenbeförderung dienende Boden*fläche von 1,20 m². Zur Beförderung von Gütern stehen hinter der Rückbank 1,07 m² zur Verfügung. Die gesamte Nutzfläche – für Personen- und Güterbeförderung – be*trägt somit hier 2,27 m². Die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche ist mit rund 53% größer als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeuges im Sinne des § 2 Abs. 2a Satz 3 KraftStG."
Ja,genau.
Du must ihm klar machen,daß es ein KFZsteuergesetz gibt an das er sich zu halten.
Da die Sitzfläche des Beifahrersitzes mit dem dazugehörigen Fußraum kleiner ist,als die Ladefläche,ist das Fahrzeug nach Gewicht zu besteuern.
Druck die Sachen aus und hau sie ihm um die Ohren.
Wenn er auf stur schaltet,bleibt dir nichts übrig als schriftl.Einspruch einzulegen.
Verpass die Einsruchsfrist nicht.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Das düftest du auch so schon haben.
Beamten sind halt etwas langsam und wollen sich nicht so recht an neue Sachen gewöhnen.
Außerdem ist das FA nicht verpflichtet Recht walten zu lassen.
Ja,das ist unglaublich aber ein FG hat das so entschieden.
Ich hab eigentlich schon alles gesagt,les dir mal die Links in Ruhe durch.
Wenn Einsprüche abgewiesen werden,bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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