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Umrüstung Serie II / III englische Ausführung auf StVZO

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    Umrüstung Serie II / III englische Ausführung auf StVZO

    Hallo!

    Zuerst einmal ein viel Lob auf die Masse der hier gesammelten Info's zum Thema Landrover. Ich hab mich schon fleißig belesen können und hab mich heut schon zu nem Vorgespräch zum DEKRA-Mann getraut.

    Also ich hab mir in den Kopf gesetzt einen 88er oder 109er, Serie II oder III bis Bj. '77 aus dem UK zu importieren und ihn hier wieder unter "H-Kennzeichen" zuzulassen. Bis jetzt weis ich soviel, dass das Fahrzeug möglichst in nem originalen und erhaltenswertem Zustand sein sollte. Des weiteren wird ein Nachweis über die Erstzulassung vor mind. 30 Jahren benötigt, möglichst in Form des ersten Briefes oder des ersten Zulassungsscheins. Dann hier zur DEKRA, HU und AU und ein "H-Gutachten" erstellen lassen und ab zur Zulassungsstelle. Der Prüfer meinte heute noch, dass es sein kann, dass ich "Linkslenkerfrontscheinwerfer" und eine alte AU-Bescheinigung aus UK benötigen werde. Dazu hab ich hier noch gar nichts lesen oder finden können. Hatte ich hier mal was von einem "V5-Dingens"???? gelesen?

    Der Transfer soll mit Trailer stattfinden, da keiner so richtig weis, wie man den Landy für den Transfer zulassen und versichern muss.

    Habt ihr hier noch weitere Tipps für mich Greenhorn?




    Danke im Voraus!
    Gruß Sven!

    LKZ Angelvillage

    #2
    RE: Umrüstung Serie II / III englische Ausführung auf StVZO

    Du lässt ein Gutachten anfertigen, von einem unabhängigen vereidigten Sachverständigen deiner Wahl.( will auch deine Versicherung sehen, damit sie weiss, was für einen Wert sie versichern soll.)
    Du hast englische Zulassungspapiere, darauf ist das Baujahr vermerkt.
    Du kannst auch das Baujahr/Typ aus der VIN mit Hilfe von z.B. www.Clifton.nl selber jederzeit kontrollieren.
    Du kannst dir auch kostenpflichtig eine Geburtsurkunde von Landrover Hertage Center in Gaydon ausstellen lassen( dauert ca. 4Wochen und ist nix anderes als die VIN-Aufschlüsselung mit evtl. noch aufzutreibenden Daten des ursprünglichen Auslieferungdaten und dem bestellten Autohändler), da hat der Gutachter Spaß dran, der TÜV-Mensch und Du auch.
    Du baust ihn gem. den deutschen Richtlinien um, d.h.( falls nicht vorhanden) Warnblinker, evtl. müssen Gurte rein(falls die Gurtpflicht in D damals schon bestand, war glaube ich erst ab 1963) Du machst Scheinwerfer für unsere Straßen rein und Du musst(falls ein mph-Tacho drin ist eine Umrechnungstabelle gut sichtbar mit den gängigsten Geschwindigkeiten anbringen, also 30/50/80/100km/h.

    Dann musst Du eine Komplettabnahme gem. §21 beim TÜV machen(weiss jetzt nicht genau, ob Dekra &Co. das auch schon machen dürfen), dann hast Du die nötigen Formalitäten zusammen und mit deiner Doppelkarte steht einer Anmeldung in deiner Heimatgemeinde snichts mehr im Weg.
    AU ist uninteressant, die gab´s damals noch nicht.
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      #3
      RE: Umrüstung Serie II / III englische Ausführung auf StVZO

      Moin,

      Ich versuche mal mit etwas Ordnung in die Sache zu bringen:

      Du benötigst ein (TÜV)-Gutachten für die Zulassung, ein Gutachten für das H-Kennzeichen, eventuell eine AU auch für die Zulassung und ein (Wert)-Gutachten für die Versicherung.

      Für die Zulassung in Deutschland muß nachgerüstet werden:
      Immer Scheinwerfer, ggf. Warnblinkanlage (in GB bei dem Baujahr meist nicht eingebaut), evtl. Auspuff nach hinten/links ausblasend (nur bei 4-Zylindern). Sicherheitsgurte vorne sind ab Erstzulassungsdatum 1.4.1970, Sicherheitsgurte hinten ab 1.5.1979 notwendig.
      Für das H-Gutachten brauchst du einen Nachweis über das tatsächliche Datum der Erstzulassung (Zivil- oder Militär-Zulassung), ein Gutachten für den Herstellungszeitpunkt reicht nicht!
      Au kenn man nur in Deutschland, ist ab dem 1.7.1969 für Benziner und ab 1.1.1977 für Diesel Pflicht.
      Gutachten für die Versicherung nur wenn Du eine Oldtimer-Versicherung abschliessen willst.
      Wichtig ist für die Zulassung ebenfalls eine Beweis über den rechtmässigen Erwerb, also Kaufvertrag und englisches V5-Dokument, das entspricht in etwa dem Fahrzeugbrief. Und dann benötigst Du noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll.

      Habe ich etwas vergessen? Mit der Suche wirst Du noch mehr Details hier im Forum finden.

      Spreche am besten alles vorher mit dem Sachverständigen, der Zulassungsstelle und der Versicherung ab.

      Viel Erfolg und happy rovering - Birger
      Land-Rover Series - serious!

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        #4
        RE: Umrüstung Serie II / III englische Ausführung auf StVZO

        Danke schon einmal für die vielen Tipps!

        Wie verhält sich das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll? Britischer Zoll oder Deutscher? Was hat die Erklärung für nen Grund?
        Gruß Sven!

        LKZ Angelvillage

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          #5
          Moin moin,

          Zoll, glaube wir sind EU!!!!

          Somit hast du wahrscheinlich eh privat gekauft, ohne Mwst..
          Einfuhrzoll kommt eh nur bei Warenimporten in die EU, sind wir schon.

          GB hat sich nur der Währung EURO nicht angeschlossen.

          Sollte wohl kein Problem werden.

          Evtl. meinst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus FLensburg, KBA.
          Geht mit dem Datenblatt welches dir Landrover Deutschland ausstellt einher. Die Dame bei LR ist sehr bemüht.

          Good luck

          Berni
          Die Pattex Bruderschaft

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            #6
            tipps

            hi zwen,
            bie uns in GB gibt es kien AU daten oder test für autos vor jahr 2000. es gibt eben kiene datenbank wie hier. ein AU gerät werd aber drann gehängt ans auto nur um zu wissen wie der motor leuft. hatt kien rechtlichen wert. du mustes dann hier ein AU test machen lassen. solte aber kien problem sien. alle motoren sind hier vertreten.
            zoll. oh liede doch. ich muste für mien defy 500+euro zahlen. soviel zum thema EU.
            ein kumpel von mir hatt sich ein 200tdi 90 geholt und muss heute samt wagen zum zoll amt fahren um dessen wert schatzen für der zoll zahlung.
            die glauben ihm nicht das er das tiel für so wenig geld bekommen hatt.
            lg rob
            109GS 110 200 defy 109FFR

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              #7
              RE: tipps

              Moin,

              Unbedenklichkeitsbescheinigung Zoll bedeutet der Nachweis das der Wagen aus der EU stammt und kein Zoll anfällt (Kurzfassung). Benötigst Du vom deutschen Zoll.

              Happy rovering - Birger
              Land-Rover Series - serious!

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                #8
                RE: tipps

                Hi All,

                jetzt verunsichert mir mal den Jung net........


                Einfuhr aus GB - bedarf keiner Zollbescheinigung

                Umbau auf deutsche Gesetze - Scheinwerfer , Warnblinker , Gurte

                AU - bei Diesel ab 1975 Pflicht - bei Benziner waren es die späten 60ziger Jahre

                H- Gutachten kann jeder TÜV, zumindest TÜV - Süd. Ob Dekra und Konsorten das dürfen entzieht sich meiner Kenntnis.

                Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA Flensburg wird, bei uns in Bayern, von der Zulassungsstelle angefragt, aber nur wenn berechtigte Zweifel bestehen sollten dass das Fahrzeug eventuell schon mal in D zugelassen war.

                Die Zulassungsstelle schreibt eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt und vermerkt dieses im Deutschen Brief.

                Das habe ich so schon bei mehreren Oldtimern praktiziert.......


                Gruß


                schrauber

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                  #9
                  @landyschrauber

                  tut mir leid dir widersprechen zu müssen, aber Birger hat wohl Recht mit dem Termin der AU für Diesel.
                  Habe selber einen SIII Diesel EZ. 5/76 und brauchte bei der Anmeldung laut Aussage vom Strassenverkehrsamt keine AU.

                  Gruß
                  Hermann

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                    #10
                    Menschmensch so viele Antworten! danke euch wie verrückt. Alles was man dann hier in Deutschland erledigen kann soll ja nicht das Problem sein. Dauert dann halt etwas länger. Ich hatte nur bedenke, dass ich in UK vergessen irgendwas bestätigen oder vermerken zu lassen und ich den Landy noch mal dort vorführen muss. Ist ja immerhin ein Stückel zu fahren.
                    Gruß Sven!

                    LKZ Angelvillage

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                      #11
                      also

                      also auf mien 109 habe ich es nicht, grund. der landy hatt ich schon länge als 6 monate in mien besitz.
                      der rote defy in gegen hatt ich erst 1 woche und muste "einfuhrungs steuer" bezahlen.
                      in eine stunde wies ich ob mien bekante aus herford das auch zahlen muss. er hatt denn wagen siet nur 3 wochen. er sitzt jetz biem zoll amt in sache einfuhrungs steuer.
                      werde berichten.
                      lg rob
                      109GS 110 200 defy 109FFR

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                        #12
                        Landy aus UK ......VS.... Deutscher Tüv !

                        Hallo Zusammen,

                        Also ich auch vor zwei wochen ca. einen Landy 88 Bj. 1980 bei Ebay Gekauft der Ende September aus UK auf eigener Achse nach Deutschland vom Vorbesitzer gefahren wurde,
                        Und bin auch daher gerade dabei diese Auskünfte einzuholen.
                        Umbauten für Deutschen Tüv wie Folgt :

                        Warnblinklicht, Scheinwerfer, Nebelschluchleuchte wenn vorhanden mittig oder nach Links setzen, Auspuff nach Hinten oder links ausblasend umbauen, Leuchtmittel müssen Prüfzeichen haben ! ? Das sollte es dann sein ....Hoffentlich !
                        Und Zu den Papieren ...jaaaa da bekommt mann von Hü nach Hott verschiedenste Aussagen !

                        Ich Besitze zum Landy folgende Papiere :
                        Die Kennzeichen aus UK, New Keeper Supplement,UK Registration Certificat der DVLA ...daraus wird wohl nachher der Deutsche Brief und ich muss dieses Dokument zurück nach Uk zu der DVLA Senden.Dort wird der Landy dann gelöscht aus dem Zentral Register. VT 20 MOT Test Certificat der VOSA ...UK Tüv.
                        Was ich wohl Nicht brauche ist das COC Papier da vom Bj. her nicht von Nöten.
                        Zum Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA ....meinte der Prüfer des Tüv Rheinlands das ich das Nicht bräuchte !
                        Er meinte das was ich an Papieren habe mitbringen, event. eine Briefkopie eines annähernden gleichen Landys und das würde reichen für die Vollabnahme nach §21 .

                        Mal Sehen werde die Umbauten am Weekend durchführen, die Teile hierfür bei FWD bestellt ...sehr zu empfehlen.
                        Und dann nächste Woche zum Tüv....werde dann Posten wie es mir und dem Landy ergangen !

                        Gruß Ralf
                        Der Weg ist das Ziel, und Entdecke Die Gelassenheit.....................Fahr Unimog ..... und Landy III 88er

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                          #13
                          RE: also

                          hallo rob!

                          wie ging die geschichte mit deinem kumpel aus herford weiter?
                          Gruß Sven!

                          LKZ Angelvillage

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                            #14
                            Zoll

                            Also auf zoll.de hab ich dies hier gefunden:


                            Ich möchte mir ein Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat der EG kaufen. Was muss ich dabei zollmäßig beachten?

                            Seit dem 01. Januar 1993 sind die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft entfallen, weil alle im Zollgebiet der Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen. Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen (Achtung: Ausnahmen bestehen für verbrauchsteuerpflichtige Waren). Infolgedessen können Privatpersonen aus EG-Staaten grundsätzlich Waren in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft mengen- und wertmäßig unbegrenzt erwerben und in ihr Heimatland mitnehmen, sie bleiben generell mit der Umsatzsteuer des jeweiligen Kauflandes belastet. Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.

                            Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen, so sind z.B. Verkäufe von neuen Fahrzeugen innerhalb der EG grundsätzlich in dem Mitgliedstaat zu besteuern, in den sie bestimmungsgemäß gelangen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie das neue Fahrzeug in die Bundesrepublik Deutschland gelangt, z.B. ob der Verkäufer es liefert oder der Käufer es abholt. Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Auto, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

                            Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Autohändler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen.

                            Bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes bereits im Kaufpreis enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben. In der Bundesrepublik Deutschland muss daher keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.
                            Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt und/oder Ihre Kfz-Zulassungsstelle.
                            Seitenanfang
                            Gruß Sven!

                            LKZ Angelvillage

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