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hat jemand schon Erfahrungen gemacht wie es mit einem Serie III und einem eingebauten 2.5l Diesel bezüglich des H Kennzeichens aussieht? Ist das möglich trotz des etwas neueren Motors den Landy mit H zuzulassen?
Ich wär auch sehr dankbar für antworten!
www.auwo.de / Land Rover - proudly turning owners into mechanics since 1948
du musst es ja nicht an die grosse glocke hängen.
der 2,5lit. diesel , sieht ja eh aus wie ein 2 1/4 lit. diesel.
belehre mich , wenn ich da falsch liege.
habe meinem TÜV Prüfer (Dienststellenleiter) genau diese Frage mal gestellt. Gemäß den Vorgaben des TÜV Süd für H-Kennzeichen darf der Motor des Nachfolgemodells verbaut werden wenn Bauform und Leistung nur gering abweichen. Mein TÜV Prüfer meinte 68 PS / 2,5 l gegenüber 61 PS / 2,25 l sei im Rahmen und der 2,5er ist ja der Motor des Nachfolgemodells.
Daß dies gewiß wie immer wieder mal im Ermessen des jeweiligen Prüfers liegt dürfte wohl jedem klar sein :D
Hilfreich für die Argumentation: Motorschaden, der Originalmotor ist nicht mehr / nur noch schwer zu beschaffen, darum soll der bauähnliche Motor des Nachfolgemodells verbaut werden!
wie immer geht's nach dem Motto "Wo kein Kläger, da auch kein Richter". Meiner Meinung nach, und da stehe ich sicherlich nicht alleine (ich bin auch kein Angsthase) kommt das böse Erwachen immer im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses.
Das die Betriebserlaubnis erlischt ist eine Sache. Sollte aber unerwartet ein Unfall mit Schadensersatzforderungen auf einen zu kommen, zeigt sich die Versicherung sicherlich nicht davon angetan. Im ungünstigsten Fall muß man halt selber blechen. Ich finde das jetzt nicht schwarz gemalt, aber wenn die meisten Versicherungen mitbekommen dass sie von der Leistung zurück treten können, tun sie das auch in der Regel.
Hört sich vielleicht altmodisch an, aber ehrlich währt am längsten ;)
wie immer geht's nach dem Motto "Wo kein Kläger, da auch kein Richter". Meiner Meinung nach, und da stehe ich sicherlich nicht alleine (ich bin auch kein Angsthase) kommt das böse Erwachen immer im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses.
Das die Betriebserlaubnis erlischt ist eine Sache. Sollte aber unerwartet ein Unfall mit Schadensersatzforderungen auf einen zu kommen, zeigt sich die Versicherung sicherlich nicht davon angetan. Im ungünstigsten Fall muß man halt selber blechen. Ich finde das jetzt nicht schwarz gemalt, aber wenn die meisten Versicherungen mitbekommen dass sie von der Leistung zurück treten können, tun sie das auch in der Regel.
Hört sich vielleicht altmodisch an, aber ehrlich währt am längsten ;)
Gruß Wolfgang
Das ist der einzige Grund!
Wenn schon jemand so ein Motörchen mit H-Zulassung eingetragen hat, kann man mit dessen Briefkopie das Ganze vereinfachen.
Ansonsten fällt es wahrscheinlich nicht auf.
Ich selbst war am letzten Freitag fürs H-Gutachten beim TÜV, und er hat nur mal so unter die haube geschaut um mir zu sagen, das der "+" Pol der Batterie abgedeckt sein muß.
viel Glück
Paul
Ich suche - 88er Petrol LHD Softtop oder 90er LHD - Softtop
Schonmal danke für eure Antworten. Jetzt wäre die nächste Frage ob vielleicht jemand einen eingetragenen 2.5 Diesel in nem Serie III hat und der auch mit H zugelassen ist zwecks einer Briefkopie.
Wenn da vielleicht jemand, jemand kennt der jemand kennt :D
eine Pn an mich wäre dann sehr hilfreich
Grüße
Oli
www.auwo.de / Land Rover - proudly turning owners into mechanics since 1948
@109er
das ist,mit verlaub gesagt,falsch !
es gibt serie II und III mit mercedes oder peugeot-diesel
MIT H-kennzeichen.
alle veränderungen die in den ersten 10 jahren hätten
eingebaut werden können,sind eintragungsfähig.
man muss ein bisschen kreativ sein und den passenden prüfer
finden dem man klar machen kann,das es solche umbauten
damals schon gab.unterlagen sind natürlich hilfreich aber
nicht zwingend erforderlich.
In dem H-Gutachten zu meinem Landy und ich meine sogar auch in der Zulassungsbescheinigung hat der TÜVler die Motornummer eingetragen (des 2,25 l-Diesels).
Überlegt habe ich mir den Umbau auch schon. Bringt der denn in der Praxis leistungsmäßig was?
Viele Grüße
Sailor
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
"- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten. z.B.:
- Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
Basis-Motor-Typ)"
Ich denke darauf bezieht sich die Aussage meines TÜV Prüfers.
Das "gleicher Hubraum / gleicher Leistung" dürfte also im Ermessen des Prüfers liegen. Auf alle Fälle sind explizit Nachfolgemodelle angegeben (Flosse contra W123) die vom gesamten Fahrzeug her schon höchst unterschiedlich sind.
Das und evtl. eine Briefkopie eines H-Landys mit 2,5er Motor sollte bei einem verständnisvollen TÜV reichen.
Den Aspekt der erloschenen ABE im Falle eines Unfalles im schlimmsten Fall mit Personenschaden würde ich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Fahrzeuge werden von Sachverständigen unter Berücksichtigung aller verfügbaren Unterlagen und Expertenwissen förmlich zerpflückt und man kann von Glück sprechen, wenn dabei nichts "Verdächtiges" gefunden wird - ich habe das schon selbst miterlebt, zum Glück als Unbeteiligter.
Also, wenns legal machbar ist würde ich immer den Weg gehen, auch wenns im Falle des Landys scheinbar "unauffällig" ist den Motor des Nachfolgemodells einzubauen. Aber das muß jeder selbst wissen.
Ich habe mir bei meinem Roten auch den "Dachträger über Frontscheibe" eintragen lassen!
das ist,mit verlaub gesagt,falsch !
es gibt serie II und III mit mercedes oder peugeot-diesel
MIT H-kennzeichen.
das klingt gut kennst du jemanden speziellen ?
Ich hab auch nen peugeot drin und in 4 jahren ... währe es für mich auch interessant - ich könnt ja schon mal versuchen kontakte zu knüpfen.
Original von siggi109
@109er
das ist,mit verlaub gesagt,falsch !
es gibt serie II und III mit mercedes oder peugeot-diesel
MIT H-kennzeichen.
alle veränderungen die in den ersten 10 jahren hätten
eingebaut werden können,sind eintragungsfähig.
gruss siggi109 :D
@siggi109
Muss dich leider entäuschen das daß falsch sein soll.
Die Veränderungen müssen in den ersten 10 nach EZ statt gefunden haben! So die Richtlinie in unserem Haus wie auch die Richtlinie des BMVBS!
Alles andere ist Auslegungssache des Prüfers.
Natürlich gibts die ein oder andere Variante des H-Kennzeichens, meine darstellung war die Offiziele Version. ;)
hab letztes Jahr einen Bericht bei Motorvision Classic, auf Vox glaube ich wars, gesehen. Da hat sich ein Mercedes Spezi eine Heckflosse mit V8 aus einen 107'er gebaut. Ist so nie vom Werk gebaut worden.
Maßgeblich für das H-Kennzeichen war, das alle verwendeten Bauteile (z.B. Motor) aus der Zeit der EZ der Heckflosse stammten. Der Aufbau des Fahrzeuges kann demnach auch heute erfolgen. Es sollten halt zeitgenössische Teile verbaut werden.
Finde ich also heute einen MB-Motor aus dem EZ-Zeitraum des Landys kann ich das Fahrzeug auch heute noch so aufbauen, wie es früher hätte gebaut werden können.
Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob sich die Bestimmungen in letzter Zeit wieder geändert haben. Zu meiner aktiven Käferschrauberei (ist schon 5 Jahre her) haben wir auch 2L Busmotoren aus dem BJ des Käfers eingebaut und H-Kennzeichen bekommen.
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