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Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

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    Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

    Hallo alle zusammen, bei mir im Disco (Disco1 BJ 1989 EZ 1990) ist eine gebremste Anhängelast von 2720 KG eingetragen= Zulässige gesammt masse des Fahrzeug´s. Zum damaligen Zeitpunk war die Gesetzelage nämlich so, das das Zugfahrzeug nicht leichter sein durfte wie der Anhänger. 2-3 Jahre später wurde das Gesetz gekippt und es durfte Anhänger bis zum 1,5 Fachen des Zugfahrzeugs mitgeführt werden(= die 3500KG Anhängelast).
    Nun wollte ich dies bei meinem Fahrzeug nachtragen lassen ( dachte mir dies sei kein Problem schließlich haben die ja an der AHK nix verändert.)

    Also hin zum Tüv, " ich will meine Anhängelast erhöhen".
    Der nette Mann in Blau," da brauchen wir ein Gutachten von Rover Deutschland".

    Ich wieder heim, bei Rover D angerufen. Nach dem ich der Dame fast ne Stunde lang verzweifelt versuch hab zu erklären was ich will.

    "Ja klar Herr B. kein Problem ich schick´s ihnen per Mail zu."

    Hab auch tatsächlich was bekommen 8o.

    Jedoch handelt es sich hierbei nur um das Dokument was besagt das der Disco ohne Technisch Änderungen von 2720KG auf 2810KG aufgelastet werden kann und somit technisch ein Kombinations Kraftwagen ist( super das hab ich schon im Schein stehen X().

    Also wieder zum Tüv." Tut mir leid aber Rover D hat nix. Aber in ihrem PC müssten sie doch eine Liste haben wo drin steht das die Karre 3,5 Tonne ziehen darf.

    Der Mann in Blau, dann tuts mir auch leid aber
    A haben wir noch anderes zu tun (schauen sie sich doch mal um)
    B geht ohne Gutachten eh nix
    und C ist ihr Fahrzeug ein sogenannter Reimport ?( mit lauter nullen im Schein ( hey die Karre kommt von der Insel die ist höchstens ein Import)

    Nun an euch, hat irgendwer so ein Dokument wo das mit der Anhängelast drinsteht oder kann mir ne Briefkopie schicken (von nem Disco 1 vor 1994) wo die Anhängelast von 3,5Tonnen drin steht.

    Gruß Discofieber

    PS. Leider ist "mein" Tüv Mann grad im Urlaub wenn er wieder da ist werd ich nochmal mit ihm sprechen wer ja gelacht wenn ich das nicht hinbekommen würde :D

    #2
    RE: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

    Hi,

    für was mehr anhängelast, verziehen die kisten sich ja selbst kaum ;(..

    Grüsse

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      #3
      Gehe zu einem anderen TÜV. Für jede Eintragung gibt es einen Anderen ;(

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        #4
        Daß da ein Gesetz gekippt worden ist,hab ich noch nicht gehört.
        Die Zugfahrzeuge durften leichter sein,wenn sie über eine Achsdifferenzialsperre verfügten.
        Bei der Zulassung der Fahrzeuge hat beim KBA wohl jemand die Mittendiffsperre mit einer solchen verwechselt.
        Da hast du wohl den einzigen Landrover mit korrektem Eintrag.
        Hast du bei LR mit der Homologation gesprochen?
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          RE: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

          Schick mir mal per i-Mehl Deinen Schein. Ich werde dann die Kollegen fragen.

          A N D R E A S
          Das Rübenschwein

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            #6
            Hallo Andreas, danke für deine Mühen werde versuchen den Schein Morgen Abend zu Scanen und dir dann zu schicken. Hättest du vielleicht auch noch die Möglichkeit nachzufragen ob jemand schon mal 7,50er auf 5x5 R16 Defender Schlauchfelgen in nem Disco1 Eingertragen hat?? Denn der Tüv Mann auß der Arbeit macht sowas plötzlich nicht mehr (hat anscheinend mal Ärger gegeben ?() und die in der Geschäftstelle Kaufbeuren sind völlig Inkomeptent X( .

            Danke gruß Discofieber

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              #7
              AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

              Ich hab gerade nen Disco im "Auge" leider gibt es nur 2,8t. Gibt es einen Weg? Boot mit Trailer sind eindeutig schwerer !
              Viele Grüße aus dem Havelland !

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                #8
                AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

                Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                Daß da ein Gesetz gekippt worden ist,hab ich noch nicht gehört.
                Die Zugfahrzeuge durften leichter sein,wenn sie über eine Achsdifferenzialsperre verfügten.
                Bei der Zulassung der Fahrzeuge hat beim KBA wohl jemand die Mittendiffsperre mit einer solchen verwechselt.
                Da hast du wohl den einzigen Landrover mit korrektem Eintrag.
                Hast du bei LR mit der Homologation gesprochen?
                Hä? unser D2 hat eindeutig -wie jeder andere Disco auch - keine Achssperre.
                Und darf 3,5t.
                Es gibt noch diverse andere 4x4 ohne Sperre aber mit 3,5t AHK. Das kann doch nicht alles ein Fehler sein?

                Ich kann mich daran erinnern, daß mein D1 von 1992 auch nur 2,78t ziehen durfte, und daß einige Jahre später dann die Gesetzeslage geändert wurde, und ab da die GlFz 4x4 eben das 1,5fache ziehen durften/dürfen.

                Gruß Niels

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                  #9
                  AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

                  @waldsegler: Welche anderen FZ dürfen denn ohne Achssperre 3,5T ziehen von damals, neue Zählen nicht? D3 darf auch 3,5t ziehen ohne Sperre aber ASR/ESP etc...

                  Das mit der Achssperre stimmt, und dem Fehler bei den LandRover aus dieser Zeit stimmt auch, Fehler vom KBA.

                  Ein langer Patrol Y61 aus 2000 mit Achssperre darf von Werk aus nur 3t ziehen und dann nachträglich mit Unbedeklichkeitsbescheinigung von Nissan erst 3,5t.

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                    #10
                    AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

                    Und wieso darf denn nun der D2 3,5t ohne Achssperre?
                    Und der RR Classic?
                    Die G-Modelle W460 gab es mit AS optional, aber auch ohne. Bei Zulassung als Zugfahrzeug waren 3,5t auf der Kugel möglich - ohne Sperren.

                    Ich lasse mich ja gerne belehren, aber wo steht das mit den Achssperren? (Nur eine hinten reicht? oder beide Achsen?)

                    Was völlig dagegen spricht: Wenn man auf der Strasse mit einem Anhänger 3,5t fährt, dann sicher NICHT mit Achssperren drin (wenn man sie denn hat), oder?
                    Warum sollte also ein höheres zul. Anhängergewicht möglich sein, wenn das Fz eine Achssperre hat - die man auf der Strasse nie benutzt? Und schon garnicht die vordere - dann ist lenken echt doof.. nee, also ich kann mir das nicht vorstellen, ehrlich.

                    Gruß Niels

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                      #11
                      AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

                      Der G460 hatte immer eine hintere Achssperre und die vordere war als Option.
                      Mein G durfte max 3,0t ziehen mehr war nicht drinn!

                      Das ist doch der Fehler das man beim KBA die Mittendif-Sperre als von Disco,RR und Def als solche angenommen hat. Und beim D2 vor Facelift ist die Sperre doch drinn, nur man kann sie nicht einlegen.
                      Die meisten LandCriuser dürfen nämlich 3,3t ziehen.

                      Diese Gesetzesänderung kam irgend wann Anfang der 90ziger. Da vor gingen 3,5t nicht.
                      Das Gesetz wurde später aber noch mal geändert wodurch D3 usw ( ohne Sperre) 3,5t ziehen dürfen.

                      Gruß Oliver

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                        #12
                        AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

                        Achja, Gesetze müssen nicht immer logisch sein, sie DPF!!!

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                          #13
                          AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

                          Zitat von waldsegler Beitrag anzeigen
                          Ich lasse mich ja gerne belehren, aber wo steht das mit den Achssperren? (Nur eine hinten reicht? oder beide Achsen?)
                          Das steht gewissermaßen hier:
                          Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.

                          Absatz (1) Punkt 2.
                          Und der darin benannten EU-RILI.
                          In der dann steht:
                          "mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
                          die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;"
                          Weswegen der D2 mit ESP auch darf.
                          Die Rili ist von 1970.
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                            #14
                            AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

                            hallo,

                            damals, als die Gesetzesänderung kam, gab es bei Rover Deutschland eine Freigabe zur Erhöhung der Anhängelast.
                            Einziges Problem damals:
                            Die vorher verkauften AHKs hatten einen zu geringen D-Wert

                            Ulli

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anhängelast Erhöhung der Tüv und Landrover Deutschland

                              Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                              Das steht gewissermaßen hier:
                              Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.

                              Absatz (1) Punkt 2.
                              Und der darin benannten EU-RILI.
                              In der dann steht:
                              "mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung,
                              die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;"
                              Weswegen der D2 mit ESP auch darf.
                              Die Rili ist von 1970.
                              Also, das ist leider ungenau gelesen:

                              Denn der Text lautet voll umfänglich wie folgt:

                              4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, ODER wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
                              Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
                              es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
                              als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.


                              Ein Allradantrieb im Bereich 2..12t alleine reicht demnach völlig aus, um die Bedingungen zu erfüllen
                              Gruß Niels

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