Für alle die sowas brauchen oder haben wollen: Artikel in der aktuellen 4Wheel Fun Dez. 2007:
Zitat: " Aus einer Mitteilung des TÜV Nord geht hervor, dass die EG-Typgenehmigungspflicht für Frontschutzbügel, die am 25. Mai 2007 in Kraft trat, schon wieder ungültig ist. Grund: Die Regelung wurde in Deutschland nicht in nationales Recht umgesetzt. Bestehende ABE und Teilegutachten bleiben daher auch für sogenannte starre Bügel gültig. Der TÜV dazu wörtlich : "Dieser Umstand ist bei Kundenanfragen zu berücksichtigen, jedoch nicht aktiv zu vermarkten."
Zitat Ende
Also viel Spass beim Anbau der guten, alten und stabilen Hardware !!!
Grüsse
René
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