Hallo Lothar,
ja, es gibt einen wichtigen Aspekt den ich gerade leidvoll erarbeiten muss. Ein TD4 MJ11 ist als LKW zugelassen (Eu Typ N1G) und unterliegt prinzipiell dem Sonn- und Feiertagsverbot bei Anhängerbetrieb. Bei meinem kommt sogar noch erschwerend dazu, dass ich einen MJ11 habe, der auch noch als Dienstwagen mit 1% Besteuerung für Privatnutzung unterwegs ist - also Firmenzulassung mit Nutzung als Privatwagen ... da rollt auch der Beamte seine Augen beim Versuch die Implikationen zu erfassen (Zitat: "Wie soll denn der Ordnungshüter entscheiden ob die Firma zum gewerblichen Güterverkehr gehört oder nicht?" -> meine Abhilfe: ich habe eine Kopie des Handelsregisterauszugs jetzt immer dabei).
Nach einem Beschluss der Verkehrministerkonferenz vom 09. und 10. Oktober 2007 zu der Verwaltungsvereinbarung der Bundesländer (TOP 7.1) gibt es zwar Erleichterungen für Ausnahmegenehmigungen,
ABER:
1. nicht alle Bundesländer folgen dem Beschluss und es liegt ein roter Sperrriegel quer durch Deutschland (geil bei den verschiedenen Ferienfahrverboten, die pro Landkreis gelten können - happy Routenplanung),
2. gilt der Beschluss und die jeweiligen Länderverfügungen nur für augenscheinliche Sport- und Freizeitanhänger (was das ist darf dann jeder selber festlegen ... ich geb mal keinen Kommentar zu Kleinstaaterei und Förderalismus ab) - heisst Pferdeanhänger, Bootsanhänger und Wohnwagen fallen vielleicht unter die Erleichterung wenn denn das Bundesland und die durchfahrenen Kreise eine entsprechende Verordnung/Dienstanweisung erlassen haben, ein Kastenanhänger mit Sportsachen NICHT, bei Transportanhängern die Fahrzeuge transportieren können, ist es noch komplexer (weil Autotransport zB abhängig davon ist ob das Fahrzeug auf dem Hänger angemeldet (ACHTUNG Gewerbe- und LKW Transportscheinfalle - hoffe mal du hast noch einen alten Klasse 3 Schein ...) oder nicht (vielleicht Sport, aber leider nicht immer) ...)
3. ein 3to Anhänger wird wohl unter Kasten oder ähnliches fallen. Das Spielchen spiele ich gerade mit einem 1,3to Kastenanhänger der für den Segelsport verwendet wird. Ein Transport von Baumaterial und/oder Maschinen um sein Häuschen am Wochenende fertig zu bauen fällt auch aus (Stichwort Generalverdacht Gewerblich, wenn denn der Kontrolleur schlecht geschlafen hat). Der 1.3 Kasten fällt definitiv nicht unter den Beschluss und unseren lokalen Erleichterungserlass. Die Ausnahmegenehmigung kann wohl für bis zu einem Jahr für schlappe 260 Euro erteilt werden, aber es ist noch nicht klar ob der 1.3to Kasten überhaupt ausnahmegenehmigungsfähig ist -> Prüfung läuft noch in der Behörde.
4. schwierig sind die Leerfahrten mit dem Anhänger, denn definitiv dort bekommt man mit einem 3to Hänger ein Nachweisproblem und ist der "Auslegungsfreiheit" (aka Willkür) eventuell kontrollierender Ordnungshüter ausgesetzt.
Kurzes Fazit: sieh zu dass du noch einen MJ10 bekommst der als PKW zugelassen ist!
Allerdings stelle ich mir gerade die Frage ob dieser Post in den Thread gehört oder nicht besser woanders hingeschoben werden sollte??? ADMIN?
Kommentar