Ein Range-Rover (eigentlich PKW-Kombi) Bj. 1975 wurde 1987 - also 12 jahre später - in der BRD umgetypt auf LKW - aus steuerlichen Gründen zum Beispiel - damals sehr oft und üblich. Auflage in den 70er und 80er Jahren war nur der Wegfall der zweiten Sitzreihe (Sitzaufnahmen unbrauchbar machen). Meist dazu noch die Auflage für ein Laderaum-Trenngitter. Wenn dieses Fahrzeug dann 2007 ein H-Kennzeichen bekommen soll, steht nach dem Gesetz diesem nichts dagegen. Es ist dann ein historischer LKW. Ein erneutes Umtypen zum PKW kann u. U. zum Versagen des H-Kennzeichens führen...
Ich würde dieses Fahrzeug, welches ein "gebürtiger" LKW ist und bis vor kurzem in GB auch als solcher zugelassen war, im Zuge der "Einbürgerung" in D zum historischen PKW machen lassen.
Dies aus den folgenden Gründen:
1. sieben Sitzplätze möglich
2. Versicherung für hist. PKW günstiger als für hist. LKW
Ist eine solche Umtypisierung nun mit dem H-Kennzeichen vereinbar?
Wann dürfen die hinteren 4 Sitzplätze eigentlich benutzt werden? auf der offenen Ladefläche sicherlich nicht, oder? Unter der kurzen Plane (bei Truckcab)? Bei Hardtop ja nun ganz sicher...
Die verschiedenen Dachformen sehe ich übrigens eher als Nutzung des zeitgenössischen ZUBEHÖRS als als UMBAU! -Geht da wohl der TÜV (bzw. der H-Gutachter) mit? :(
der bom
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