Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
eine wohl einmalige Gelegenheit ist heute auf mich zugekommen.
Ich habe 16!! Land Rover Ex britisches Militär an der Hand.
Alles Rechtslenker mit der 2,25 Liter Benzin Maschine. Truck Cap, Full Canvas und FFR Landys zu einem unschlagabren Preis von je 900 Pfund ab England.
Herstellungsdatum zwischen 1980 und 1983.
wegen diverser Nachfragen;
es gibt keine Fotos der Fahrzeuge.
Es sind gebunkerte Landys der brit. Armee die als Ersatz etwa 20 Jahre eingelagert waren.
wegen der Nachfragen via pn und so.......
am nächsten Mittwoch werden wir uns die Dinger mal selber anschauen, dann gibt es auch gegen Ende der Woche ein paar Bilder.
Düssel hat mit dem Zulassungsdatum sicherlich recht. Bitte klärt doch bei euren Zulassungsstellen dieses Thema ab, obwohl keines der Fahrzeuge 30 Jahre alt ist, da alle eine Indienststellung erst 1980 bis 83 hatten.
Allerdings tun sich wie meistens im Leben 3 Probleme auf:
1.) Ich muß meine Frau überzeugen, das wir unbedingt ein zusätzliches Fahrzeug mit Allradantrieb benötigen.
2.) Ich würde gerne ungefähr den Aufwand (Kosten) kennen, den der Transport von Oxford bis in meine Garage verursacht. (Selbstabholung oder teilweise Selbstabholung [Beispielsweise auf dem Festland] oder komplette Anlieferung per Spediteur usw.)
3.) Ich würde gerne etwas zu der Machbarkeit einer BRD Zulassung und in etwa den Aufwand (Kosten) den diese verusacht erfahren.
Die Ergebnisse Punkt 2.) und Punkt 3.) haben erheblichen Einfluss auf das Gelingen von Punkt 1.).
ZU Punkt 3.) habe ich in Erfahrung gebracht, das man zur Neuzulassung einen Fahrzeugbrief oder eine EG- Übereinstimmungserklärung braucht. Da hier glaube ich weder noch vorhanden ist, dürfte an dieser Stelle interessant sein, ob die Fahrzeuge seinerzeit in England zugelassen wurden oder nicht. Dann wäre es ja keine Neuzulassung mehr.?(
Ich weis gar nicht, ob Du bei meinen Fragen überhaupt der richtige Ansprechpartner bist, vielleicht weis ja auch ein anderer zu berichten.
Achtung: Zulassung von "alten" Fahrzeugen, die selber importiert bzw in Scheunen gefunden wurden.
1. Allgemeines zur Zulassung
Grundvorraussetzung für die Zulassung oder auch Wiederzulassung in Deutschland ist, daß das Fahrzeug bereits über drei Monate zivil zugelassen war. Denn war dies nicht der Fall gilt der Wagen bei der Zulassungsstelle als Neuwagen und muss alle aktuellen Richtlinien wie Abgaswerte, Motorkontrolllampe, ... etc erfüllen. Erfüllt dies der Wagen nicht, was schon bei drei Jahre alten Wagen zum Problem werden kann, gerade wegen der Abgaswerte, kann und wird der Wagen nicht mehr zugelassen. Das Problem ist auch eine Militärzulassung wird nicht immer anerkannt, gerade wenn die Fahrzeuge eingebunkert waren, wird diese wahrscheinlich eh fehlen, erst für Fahrzeuge ab dem Baujahr 1998 gibt es die Möglichkeit, daß die Militärzulassung uneingeschränkt anerkannt wird. Das Problem ist, daß die Allgemeinebetriebserlaubnis eines Fahrzeug genau in dem Moment erlischt, wenn es nicht zugelassen war und die dann später geltenden Richtlinien nicht mehr erfüllen kann. In der Deutschen Gesetzgebung ist verankert, daß wenn ein Fahrzeug einmal zugelassen war und dabei die Richtlinien erfüllt hat die ABE dauerhaft behält und nicht umgerüstet werden muss um Änderungen zu erfüllen.
Also Vorsicht da ein solcher Wagen erstmal nicht zulassbar ist!
2. Ausnahmegenehmigungen
Nun gibt es natürlich ein riesen Problem bei einer solchen Gesetzeslage für Fahrzeugherrsteller. Die Produzieren Autos auf Halde und kommen dann plötzlich in Konflikt mit den neuen bestimmungen bei der Erstzulassung. In diesem Fall steht natürlich eine riesen Lobby dahinter und es wird stillschweigend eine Ausnahmegenehmigung erteillt, daß die Wagen trotzdem noch ohne Änderungen zugelassen werden können.
Nun was machen wir als kleiner Mann??? Tja wir haben die Möglichkeit erstmal zum TÜV zu fahren und eine Vollabnahme machen haben wir diese dann fahren wir wieder zum TÜV und lassen ein Gutachten erstellen, welches bescheinigt was unserem Fahrzeug alles fehlt um die aktuelle Zulassungsrichtlinie zu erfüllen, achja das kostet um die 250€ zusätzlich zu Vollabnahme. Dann stellen wir beim Landratsamt da dieses für Ausnahmegenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen zuständig ist einen Antrag auf die Einzelbetriebserlaubnis, kosten für den Antrag um die 130€, dort wie der Fall dann bearbeiten und nach einigen Wochen erhält man Antwort was man erwartet was wir Nachzurüsten haben um diese EBE zu erhalten. Ein vorweg, ich bin auch mit anderen Oldtimern unterwegs und hab auch in anderen Oldtimernforen mal mich erkundigt ob ein Fall bekannt ist wo die EBE erteilt wurde: Leider nein, denn immer wurde auf die Abgaswerte geachtet. Also auch nur eine theoretische Möglichkeit die aber aus schmerzlicher eigener Erfahrung leider auch nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt.
3. Was nun???
Jetzt werden einige sagen: Es gibt doch noch das rote 07 Kennzeichen, richtig aber es sind sehr deutliche Einschränkungen damit verbunden:
- nur Probefahrten und Werkstattfahrten
- nur Fahrten zu bei oder von einer Veranstalltung zu Pflege von historischem Kulturgut
hält man sich nicht daran und wird nun bei angeblichen Werkstattfahrten im Sonntagsmantel erwischt wird einem das Kennzeichen nachmehrmaligem vergehen entzogen. Desweiteren wird bei vielen Kreisen das Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge, deren Erstzulassung über 30 Jahre zurückliegt, erteilt, da viel schindluder mit dieser Zulassungsmethode getrieben wurde und leider immernoch wird. Es ist eigentlich auch nur mal dafür gedacht worden um eine Oldtimersammlung ab und zu zu bewegen ohne das jedes Fahrzeug voll zugelassen sein muss.
Wie bekommt man ein 07 Kennzeichen denn nun? Tja man muss eigentlich eine Vollabnahme vom TÜV nachweisen die nicht mehr als drei Monate zurückliegt und leider auch die berühmte ABE oder EBE also scheidet auch diese Zulassungsmöglichkeit mit legalen mitteln aus.
4. Was dann??
Leider gibt es keinen offiziell richtigen und legalen weg ein solches Fahrzeug zuzulassen.
5. Fazit
Sicherlich ist es verlockent sich ein quasi neufahrzeug zu kaufen, aber was will ich dann damit ins Wohnzimmer???--->Doof, also müsste man es überall mit nem Hänger mithinnehmen und auch nur dann auf Geländen fahren können wo es nicht Pflicht ist die STZVO zu erfüllen. Aber eigentlich taugt ein solches Fahrzeug wie traurig soetwas ist nur als Teileträger und was schlimm ist nicht einmal der Rahmen taugt was da dieser ja mit einer Nummer versehen ist die mal zu dem Fahrzeug gehört.
Das dazu, was Peter schreibt, erst in England zulassen und was auch ich schrieb mit den drei Monaten, wir auch nicht immer mehr akzeptiert, da die Zulassungsämter auch nicht doof sind und merken, daß es sich oft nur um erschleichen der ABE handelt, also auch da Vorsicht, da auch das gewaltig in die Hose gehen kann.
Ich möchte nun niemanden etwas mieß machen, nur ausdrücklich davor warnen, daß man sich keine Halde kaufen sollte.
Gruß ausm Emsland
Daniel
Quellen dieses Senfes: Verschiedene Oltimer-Magazine und Zeitschriften, TÜV, eigene Erfahrung, Erfahrungen Bekannter
moin peter
wir sind zwar in der eu aber das heißt noch lange nicht, das es nur noch eu weite regelungen gibt --leider-- in solchen fällen ist das umschreiben nicht einfach so zu realisieren. das hat sich leider geändert.legal währe es ja aber es wird halt nicht mehr immer akzeptiert.
ich hoffe das wird jetzt hier nicht falsch verstanden. Das ist keine Werbung sondern nur eine Erklärung.
Da wir nicht nur Zubehör herstellen sondern auch (in recht kleinem Umfang) mit Fzg. handeln haben wir natürlich gute Kontakte zur Zulassung und zum TÜV. Alles legal und KEINE Gefälligkeiten!
Dadurch ist es uns möglich die bestehenden Regeln voll auszunützen und solche Fzg auf die Strasse zu bekommen.
Ich möchte mit diesen angebotenen LRs nicht handeln! Ich will gerne 1-2 für mich selber haben.
@Peter Kein Problem, kommt schon richtig rüber.
Meinen Einwand weiter oben hättest du vielleicht trotzdem nicht so schnell beseite schieben sollen, ich denke Andere werden schon ihre Schwierigkeiten bei der Zulassung haben + sollten drauf hingewiesen werden vor dem Kauf. Kannst du ALLEN Käufern bei der Zulassung helfen?
@ all
Da hier in der Rubrik "Biete an" die Beiträge nach ca 4 Wochen gelöscht werden, dieser thread aber sicher auch in anderem Zusammenhang lesenswert bleibt, kopiere ich ihn mal ins SERIE Forum, scheint mir da am Besten aufgehoben zu sein.
Vielleicht war es nicht klar zu erkennen aber ich kann allen Forumsmitgliedern die aus diesem Kontingent LR kaufen wollen und diese NICHT gewerblich verwerten anbieten dabei zu helfen die Fzg auf die Strasse zu bekommen.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar