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Hallo zusammen,
bei meinen TD5 sind nun auch einige Stellen an den Türen von innen nach außen durchgerostet! Besonders an der Hecktür!
Wer hat Erfahrungen wie LR damit umgeht? Zu welchem Händler im Ruhrgebiet kann man damit gehen? Die 6 Jahre Garantie sind bald abgelaufen, somit besteht nun Handlungsbedarf!
Wie geh ich am besten vor?
Danke für Eure Tipps!
Gruß
Martin
Und laß dich nicht abspeisen! Bau mal die Türverkleidungen ab und sieh nach wie´s drunter und in den Falzen aussieht.
Es gibt Händler, die dir folgendes anbieten: Tausch sämtlicher Türen und Lackierung nahezu der gesamten anderen Blechteile. Vielleicht nicht die Regel, aber wie gesagt, laß dich nicht abspeisen.
hatte ich auch letztens das Problem mit dem Rost.
Bin zum Freundlichen gefahren, der hat Fotos gemacht und eine Woche später hatte ich niegelnagelneue Türen inkl. Hohlraumversieglung.
Ich würd sagen jetzt wo es brennt wegen dem Garantieablauf würde ich gleich alles absuchen nach Rost.
Grüße Markus
S.P.Q.I. -- Sono Pazzi Questi Inglesi !!
Ja dann funktionierts am Besten. Bei jeder Inspektion gibt es in der Liste den Satz "Karosseriearbeiten erforderlich?" Und der wird mit JA oder NEIN beantwortet. Es ist doch sträflicher Leichtsinn mit einem in Garantie befindlichen Auto Inspektionen auszulassen. Kann man nur machen wenn man zuviel Geld hat. Klar gibts kulante Händler - aber wenns hart auf hart kommt bekommt man mit mangelhaft geführtem Heftchen gar nichts
Hier werden die Meinungen wieder auseinander gehen: angeblich gibt es ein EU-Urteil, daß die KDs nicht von einer Vertragswerkstatt, sondern lediglich von einer MEISTER-Werkstatt ausgeführt werden müssen. Natürlich nach LR-Vorgaben.
In der Praxis mußte ich folgendes erleben: mein Dealer hat die kompletten Garantieleistungen (auch die Rundumerneuerung mit Türen usw.) ausgeführt, obwohl der 2. Kundendienst in einer freien Werkstatt gemacht wurde =). Aber: Voraussetzung war die gleichzeitige Durchführung des 3. KDs bei ihm...würde in Zukunft noch einmal ein LR-Stempel im Heft fehlen, dann würden keine Garantieleistungen mehr vorgenommen werden :(.
Ist mir mittlerweile schnurz, da die 3 Jahre um sind und ich eh nicht glaube, daß ich kurz vor Ablauf der 6 Jahre noch einmal so einen Rundumrostservice in Anspruch nehmen werde.
Selbst wenn das mit dem EU-Urteil stimmt, dann setz es mal gegen LR Deutschland durch. Viel Spaß.
Aber vielleicht hat jemand zu dem Thema mal fundierte rechtliche Kenntnisse bzw. eigene Erfahrungen gemacht?
Gruß,Tom.
Ich geh auch nicht zum Händler - sondern zu Frank. Er hat allerdings die Freigabe von LR Inspektionen durchführen zu dürfen. Ich musste mal wegen einer Garatiesache zum Händler - Heft kpl. von Frank abgestempelt.... "Wenn Sie hier Garantie wollen muss das Heft von einer LR-Werkstatt geführt werden"....
Hab darauf hingewiesen das Frank autorisiert ist - die habens geprüft und dann wars kein Thema mehr.
Es muss kein Händler sein, aber ein von LR autorisierter KFZ-Meister
zu dem Thema Garantie habe ich jetzt neue Erkentnisse (hoffe ich)
also, wenn man einen Garantiefall hat IN der Garantiezeit, dann muss der Händler diesen Mangel beseitigen AUCH WENN das Garantie bzw. Serviceheft nicht vollständig ist.
z.B.
Jemanden geht die Kupplung kaputt, wo ja bei der Inspection max. eine Sichtprüfung gemacht wurde dann muss der Schaden an der Kupplung trotzdem von der Garantie übernommen werden.
Es gehören sogar Verschleisteile dazu:
wenn die Bremsbelege nach 10000 km runter sind oder brechen dann ist dies ein Garantiefall, das gleiche gilt für Stabilisatoren , Stoßdämpfer und und und
Dieses Gerichtsurteil ist seit letzter Woche gültig!!!!!!
Und kein Händler kann sich dann mehr rausreden....
Grüße Markus
S.P.Q.I. -- Sono Pazzi Questi Inglesi !!
nur mal zur klärung: ist in diesem gerichtsurteil die rede von garantie oder von gewährleistung?
dass eine garantie, die ja eine freiwillige leistung darstellt, nicht an bedingungen geknüpft sein kann, kann ich mir fast nicht vorstellen. ?(
ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren (insbesondere weil es wirklich eine menge geld sparen würde :D)
leider kenne ich den wortlaut dieses urteils nicht, sondern eben sinngemäß nur die quintessenz. und ob eben von der garantie oder der gewährleistung die rede ist, weiß ich nicht. nehmen wir mal an "gewährleistung"?
Gruß,Tom.
meinte natürlich die GEWÄHRLEISTUNG...
GARANTIE ist wie gesagt freiwillig
Wobei sich das ganze auch auf die Garantie auswirkt.
es war damals egal: Garantiefall oder Gewährleistungsfall, das Serviceheft musste Lückenlos sein...heute ist es bei beiden egal...
Grüße Markus
S.P.Q.I. -- Sono Pazzi Questi Inglesi !!
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