wahrscheinlich hat hier niemand Informationen zu dem Thema,
daher hab ich mal LR angeschrieben bevor ich einen neuen Transiver einbaue.
gruß
Amateurfunk im Kraftfahrzeug
Das Betreiben einer Sendeempfangsanlage in Kraftfahrzeugen (ab Baujahr
1995) ist nur gestattet, wenn eine nach den Herstellerrichtlinien
montierte Außenantenne vorhanden ist, ansonsten kann durch Beeinflussung
der Kfz-Elektronik (EMV) wie z.B. Motorsteuerung/Abgasregelanlage, ABS die
allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen. Die Einbaurichtlinien für
Sendeempfangsanlagen sind bei den Herstellern erhältlich. Meist sind
Leitungsführung, Verdrillung der Anschlussleitungen, Montageort der
Außenantenne, Verbindungen der Abschirmung der Antenne/Antennenleitung mit
der Kfz-Karosserie, max. Sendeleistung vorgeschrieben. Des Weiteren wird
eine E-Zulassung für die installierten Funkgeräte verlangt, was durch den
Aufwand einer Prüfung die Verwendung von Selbstbaugeräten praktisch
verhindert.
Das sogenannte Handyverbot in Deutschland gilt nur für Mobiltelefone, die
Verwendung von Funkgeräten (und damit der Amateurfunkdienst) ist vom
Verbot nicht betroffen. In der Schweiz ist der Betrieb nur mit
Freisprechanlage erlaubt.
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