in dem aktuellen Heft Nr. 11 der Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest ist auf Seite 76, dritte Spalte Mitte folgendes zu KFZ-Versicherungen wörtlich zu lesen:
".... Auch das neue VVG (Versicherungsvertragsgesetz) verpflichtet die Versicherungsnehmer dazu, den Schadensfall zu vermeiden. Und wer seinen Wagen oder ein Zweirad nach Vertragsabschluss schneller macht und tiefer legt, muss das der Versucherung anzeigen, auch wenn der TÜV seinen Segen dazu gegeben hat."
Konkret: Die Deckung für einen Unlimitierten Defender muss von der Gesellschaft angenommen und schriftlich bestätigen worden sein, damit der Versicherungsvertrag im Schadenfalle belastbar ist!
gruesse
hueroth
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