Ist auch das aktuellste,was ich finden konnte.
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Keine Ankündigung bisher.
Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Die RiLi von 2003 und 2005, sowie auch dieRiLi von 2009, welche die alten aufhob, gilt ausschliesslich für Fahrzeuge, welche nach dem Inkrafttreten der RiLi in den Verkehr gebracht werden und für Frontbügel, welche von diesem Tag an in den Verkehr kommen. So, wie ich das lese, meint man nicht das Kaufdatum oder der Tag der Montage des Frontschutzbügels mit "erstmalig in den Verkehr gekommen", sondern vielmehr der Tag des erstmaligen Verkaufes oder der Tag der Erteilung der EG-Typgenehmigung.
Aber unberührt von der RiLi bleibt die Übergangsbestimmung zu §30c Abs.4 in § 72 StVZO. Die hat ja noch bestand.
SirLandy sollte tatsächlich Recht mit seiner Aussage behalten, dass man dem unwilligen Prüfer auf die Füsse treten sollte, wenn er den Bügel nicht eintragen will.
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- 13.01.2006
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Das mit den ganzen Richtlinien nur für ein Teil (den Rammschutz) ist aber auch wirklich nicht einfach.
Kein Wunder, daß sich damit kein TÜV-ler auskennt! Hat denn schonmal jemand nach den aktuellen Bestimmungen so ein Teil eingetragen bekommen?
Und ganz wichtig:
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Wo bekommt man denn jetzt noch so einen stabilen Rammschutz gekauft?
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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- 13.01.2006
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Bevor ich mir einen Stahlbügel kaufe, habe ich doch noch mal eine Frage:
Nach § 72 STVZO gilt der § 30 c Absatz 4 (Frontschutzsysteme) nur für Fahrzeuge, die nach dem 01. Juni 2008 erstmals zugelassen wurden.
Aber was ist mit der EG-Richtlinie? Steht die EG-Richtlinie nicht über dem deutschen Recht? In der EG-Richtlinie habe ich so ein Datum nicht gefunden.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
@Caruso: Danke!
Dann müssen wir unsere Politiker dafür, wie sie die Richtlinie umgesetzt haben, ja mal ausdrücklich loben :-).
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Richtig...
Deshalb sollte man sich schon vorher eine deutliche Argumentation zurechtlegen, um den Prüfkasper daran zu erinnern das seine Organisation einen staatlichen Auftrag innehat und wenn sie diesem nicht nachkommen kann oder will, muss man das entsprechend weitermelden.
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- 13.01.2006
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Da fällt mir ein ganz anders Problem ein, wenn man so einen Stahl-Rammschutz (nur der ist wünschenswert) haben möchte:
Wo gibt es die jetzt noch zu kaufen? Müssen die eine Prüfnummer haben (glaube schon)?
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Zitat von böses auto Beitrag anzeigenwie gesagt, ich hab den Rechner nicht hier, hab nur mal gerade nach Frontschutzbügeln gegoogelt und da kam die RiLi raus.
Ich such's dir morgen nochmal raus
zwar etwas spät, aber besser spät als nie:
als "in Verkehr gebracht bzw. angebaut" steht es in nem Schrieb des TÜVs, in der Rili selbst finde ich es auch nur als "in Verkehr gebracht"
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Hi,
ich habe einen 110 BJ. 12.99 und habe im Mai 2011 mir eine Windenstoßstange mit grossen Fontschutzbügel angebaut und habe alles von TÜv eingetragen bekommen. Vieleicht liegt es an dem Baujahr oder an den TÜV Prüfer.
Wenn der eine es nicht will da mal einen anderen TÜV versuchen, bis es klapt.
Cu Michael
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denjohannes
AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
mich würde interessieren ob er den spezifischen bgel oder nur allgemein frontschutzbügel eingetragen hat . habe genau den auch drauf , bei mir steht aber nur "frontschutzbügel" ohne typenbezeichnung
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AW: Frontbügel / Rammschutz wieder erlaubt
Ich hatte die Winde mit Stosstange montiert, den Frontschutzbügel noch nicht aber im Auto.
Bin zu TÜV im Süden. Habe eingendlich nur den Winde mit Stosstange eintragen wollen. Der Prüfer hatte sich das angesehen und dabei habe ich ihn gesagt das da ja eingenlich ja noch den Lampenhalter dazu gehört. Er wollte ihn sehen und ich habe den Fronschutzbügel dran gehalten. Darauf hatte der Prüfer sein ok gegen, da ich ihn Montieren kann.
Der genaue Eintrag heist:
Zu 18:M.Frontschutzbügel u.Prime Tech Deilwinde Typ 12000LB, Aufl.:V.Fahrt a.öff.Str.Abdeckhaube Anbringen ***Zuletzt geändert von affentwin; 06.05.2012, 12:45.
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