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2.5 Diesel mit H Kennzeichen?

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    2.5 Diesel mit H Kennzeichen?

    Hallo zusammen,

    hat jemand schon Erfahrungen gemacht wie es mit einem Serie III und einem eingebauten 2.5l Diesel bezüglich des H Kennzeichens aussieht? Ist das möglich trotz des etwas neueren Motors den Landy mit H zuzulassen?

    Ich wär auch sehr dankbar für antworten!
    www.auwo.de / Land Rover - proudly turning owners into mechanics since 1948

    #2
    du musst es ja nicht an die grosse glocke hängen.
    der 2,5lit. diesel , sieht ja eh aus wie ein 2 1/4 lit. diesel.
    belehre mich , wenn ich da falsch liege.

    horst

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      #3
      Hallo,

      habe meinem TÜV Prüfer (Dienststellenleiter) genau diese Frage mal gestellt. Gemäß den Vorgaben des TÜV Süd für H-Kennzeichen darf der Motor des Nachfolgemodells verbaut werden wenn Bauform und Leistung nur gering abweichen. Mein TÜV Prüfer meinte 68 PS / 2,5 l gegenüber 61 PS / 2,25 l sei im Rahmen und der 2,5er ist ja der Motor des Nachfolgemodells.
      Daß dies gewiß wie immer wieder mal im Ermessen des jeweiligen Prüfers liegt dürfte wohl jedem klar sein :D
      Hilfreich für die Argumentation: Motorschaden, der Originalmotor ist nicht mehr / nur noch schwer zu beschaffen, darum soll der bauähnliche Motor des Nachfolgemodells verbaut werden!

      Viele Grüße

      Oliver
      Oliver Imm
      Mainhausen

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        #4
        einfach fertig machen - die "echten" TÜV-Prüfer checken das in der Regel nicht, da mit diesen Autos zu wenig Erfahrungen dabei sind.
        euer Rangie_V8
        Schaf lügt ! ... Ziege auch.

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          wie immer geht's nach dem Motto "Wo kein Kläger, da auch kein Richter". Meiner Meinung nach, und da stehe ich sicherlich nicht alleine (ich bin auch kein Angsthase) kommt das böse Erwachen immer im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses.
          Das die Betriebserlaubnis erlischt ist eine Sache. Sollte aber unerwartet ein Unfall mit Schadensersatzforderungen auf einen zu kommen, zeigt sich die Versicherung sicherlich nicht davon angetan. Im ungünstigsten Fall muß man halt selber blechen. Ich finde das jetzt nicht schwarz gemalt, aber wenn die meisten Versicherungen mitbekommen dass sie von der Leistung zurück treten können, tun sie das auch in der Regel.

          Hört sich vielleicht altmodisch an, aber ehrlich währt am längsten ;)

          Gruß Wolfgang

          Kommentar


            #6
            Original von swblandy
            Hallo,

            wie immer geht's nach dem Motto "Wo kein Kläger, da auch kein Richter". Meiner Meinung nach, und da stehe ich sicherlich nicht alleine (ich bin auch kein Angsthase) kommt das böse Erwachen immer im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses.
            Das die Betriebserlaubnis erlischt ist eine Sache. Sollte aber unerwartet ein Unfall mit Schadensersatzforderungen auf einen zu kommen, zeigt sich die Versicherung sicherlich nicht davon angetan. Im ungünstigsten Fall muß man halt selber blechen. Ich finde das jetzt nicht schwarz gemalt, aber wenn die meisten Versicherungen mitbekommen dass sie von der Leistung zurück treten können, tun sie das auch in der Regel.

            Hört sich vielleicht altmodisch an, aber ehrlich währt am längsten ;)

            Gruß Wolfgang
            Das ist der einzige Grund!

            Wenn schon jemand so ein Motörchen mit H-Zulassung eingetragen hat, kann man mit dessen Briefkopie das Ganze vereinfachen.
            Ansonsten fällt es wahrscheinlich nicht auf.
            Ich selbst war am letzten Freitag fürs H-Gutachten beim TÜV, und er hat nur mal so unter die haube geschaut um mir zu sagen, das der "+" Pol der Batterie abgedeckt sein muß.

            viel Glück


            Paul
            Ich suche - 88er Petrol LHD Softtop oder 90er LHD - Softtop

            Kommentar


              #7
              Schonmal danke für eure Antworten. Jetzt wäre die nächste Frage ob vielleicht jemand einen eingetragenen 2.5 Diesel in nem Serie III hat und der auch mit H zugelassen ist zwecks einer Briefkopie.

              Wenn da vielleicht jemand, jemand kennt der jemand kennt :D
              eine Pn an mich wäre dann sehr hilfreich

              Grüße
              Oli
              www.auwo.de / Land Rover - proudly turning owners into mechanics since 1948

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                #8
                Gegen ein H Kennzeichen spricht nichts wenn:

                Der Motor in dieser Baureihe ab Werk angeboten wurde!! Sprich wenn es einen Serie Landy mit 2,5Liter diesel gab!!

                Falls nicht, dann kein H Kennzeichen.
                Folglich dürfte der Kollege kein Problem damit haben im zuge des H Gutachtens den 2,5 Diesel mit einzutragen!

                H Gutachten dürfen auch ander Überwachungsorga. machen muss nicht immer TÜV sein :D
                Beati pauperes spiritu.

                Kommentar


                  #9
                  @109er
                  das ist,mit verlaub gesagt,falsch !
                  es gibt serie II und III mit mercedes oder peugeot-diesel
                  MIT H-kennzeichen.
                  alle veränderungen die in den ersten 10 jahren hätten
                  eingebaut werden können,sind eintragungsfähig.
                  man muss ein bisschen kreativ sein und den passenden prüfer
                  finden dem man klar machen kann,das es solche umbauten
                  damals schon gab.unterlagen sind natürlich hilfreich aber
                  nicht zwingend erforderlich.

                  gruss siggi109 :D

                  Kommentar


                    #10
                    In dem H-Gutachten zu meinem Landy und ich meine sogar auch in der Zulassungsbescheinigung hat der TÜVler die Motornummer eingetragen (des 2,25 l-Diesels).

                    Überlegt habe ich mir den Umbau auch schon. Bringt der denn in der Praxis leistungsmäßig was?

                    Viele Grüße

                    Sailor
                    Land-Rover Lightweight Diesel,
                    ex Königl. Landmacht der Niederlande

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo,

                      nochmal meine Wenigkeit :)
                      Ich zitiere aus dem "Oldtimer Katalog TÜV Süd" Seite 7 (http://www.tuev-sued.de/uploads/imag..._Tuev_Sued.pdf):

                      "- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
                      Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten. z.B.:
                      - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung
                      - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
                      Basis-Motor-Typ)"

                      Ich denke darauf bezieht sich die Aussage meines TÜV Prüfers.
                      Das "gleicher Hubraum / gleicher Leistung" dürfte also im Ermessen des Prüfers liegen. Auf alle Fälle sind explizit Nachfolgemodelle angegeben (Flosse contra W123) die vom gesamten Fahrzeug her schon höchst unterschiedlich sind.
                      Das und evtl. eine Briefkopie eines H-Landys mit 2,5er Motor sollte bei einem verständnisvollen TÜV reichen.
                      Den Aspekt der erloschenen ABE im Falle eines Unfalles im schlimmsten Fall mit Personenschaden würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Fahrzeuge werden von Sachverständigen unter Berücksichtigung aller verfügbaren Unterlagen und Expertenwissen förmlich zerpflückt und man kann von Glück sprechen, wenn dabei nichts "Verdächtiges" gefunden wird - ich habe das schon selbst miterlebt, zum Glück als Unbeteiligter.
                      Also, wenns legal machbar ist würde ich immer den Weg gehen, auch wenns im Falle des Landys scheinbar "unauffällig" ist den Motor des Nachfolgemodells einzubauen. Aber das muß jeder selbst wissen.
                      Ich habe mir bei meinem Roten auch den "Dachträger über Frontscheibe" eintragen lassen!

                      Weiterhin viel Spaß beim Schrauben,

                      ciao

                      Oliver
                      Oliver Imm
                      Mainhausen

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                        #12
                        @siggi109
                        das ist,mit verlaub gesagt,falsch !
                        es gibt serie II und III mit mercedes oder peugeot-diesel
                        MIT H-kennzeichen.
                        das klingt gut kennst du jemanden speziellen ?
                        Ich hab auch nen peugeot drin und in 4 jahren ... währe es für mich auch interessant - ich könnt ja schon mal versuchen kontakte zu knüpfen.

                        mfg

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                          #13
                          leider nicht.unser TÜV-mensch ist jetzt in den niederlanden und prüft
                          neuwagen , die in europa zugelassen werden sollen ;( .

                          gruss siggi109

                          Kommentar


                            #14
                            Original von siggi109
                            @109er
                            das ist,mit verlaub gesagt,falsch !
                            es gibt serie II und III mit mercedes oder peugeot-diesel
                            MIT H-kennzeichen.
                            alle veränderungen die in den ersten 10 jahren hätten
                            eingebaut werden können,sind eintragungsfähig.


                            gruss siggi109 :D

                            @siggi109
                            Muss dich leider entäuschen das daß falsch sein soll.
                            Die Veränderungen müssen in den ersten 10 nach EZ statt gefunden haben! So die Richtlinie in unserem Haus wie auch die Richtlinie des BMVBS!
                            Alles andere ist Auslegungssache des Prüfers.
                            Natürlich gibts die ein oder andere Variante des H-Kennzeichens, meine darstellung war die Offiziele Version. ;)
                            Beati pauperes spiritu.

                            Kommentar


                              #15
                              Moin,

                              @109er

                              hab letztes Jahr einen Bericht bei Motorvision Classic, auf Vox glaube ich wars, gesehen. Da hat sich ein Mercedes Spezi eine Heckflosse mit V8 aus einen 107'er gebaut. Ist so nie vom Werk gebaut worden.
                              Maßgeblich für das H-Kennzeichen war, das alle verwendeten Bauteile (z.B. Motor) aus der Zeit der EZ der Heckflosse stammten. Der Aufbau des Fahrzeuges kann demnach auch heute erfolgen. Es sollten halt zeitgenössische Teile verbaut werden.
                              Finde ich also heute einen MB-Motor aus dem EZ-Zeitraum des Landys kann ich das Fahrzeug auch heute noch so aufbauen, wie es früher hätte gebaut werden können.

                              Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob sich die Bestimmungen in letzter Zeit wieder geändert haben. Zu meiner aktiven Käferschrauberei (ist schon 5 Jahre her) haben wir auch 2L Busmotoren aus dem BJ des Käfers eingebaut und H-Kennzeichen bekommen.

                              Gruß Wolfgang

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