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starre Bügel

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    starre Bügel

    Hallo an alle,
    hab ich es in der neuen 4wheel... richtig gelesen?
    Starre Rammbügel sind doch nicht verboten, da die Regelung nicht in nationales Recht umgewandelt wurde?
    Der TÜV muss sie weiterhin eintragen, muss es jedoch nicht publik machen.
    Dann kann ich ja meinen neuen TD4 doch mit Bügel ausstatten, oder???
    Freu!!
    MFG Dennis

    #2
    RE: starre Bügel

    Hab ich auch so verstanden, Du brauchst aber dennoch ein Gutachten für den Bügel. Ohne wird zumindest schwierig.

    Grüße
    Marco
    British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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      #3
      Das find ich doch mal prima. Dann mal schnell zum Händler und los gehts, bevor das Schlupfloch geschlossen wird.

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        #4
        Na da bin ich ja gespannt ob Du den Fussgängerabweiser noch eingetragen kriegst...
        Idioten. Überall.

        LostAreas.de - industrieller Verfall

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          #5
          wenn du den eingetragen hast einfach laut geben...
          dann machens alle hier die noch keinen drauhaben...

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            #6
            Werd`s die Woche auch versuchen... war letzte Woche beim Tüv wegen Reifen usw, da meinte der Prüfer, es würde unter Umständen funktionieren, da sich da was geändert hätte... Werde dann ebenfalls mal Laut geben... :D (Daumen drücken!)

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              #7
              Ich werd auuch direkt ganz laut rufen, wenns geklappt hat.
              Allerdings muss ich leider noch ganz lang 14 Tage auf meinen Neuen warten müssen. (An LR: Macht und scafft den bei!!!!!! Ich kanns nicht mehr erwarten.)

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