also steht nur was zur winde da und nix zum bügel .. ich gehe davon aus dass wenn man einmal irgend nen bügel drauf hat dass man dann egal welchen nehmen kann solange man keine offensichtliche gefahr darstellt (zb mit irgendwelchen scharfen katen oder so)
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Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
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denjohannes
AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
also steht nur was zur winde da und nix zum bügel .. ich gehe davon aus dass wenn man einmal irgend nen bügel drauf hat dass man dann egal welchen nehmen kann solange man keine offensichtliche gefahr darstellt (zb mit irgendwelchen scharfen katen oder so)
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Zitat von affentwin Beitrag anzeigen
wo hast Du den Frotnschutzbügel gekauft? Von welchem Hersteller ist der?
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Zitat von affentwin Beitrag anzeigenHi,
ich habe einen 110 BJ. 12.99 und habe im Mai 2011 mir eine Windenstoßstange mit grossen Fontschutzbügel angebaut und habe alles von TÜv eingetragen bekommen. Vieleicht liegt es an dem Baujahr oder an den TÜV Prüfer.
Wenn der eine es nicht will da mal einen anderen TÜV versuchen, bis es klapt.
Cu Michael
wo hast Du den Frontschutzbügel gekauft?
Von welchem Hersteller ist der??
Gab es dazu irgendwelche Papiere???
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Verstehe ich das Ganze richtig?
Ich habe zur Zeit einen eingetragenen Frontschutzbügel.
Wenn ich jetzt zum TÜV gehe mit einem anderen Bügel, der in der Vergangenheit problemlos bei anderen Defendern (gleiches Modell usw.) eingetragen wurde - kann ich also unter Berufung auf die genannten §§ diesen anderen Bügel bei mir dranbauen und eintragen lassen?
Gruß und noch nen schönen Sonntag,
Oliver
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denjohannes
AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
ich glaube nach wie vor du kriegst nur eingetragen DASS das auto nen FSB hat ... welcher ist dann wohl wurscht....
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Zitat von denjohannes Beitrag anzeigenich glaube nach wie vor du kriegst nur eingetragen DASS das auto nen FSB hat ... welcher ist dann wohl wurscht....
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denjohannes
AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
laut aussage meines orbesitzers war das auto ein lr vorführwagen ... ist aber "sold & equiped by safari service" . kanns ein dass es daran liegt , aber bei mir sind nur allgemein "ersatzrad auf haube" "seilwinde" und "frontschutzbügel" eingetragen. ich interpretier das als freibrief im rahmen der eigenen moral .... zum beispiel keinen frontschutzbügel aus schrfgeschluffenem vierkant mit sicheln dran oder so :D... jedenfalls : was soll mein tüvler sagen wenn ich mit nem bügel x ankomme und einfach nur ein bügel drin steht ... nie probleme gehabt. winde und rad auf haube hab ich gar nicht
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siggi109
AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Zitat von FahrzumTuempel Beitrag anzeigenHmm, ich habe das in den Papieren sehr genau spezifiziert, welchen Bügel ich da habe. Also müsste ich den TÜVler dazu bringen, das allgemeiner zu halten und dann kann dran was will?
an welchem bügel steht denn der hersteller drann............. ich kenne keinen............
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Zitat von siggi109 Beitrag anzeigenan welchem bügel steht denn der hersteller drann............. ich kenne keinen............
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Der Hersteller steht nicht auf dem Bügel, sondern eine Prüfnummer. Die ist oftmals eingeschlagen. Bei LR-Orginalbügeln, die ich bisher gesehen habe, sind nur Aufkleber mit Teilenummer und LR-Logo drauf. Auf diese Aufkleber wird dann im Gutachten verwiesen. Also identifizierbar.
Allerdings sind durch Einzelabnahmen oder schlampige Eintragungen viele in den Papieren nicht näher bezeichnete Bügel im Umlauf. Mittlerweile sind die Prüfer angehalten, den Bügel näher zu beschreiben und sogar zu fotographieren. Diese Photos werden dann mit dem Vorgang archiviert. So machts der TÜV bei uns.
Beim TÜV-Gutachten für meinen STC50478 steht unten sogar drin, was einzutragen ist. Ob sich der Prüfer daran halten muss, ist fraglich.
Selbst, wenn der neue Bügel so ähnlich aussieht, wie der Alte eingetragene, würde ich nicht einfach so damit herumfahren. Problematisch wirds immer beim Unfall mit Personenschaden. Da kann ein Kfz mal schnell sichergestellt und vom Gutachter zerlegt werden. Und dann ist der Versicherungsschutz futsch.
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siggi109
AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
alle haben den alptraum das die versicherung nicht zahlen würde.............VÖLLIGER BLÖDSINN !!!
aber jeder soll machen was er will.ich hab am 109er keinen kuhbügel und brauch auch keinen....... :D
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Womit wir immer noch bei der Frage wären, wo es denn jetzt noch diese stabilen Stahlbügel zu kaufen gibt. Möglichst mit Gutachten/Teilenummer/oder was der TÜV-ler eben so braucht.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Es soll ja Regionen in der Bundesrepublik geben, da werden die Bügel in Verbindung mit Winde noch eingetragen. So heißt es zum Beispiel vom Toyota oder Jeep, das das ginge. Hat es mal jemand versucht? Und wenn ja, was sagt denn der TÜV zu Hause bei der nächsten HU dazu?
SCWenn nicht wir, wer dann?
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