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Hat denn zwischenzeitlich mal jemand versucht einen Rammschutz eintragen zu lassen? Bis jetzt lese ich hier nur Mutmaßungen und Annahmen. Ich habe mir nämlich einen 130CC gekauft und schon gerne einen Rammschutz dran ;-)
Kann jemand also etwas definitives sagen und evtl. auch gleich noch einen Rammschutz empfehlen der eingetragen werden kann?
ich hatte meine A-bar ohne klima beim E... kaufhaus für 20€ ersteigert und zum ausprobieren mit zwei schrauben montiert,sollte zum TÜV wieder abgebaut werden,hatte ich dann vergessen. der TÜV prüfer hat das ding noch nicht einmal erwähnt oder nach irgentwelchen gutachten gefragt und eigetragen ist das teil auch nicht.
Also ich war heute auch beim TÜV. Habe das Ding abgeschraubt. Als ich dem netten TÜV Mann das Bild zeigte (siehe Avatar) meinte er, dass sei ohne Probleme zulässig.
Hallo Gabor,
mit dem Thema habe ich mich ausgiebig beschäftigt und bin zum Ergebnis gekommen, dass eine Eintragung heute nicht mehr möglich ist. Vielmehr ist es so, dass selbst wenneine A-Bar eingetragen würde, Du bei einem Unfall mit Personenschaden die A-Karte hättest.
Ich habe allerdings in einigen Threads gelesen, dass im COC-Papier bei einigen Defendern, wenn nicht sogar bei allen die A-Bar als Sonderzubehör mit Teilenummer aufgeführt sei. Daraus könnte man schliessen, dass alle Defs bis Bj 2007 den Orginalbügel legal fahren düften.
Nun kommt der komplizierte Teil. Reicht es wirklich aus, wenn der Bügel in der COC aufgeführt ist, oder muss der Bügel beim Eindeutschen zumindest bei der Fahrzeuglänge berücksichtigt worden sein. Dürfte eigentlich ausreichen, da bei AHK-Eintrag die Längenangabe auch nicht verändert wird.
Das Problem ist, dass die COC-Bescheinigung auf die VIN, bzw. Fahrgestellnummer ausgestellt wird und als Grundlage unseres Fahrzeugbriefes dient, und somit nicht übertragbar ist. In dem Zusammenhang wäre es aufschlussreich, zu erfahren, ob die A-Bar in jeder COC drinstehen, oder nur bei Sondermodellen, wie Exprience und Co. Ich wollte mir die COC bestellen, da meine bei Auslieferung damals nicht dabei war, allerdings waren mir 250,-€ zuviel für ein Blatt Papier, in welchem vielleicht noch nicht einmal drinsteht, was ich brauche. Wenn die A-Bars drinstehen würden, das wäre doch der Knaller.
Den Kunststoffbügel gabs doch damals noch garnicht. Diesen hässlichen Genossen möchte ich gerade nicht haben. Der ist ja bezüglich des Fussgängerschutzes unbedenklich. Ich meine den aus Metallrohr, welchen es orginal für meinen 2000er gab. Gab es in Ausführung mit und ohne Klimaanlage.
Versuch mal nach der EG-Typgenehmigung für deinen Wagen zu googeln. Die Nummer steht im (neuen) Fahrzeugschein rechts unten im Feld K.
Da sollte die Stahlrohr A-Bar mit aufgeführt sein. Legal ist dann aber dennoch nur der originale LR Bügel. Nen Nachbau von Britpart oder so, auch wenn er eigentlich absolut identisch ist, darfst du trotzdem nicht spazieren fahren.
Danke Frank,
werd ich machen. Das ist ja mal en Lichtblick. Dachte schon, die Landygemeinde wäre schon an den Ostereiern erstickt. Aber so langsam kommt wiederLeben ins Forum.
Hab mal reingeschaut. Das ist das Teilegutachten, in welchem steht, dass der Bügel eingetragen werden muss, was heute nicht mehr geht. Hilft mir leider nicht weiter.
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