Ein Range-Rover (eigentlich PKW-Kombi) Bj. 1975 wurde 1987 - also 12 jahre später - in der BRD umgetypt auf LKW - aus steuerlichen Gründen zum Beispiel - damals sehr oft und üblich. Auflage in den 70er und 80er Jahren war nur der Wegfall der zweiten Sitzreihe (Sitzaufnahmen unbrauchbar machen). Meist dazu noch die Auflage für ein Laderaum-Trenngitter. Wenn dieses Fahrzeug dann 2007 ein H-Kennzeichen bekommen soll, steht nach dem Gesetz diesem nichts dagegen. Es ist dann ein historischer LKW. Ein erneutes Umtypen zum PKW kann u. U. zum Versagen des H-Kennzeichens führen...
Ich würde dieses Fahrzeug, welches ein "gebürtiger" LKW ist und bis vor kurzem in GB auch als solcher zugelassen war, im Zuge der "Einbürgerung" in D zum historischen PKW machen lassen.
Dies aus den folgenden Gründen:
1. sieben Sitzplätze möglich
2. Versicherung für hist. PKW günstiger als für hist. LKW
Ist eine solche Umtypisierung nun mit dem H-Kennzeichen vereinbar?
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Wann dürfen die hinteren 4 Sitzplätze eigentlich benutzt werden? auf der offenen Ladefläche sicherlich nicht, oder? Unter der kurzen Plane (bei Truckcab)? Bei Hardtop ja nun ganz sicher...
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Die verschiedenen Dachformen sehe ich übrigens eher als Nutzung des zeitgenössischen ZUBEHÖRS als als UMBAU! -Geht da wohl der TÜV (bzw. der H-Gutachter) mit? :(
der bom
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