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2.5 Diesel mit H Kennzeichen?

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    #16
    Hi
    das was ich hier schreibe ist die Offizielle Version!!!

    Ob das H Gutachten positiv oder negativ ausfällt muss der Kollege selbst entscheiden.
    Allerdings soll es ja Prüfer geben die sich recht wenig mit der Oldtimerei auskennen.
    Beati pauperes spiritu.

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      #17
      Original von 109er
      Hi
      das was ich hier schreibe ist die Offizielle Version!!!

      Ob das H Gutachten positiv oder negativ ausfällt muss der Kollege selbst entscheiden.
      Allerdings soll es ja Prüfer geben die sich recht wenig mit der Oldtimerei auskennen.
      ich hatte die information von unserem TÜV-menschen
      so bekommen,wie ich sie geschildert habe.
      warscheinlich hat er seinen ermessensspielraum gleich
      mit eingebaut =).
      ein rennwagen wird er sowiso nicht,egal welcher motor
      da verbaut wird.

      gruss siggi109 :D

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        #18
        Richtig!!

        Allerdings sollte ein Historisches Kennzeichen dem auch Rechnung das es Historisch bleibt. Ist so meine Meinung. :]
        Beati pauperes spiritu.

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          #19
          hm das ganze hört sich net so gut toll an bezüglich der H Zulassung. Hier im Forum ist keiner der so einen eingebauten Motor auch mit H zugelassen hat oder? Das würde sicher noch so den einen oder anderen interessieren ^^
          www.auwo.de / Land Rover - proudly turning owners into mechanics since 1948

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            #20
            bei einem Fahrzeug, welches ein positives H-Gutschaten bekommen soll, muß das Originale im Vordergrund stehen.

            Der damals original ab Werk eingebaute Motor z. B. oder die originalen Optionalteile.
            Wo aber gern - und das ist auch gut so! - von den TÜV, GTÜ, KÜS und DEKRA-Prüfern Ausnahmen gemacht werden ist, daß es durchaus in Ordnung ist Veränderungen vorzunehmen, ggf. sogar nachträglich eintragen zu lassen, wenn diese Optionalteile, Zubehörteile oder Motoren damals - also innerhalb der ersten rund 10 Jahre nach Erstzulassung - üblich waren.

            Ein Beispiel:
            Wenn ein Serie IIa aus Bj. 1967 umgerüstet wird (oder wurde - oder schon in GB so gebraucht gekauft) und zwar mit einem V8-Benziner des ganz frühen Range-Rover, kann das bei ordnungsgemäßem Einbau eingetragen werden und der Wagen bekommt dann nach über 30 jahren sein H-Gutachten - und zwar positiv.
            Begründung:
            Damals in den ersten 70er Jahren waren beierts bei den LR-Enthusiaten V8-Umbauen üblich. Der Motor muß ein Originaler V8-Vergaser der 70er-Jahre sein.

            Auch Tuningmaßnahmen schließen ein H-Kennzeichen keinesfalls aus, wenn diese zur Herstellungszeit des betreffenden Fahrzeuges (und der folgenden rund 10 Jahre) üblich waren. Dazu gehört natürlich auch, daß diese Tuningteile den damaligen Altteilen entsprechen.

            Also ist ein H-Kennzeichen nicht automatisch ausgeschlossen, weil ein Fahrzeug im Zeitraum seiner Geburtsstunde bis zum lebensalter zehn Jahre Veränderungen erfahren hat.

            Auch spätere Änderungen sind statthaft, wenn sie dem "damals Üblichen" entsprechen.

            Noch ein Beispiel:
            Ein Range-Rover (eigentlich PKW-Kombi) Bj. 1975 wurde 1987 - also 12 jahre später - in der BRD umgetypt auf LKW - aus steuerlichen Gründen zum Beispiel - damals sehr oft und üblich. Auflage in den 70er und 80er Jahren war nur der Wegfall der zweiten Sitzreihe (Sitzaufnahmen unbrauchbar machen). Meist dazu noch die Auflage für ein Laderaum-Trenngitter. Wenn dieses Fahrzeug dann 2007 ein H-Kennzeichen bekommen soll, steht nach dem Gesetz diesem nichts dagegen. Es ist dann ein historischer LKW. Ein erneutes Umtypen zum PKW kann u. U. zum Versagen des H-Kennzeichens führen.

            In Deutschland - ich erinnere mich sehr gut! - war es in den 70er und auch den 80er Jahren üblich die benzinbetriebenen Landies auf Diesel und damit den obligatorischen OM 616 Motor von Mercedes umzurüsten. Es gab damals professionelle Umrüstsätze für Flanschplatte und Auspuff. Ende der 70er Jahre auch für den Indenor-Diesel (bekannt als Peugeot XD 2) - ein weit verbreiteter Euro-Diesel, Sauger, 2,3 l , ca. 70 PS.
            Selbst wenn ein solcher (alter) Motor heute in einen Landy eingebaut würde, würde es doch nicht unbedingt gegen das H-Kennzeichen stehen. Auch die Eintragungen in die Papiere stehen dem doch nicht entgegen.

            Ein Beispiel meines eigenen Fahrzeuges: 235/85 R 16 Bereifung auf Serie IIa (Bj. 1962) - und dennoch H-Kennzeichen mit ausdrücklichem Einverständnis des TÜV Bremen-city und meines Landkreises.

            Vielleicht sollte man einmal ein Grundsatzurteil oder ein OLG-Urteil anstreben zu diesem Thema ?
            euer Rangie_V8
            Schaf lügt ! ... Ziege auch.

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              #21
              @ tr3

              den Unterschied zwischen liegender und stehender Einspritzpumpe
              wird wohl selbst ein TüV - Mann kennen......
              aber es soll die Eintragungen geben, trotz opt. Unterschiede.

              Gruß,

              Rudi

              Kommentar


                #22
                Original von grauer_wolf
                @ tr3

                den Unterschied zwischen liegender und stehender Einspritzpumpe
                wird wohl selbst ein TüV - Mann kennen......
                aber es soll die Eintragungen geben, trotz opt. Unterschiede.

                Gruß,

                Rudi
                woher soll der normale TÜV-mensch denn wissen ob er eine
                stehende oder liegende ESP haben muss(soll) ?(

                gruss siggi109

                Kommentar


                  #23
                  Original von siggi109

                  woher soll der normale TÜV-mensch denn wissen ob er eine
                  stehende oder liegende ESP haben muss(soll) ?(

                  gruss siggi109
                  Das vielleicht nicht,
                  aber könnte den Motor anhand der Motornummer identifizieren... ?(

                  Gruß,

                  M.
                  landyblog.maik-freudenberg.net

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                    #24
                    @oliverimm

                    "Den Aspekt der erloschenen ABE im Falle eines Unfalles im schlimmsten Fall mit Personenschaden würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Fahrzeuge werden von Sachverständigen unter Berücksichtigung aller verfügbaren Unterlagen und Expertenwissen förmlich zerpflückt und man kann von Glück sprechen, wenn dabei nichts "Verdächtiges" gefunden wird - ich habe das schon selbst miterlebt, zum Glück als Unbeteiligter."

                    Dieses sicherlich wichtige Argument trifft allerdings auch auf so verbreitete Fahrwerksmodifikationen wie Parabolics und PU-Buchsen zu - wird hier aber oft nicht bedacht!

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                      #25
                      RE: @oliverimm

                      Hallo,

                      vor einigen Jahren wurde das Gesetz zur ABE - ich habe den Gesetzestext gerade nicht griffbereit, glaube es ist §19, man mag mich korrigieren - dahingehend entschärft, daß nunmehr nur noch drei Arten von Veränderungen zum Erlöschen der ABE führen. Erhöhung der Endgeschwindigkeit (Motor mit höherer Leistung) war soweit ich mich erinnere dabei, irgendsoeine Formulierung mit grob verkehrsgefährdend und nochwas ....
                      Natürlich wie immer in Deutschland ziemlich Gummi :(
                      Fahrwerksänderungen wie geänderte Buchsen zählen auf alle Fälle nicht dazu! Ich habe bezüglich meines "Roten" den TÜV zu Rate gezogen und wären die Buchsen strittig gewesen hätte ich auch die eintragen lassen. Bei anderen Federn sieht das ähnlich aus - vorausgesetzt nicht grob verkehrsgefährdend.
                      Ein ganz wichtiger Punkt ist aber die Umkehr der Beweislast. Somit muß erst einmal nachgewiesen werden, daß es aufgrund von etwaigen Veränderungen am Fahrzeug zu einem Unfall kam. Unabhängig davon würde ich immer versuchen, alles was möglich ist auch eintragen zu lassen.
                      Etwas Anderes ist das H-Kennzeichen. Da sind die Parabolics wie man hier im Forum zur Genüge nachlesen kann ein strittiges Thema.
                      Laut Oldtimer Katalog sind zur Erteilung des H-Kennzeichens keine geänderten Federn zulässig. Wobei sich wieder die Frage stellt, was heißt verändert?
                      Neue Federn darf ich in jedem Fall einbauen! Parabolics waren zumindest auch in den 70ern schon bekannt und wurden auch von Landrover verwendet - der 101er hat ab ca. 1975 Parabolics ab Werk eingebaut, die Santanas ebenso.
                      Ich denke, das ist wie immer Auslegungssache - im Extremfall verliert man das H-Kennzeichen und kann sich mit dem Finanzamt rumärgern. Die Versicherung interessiert das nicht, da muß ein Fahrzeug nur alt genug sein.
                      Ich hatte mal einen /8er Mercedes auf BMW 6 Zylinder Turbodiesel umgebaut - mit TÜV!!! - und dieser wurde dann als Oldtimer versichert!
                      Die ABE sollte beim Umbau auf Parabolics aber auf keinen Fall flöten gehen, ich werde bei Gelegenheit aber auch noch mal beim TÜV nachhaken!
                      Um die Diskussion wieder ein wenig anzuregen, auch ein Motorumbau von 61 PS auf 68 PS dürfte in Sachen ABE diskussionswürdig sein, meines Wissens steht in dem Gesetzestext sowas wie "erhebliche Geschwindigkeits- bzw. Leistungssteigerung" ;)
                      Soviel für die in unserer Gemeinde die gerne die Lücken der Gesetze ausnützen :D
                      So, die Arbeit ruft, an alle viele Grüße

                      ciao

                      Oliver
                      Oliver Imm
                      Mainhausen

                      Kommentar


                        #26
                        RE: @oliverimm

                        Original von oliverimm

                        Um die Diskussion wieder ein wenig anzuregen, auch ein Motorumbau von 61 PS auf 68 PS dürfte in Sachen ABE diskussionswürdig sein, meines Wissens steht in dem Gesetzestext sowas wie "erhebliche Geschwindigkeits- bzw. Leistungssteigerung" ;)
                        Soviel für die in unserer Gemeinde die gerne die Lücken der Gesetze ausnützen :D
                        So, die Arbeit ruft, an alle viele Grüße

                        ciao

                        Oliver
                        Hallo Oliver,

                        klar müssen wir deutlich trennen zwischen ABE und H-Zulassungsrelevanten Modifikationen.
                        Bezüglich H-Zulaasung wurde weiter oben schon ausführlich erörtert, daß Modifikationen die zu der fraglichen Zeit (+10J) üblich waren erlaubt sind.
                        Soweit ich mich richtig entsinnen kann habe ich gelesen, daß außerdem alle Modifikationen zulässig sind, die dem Umweltschutz (z.B. Kat) oder der Sicherheit dienen (z.B. Gurte, Umbau von 1-Kreisbremsanlage auf 2-Kreisbremsanlage etc.).

                        Bei der ABE muß ich zugeben, daß ich mich nicht genau genug auskenne - nur wo fängt da z.B. die von dir genannte Leistungssteigerung an bzgl. ABE kritisch zu werden?
                        Lassen wir einen neuen Motor mal außen vor - wobei insbesondere beim 2,25l Benziner durch Ersatz durch die 2,5l (bzw. 2,8l) Maschine wie z.B. bei ACR, Turner oder Rovers North angeboten ein großes Potential vorhanden ist :P - diese Motoren sind laut Aussage auf diesen websites baugleich mit den Motoren wie sie von 1985-1992 beim ninety verbaut wurden und werden heute in Brasilien nach den alten Plänen gefertigt für den Ford Ranger PickUp).
                        Unter Beibehaltung des originalen Motors lassen sich durch verschiedene Umbauten schon deutliche Leistungssteigerungen erzielen (wenn man dem Glauben schenken darf was an den einschlägigen Stellen gepostet wird). Angefangen vomr Umbau auf einen elektrisch angetriebenen Kühlventilator, über einen besseren Luftfilter, andere Vergaser, modifizierte Abgaskrümmer und Auspuffanlage gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für Leistungssteigerungen, die mehr oder weniger legal sind.
                        Dazu kommen noch die Möglichkeiten die der Motor bietet (Zylinderkopf mit höherer Kompression, Einbau des 2,25l Multipowermotors, modifizierte Nockenwelle etc.). Wo beginnt nach eurer Meinung die kritische Grenze bzgl. ABE?

                        Gruß

                        Andreas

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                          #27
                          AW: 2.5 Diesel mit H Kennzeichen?

                          Hallo,
                          ich hatte das gleiche Problem und habe jemanden getroffen der genau diesen Umbau gemacht hat, nach seiner Aussage lohnt sich der "Aufriß" nicht in Bezug auf die Kosten (2.25 vs. 2.5). Deshalb habe ich mich für die 2.25 Liter entschieden um keinen Ärger beim TÜV zu bekommen (H-Kennzeichen).
                          Gruß hw
                          -------------------------
                          Die Pattex Bruderschaft

                          Kommentar


                            #28
                            AW: 2.5 Diesel mit H Kennzeichen?

                            Hi bin auch grade bei der Planung / Recherche zum Umbau von Benziner (3,5L V8 ) auf einen Diesel , am liebsten den Turbo Diesel.Der TÜV möchte natürlich was von Land Rover Deutschland erfahren, die hab ich angeschrieben aber noch keine Antwor terhalten, wird wohl auch keine positive werden.Ein Versuch ist es trotzdem wert.Wie gestaltet sich denn die Problematik von Benzin auf Diesel ,von der Antriebsart Motor her.Ist ein Umbau schon mal von euch in dieser Weise durchgeführt worden?

                            Kommentar


                              #29
                              AW: 2.5 Diesel mit H Kennzeichen?

                              Hallo,

                              bei M..... steht eine Serie aus Baden Württemberg drin mit 70 PS Peugeot Diesel und H - Zulassung.

                              By the way... wenn man ein solches Fahrzeug in ein anderes Bundesland bzw. Kreis bringt; meldet man dann einfach nur wie gehabt um? Oder geht dann die Tortur wieder los mit Abnahme Gutachten etc....?

                              Gruß Jörg

                              Kommentar


                                #30
                                AW: 2.5 Diesel mit H Kennzeichen?

                                Ein einmal in D zugelassenes Fahrzeug kann problemlos einfach umgemeldet werden .

                                viele Grüße

                                Captain T

                                Kommentar

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