Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

    Zitat von böses auto Beitrag anzeigen
    Richtlinie 2005/66/EG
    wurde aufgehoben,steht hier:


    Ist auch das aktuellste,was ich finden konnte.
    Zuletzt geändert von Caruso; 11.04.2012, 20:40.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

    Kommentar


      #47
      AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

      ..................
      Zuletzt geändert von Caruso; 11.04.2012, 20:40.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

      Kommentar


        #48
        AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

        Die RiLi von 2003 und 2005, sowie auch dieRiLi von 2009, welche die alten aufhob, gilt ausschliesslich für Fahrzeuge, welche nach dem Inkrafttreten der RiLi in den Verkehr gebracht werden und für Frontbügel, welche von diesem Tag an in den Verkehr kommen. So, wie ich das lese, meint man nicht das Kaufdatum oder der Tag der Montage des Frontschutzbügels mit "erstmalig in den Verkehr gekommen", sondern vielmehr der Tag des erstmaligen Verkaufes oder der Tag der Erteilung der EG-Typgenehmigung.
        Aber unberührt von der RiLi bleibt die Übergangsbestimmung zu §30c Abs.4 in § 72 StVZO. Die hat ja noch bestand.
        SirLandy sollte tatsächlich Recht mit seiner Aussage behalten, dass man dem unwilligen Prüfer auf die Füsse treten sollte, wenn er den Bügel nicht eintragen will.

        Kommentar


          #49
          AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

          Das mit den ganzen Richtlinien nur für ein Teil (den Rammschutz) ist aber auch wirklich nicht einfach.

          Kein Wunder, daß sich damit kein TÜV-ler auskennt! Hat denn schonmal jemand nach den aktuellen Bestimmungen so ein Teil eingetragen bekommen?

          Und ganz wichtig:
          =============
          Wo bekommt man denn jetzt noch so einen stabilen Rammschutz gekauft?

          Viele Grüße

          Sailor
          Land-Rover Lightweight Diesel,
          ex Königl. Landmacht der Niederlande

          Kommentar


            #50
            AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

            Bevor ich mir einen Stahlbügel kaufe, habe ich doch noch mal eine Frage:

            Nach § 72 STVZO gilt der § 30 c Absatz 4 (Frontschutzsysteme) nur für Fahrzeuge, die nach dem 01. Juni 2008 erstmals zugelassen wurden.

            Aber was ist mit der EG-Richtlinie? Steht die EG-Richtlinie nicht über dem deutschen Recht? In der EG-Richtlinie habe ich so ein Datum nicht gefunden.

            Viele Grüße

            Sailor
            Land-Rover Lightweight Diesel,
            ex Königl. Landmacht der Niederlande

            Kommentar


              #51
              AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

              Die Rili wurde mit §30c umgesetzt
              und zwar mit den in §72 angegeben Terminen.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

              Kommentar


                #52
                AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                @Caruso: Danke!

                Dann müssen wir unsere Politiker dafür, wie sie die Richtlinie umgesetzt haben, ja mal ausdrücklich loben :-).

                Viele Grüße

                Sailor
                Land-Rover Lightweight Diesel,
                ex Königl. Landmacht der Niederlande

                Kommentar


                  #53
                  AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                  Was nützt es,wenn sich der TÜV nicht an die Feinheiten der Paragraphen halten will?
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                    Richtig...

                    Deshalb sollte man sich schon vorher eine deutliche Argumentation zurechtlegen, um den Prüfkasper daran zu erinnern das seine Organisation einen staatlichen Auftrag innehat und wenn sie diesem nicht nachkommen kann oder will, muss man das entsprechend weitermelden.

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                      Da fällt mir ein ganz anders Problem ein, wenn man so einen Stahl-Rammschutz (nur der ist wünschenswert) haben möchte:

                      Wo gibt es die jetzt noch zu kaufen? Müssen die eine Prüfnummer haben (glaube schon)?

                      Viele Grüße

                      Sailor
                      Land-Rover Lightweight Diesel,
                      ex Königl. Landmacht der Niederlande

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                        Zitat von böses auto Beitrag anzeigen
                        wie gesagt, ich hab den Rechner nicht hier, hab nur mal gerade nach Frontschutzbügeln gegoogelt und da kam die RiLi raus.
                        Ich such's dir morgen nochmal raus

                        zwar etwas spät, aber besser spät als nie:
                        als "in Verkehr gebracht bzw. angebaut" steht es in nem Schrieb des TÜVs, in der Rili selbst finde ich es auch nur als "in Verkehr gebracht"

                        Kommentar


                          #57
                          AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                          Hi,
                          ich habe einen 110 BJ. 12.99 und habe im Mai 2011 mir eine Windenstoßstange mit grossen Fontschutzbügel angebaut und habe alles von TÜv eingetragen bekommen. Vieleicht liegt es an dem Baujahr oder an den TÜV Prüfer.
                          Wenn der eine es nicht will da mal einen anderen TÜV versuchen, bis es klapt.

                          Cu Michael


                          Kommentar


                            #58
                            AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                            Kannst du kurz beschreiben, wie er es eingetragen hat, hat er es irgendwie auf die Winde bezogen, quasi als Geräteträger etc.?

                            Kommentar


                              #59
                              AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                              mich würde interessieren ob er den spezifischen bgel oder nur allgemein frontschutzbügel eingetragen hat . habe genau den auch drauf , bei mir steht aber nur "frontschutzbügel" ohne typenbezeichnung

                              Kommentar


                                #60
                                AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt

                                Ich hatte die Winde mit Stosstange montiert, den Frontschutzbügel noch nicht aber im Auto.
                                Bin zu TÜV im Süden. Habe eingendlich nur den Winde mit Stosstange eintragen wollen. Der Prüfer hatte sich das angesehen und dabei habe ich ihn gesagt das da ja eingenlich ja noch den Lampenhalter dazu gehört. Er wollte ihn sehen und ich habe den Fronschutzbügel dran gehalten. Darauf hatte der Prüfer sein ok gegen, da ich ihn Montieren kann.


                                Der genaue Eintrag heist:

                                Zu 18:M.Frontschutzbügel u.Prime Tech Deilwinde Typ 12000LB, Aufl.:V.Fahrt a.öff.Str.Abdeckhaube Anbringen ***
                                Zuletzt geändert von affentwin; 06.05.2012, 12:45.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X