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Neues zur Kraftfahrzeugsteuer und neue Chancen

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    #46
    RE: Neues zur Kraftfahrzeugsteuer und neue Chancen

    Gab es einen besonderen Grund,ihn abzulasten?
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #47
      RE: Neues zur Kraftfahrzeugsteuer und neue Chancen

      Hi Caruso,
      eigentlich nicht so richtig. Als mein Freund den Cat eingebaut hat und der dann durch den TÜV bestätigt wurde, haben wir die Ablastung durchgeführt, weil wir der Ansicht waren, wenn er als Wohnmobil durchgeht, hat das Vorteile. Nun bin ich aber gottseidank in der Rubrik der "Sonstigen Fahrzeuge".
      Gruß
      Heinz aus Koblenz
      D A be a part of it!

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        #48
        Original von Caruso
        BFH-Urteil vom 29.04.1997,BBSl II 1997,627:
        Die FAs sind an die verkehrsrechtliche Einstufungen von Fahrzeugen nicht gebunden.
        D.h.sie besteuern unabhängig von dem,was im Schein steht.
        Andersrum können sie auch keine Eintragung verlangen.
        Das trifft den Nagel leider auf den Punkt. Oder anderes gesagt, es zeigt die Lächerlickeit und die Ausrichtung unseres Kfz-Steuer-Systems. ABER, mit der CO2 Steuer wird ja dann bald alles besser *BRÜLL*

        @Karl2: Nördlingen/Wemding ... Du wirst kaum eine Cahnce haben. Vor Dir waren schon viele andere da. Die Bayern-Finanzer stellen sich grundsätzlich immer als die Retter des Abendlandes dar. Und da MUC schon Steuerbescheide mangels DPF verschickt seid Ihr und wir auch bald an der Reihe.

        @glump:
        Mein Finanzbeamter, ein netter, formuliert die bayrische Haltung egal wie in einem Satz. "Keine 170cm stehhöhe - keine 172€" Punkt. Deshalb ... Glückwunsch dass man in RPF 9ne gerade sein lässt.


        Man kann sich jetzt jahrelang darüber auslassen, dass es sich um Ungerechtigkeit handelt - kommt nix bei rauß. Und der "tolle Club" ... darüber könnte man auch sprechen (würde es aber sicher gleich bereuen müssen).

        Sei es drum!

        Greez
        M.
        Weil das Zündschloss links sitzt!
        landyblog.de

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          #49
          Hallo Marcus,
          dein bayrischer Finanzbeamter den kann man genau mit seinen eigenen Worten schlagen. Das sind ja meine Argumente: Was meinst du wie dein bayrischer Finanzbeamte schauen wird, wenn er hört:
          Also, meine Auto ist ein Wohnmobil und ist auch so zugelassen.
          Ihr vom Finanzamt wollt eine Stehöhe von 1,70m. Die habe ich leider nicht. Also, was ist mein Fahrzeug gemäß dem Steuerrecht. Kein Wohnmobil, kein PKW, weil ja Wohnmobil, also bleibt nur das Sonstige Fahrzeug mit 172 €.
          Und wenn man den Widerspruch noch gut im Beamtendeutsch schreibt, hat man eine Chance, weil dein bayrischer Finanzbeamte nun sagen wird: Der Mann hat recht, also machen wirs.
          Ich bin gespannt, ich habe einem Münchner Landyfahrer einen auf Bayern zugeschnittenen Widerspruchtext entworfen. Er wird sich im Forum melden, wenn er es geschafft hat, aber auch wenn er Fehlanzeige melden muss.
          Gruß
          Heinz aus Koblenz
          D A be a part of it!

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            #50
            Original von glump
            Hallo Marcus,
            dein bayrischer Finanzbeamter den kann man genau mit seinen eigenen Worten schlagen. Das sind ja meine Argumente: Was meinst du wie dein bayrischer Finanzbeamte schauen wird, wenn er hört:
            Also, meine Auto ist ein Wohnmobil und ist auch so zugelassen.
            Ihr vom Finanzamt wollt eine Stehöhe von 1,70m. Die habe ich leider nicht. Also, was ist mein Fahrzeug gemäß dem Steuerrecht. Kein Wohnmobil, kein PKW, weil ja Wohnmobil, also bleibt nur das Sonstige Fahrzeug mit 172 €.
            Und wenn man den Widerspruch noch gut im Beamtendeutsch schreibt, hat man eine Chance, weil dein bayrischer Finanzbeamte nun sagen wird: Der Mann hat recht, also machen wirs.
            Ich bin gespannt, ich habe einem Münchner Landyfahrer einen auf Bayern zugeschnittenen Widerspruchtext entworfen. Er wird sich im Forum melden, wenn er es geschafft hat, aber auch wenn er Fehlanzeige melden muss.
            Gruß
            Heinz aus Koblenz
            Hi Heinz,

            Du hast ne PN.

            Gruß

            M.
            Weil das Zündschloss links sitzt!
            landyblog.de

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              #51
              hallo nochmal,
              so war heute da der herr vom fa war sehr freundlich und hilfsbereit.ich war schon mal dort wegen einem pkw umbau auf lkw.ebenso freundlich und kompetent wie heute.
              er meinte auch das viele seiner kollegen die genaue gesetzeslage nicht überblicken und dann auf sturr schalten wie gesagt für mich ist alles wunderbar womo ohne 1,7m stehhöhe=sonstiges fahrzeug=gewichtsbesteuerung=185.- jährlich.
              so wie der nette herr heute sagte hilft bei beratungsresistenten kollegen nur immer am ball zu bleiben und eben notfalls zu klagen.
              viel glück allen auf diesem weg.

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                #52
                Habt ihr bei euch keinen Feiertag?
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #53
                  Hi,
                  den Feiertag gibt es auf keinen Fall in Norddeutschland. Wir in RLP und NRW haben da auf jeden Fall Glück. Heute morgen mit meinem Border Collie im strahlenden Sonnenschein unterwegs, aber jetzt sieht es neblig aus.
                  liphpip: Super, es klappt doch. Habe ich euch doch gleich gesagt. Ich mache es aber lieber schriftlich und das klappt auch recht gut. Mußte nicht zum Vorzeigen zum Finanzamt. Nur der Disco TD5 von einem Freund, den habe ich vorgezeigt. Dann hat der Finanzbeamte Fotos von dem Disco gemacht und alles war klar: 172 €.
                  Gruß
                  Heinz aus Koblenz
                  D A be a part of it!

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                    #54
                    Hallo

                    Ich hab bei www.Blacklandy.de gelesen wie einfach das mit der Steuer ist. Ich hab damit ein Problem. Das Auto ist ein LKW geschlossener Kasten, LR90 DL, 2 Sitze, Zul. Gesamtgewicht 2400kg und hat in der Mitte eine Abdrehung. Ich nutze das Auto um für mich in das Gelände zu fahren. Die Frau auf der Zulassungsstelle hat einen Vermerk gemacht das Auto als PKW zu besteuern, das ganze für Sie ungesehen von Schreibtisch aus. Obwohl im Zulassungsschein LKW Zulassung steht hat mir das Finanzamt ein Schreiben geschickt, wo es als Personenkraftwagen besteuert wird (969,00€). Also hab ich Einspruch gegen den Steuerbescheid per Einschreiben eingelegt. Jetzt ist es länger als 4 Wochen her und ich hab immer noch keine Antwort vom Finanzamt, leider nur eine Zahlungsaufforderung mit Säumniszuschlag und der Ankündigung einer Zwangsabmeldung/ -vollstreckung und einer Lohnpfändung.
                    Meine Frage ist deshalb
                    - Was kann ich weiter unternehmen
                    - Wann muss den das Finanzamt auf den Einspruch antworten (es ist per Einschreiben)
                    - Muss ich jetzt die Steuer bis zur Entscheidung bezahlen (voll ) oder kann ich LKW Steuer bezahlen was ja ein großer Unterschied in der Summe ist
                    - ist es besser einen Anwalt zu nehmen

                    Ich würde mich auf eine rasche Antwort freuen
                    FA Niedersachsen

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                      #55
                      Einen Anwalt brauchst du erstmal nicht,die Steuer mußt du erstmal bezahlen.
                      Steht auch auf der Rückseite deines Bescheides.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #56
                        AW: Neues zur Kraftfahrzeugsteuer und neue Chancen

                        Hallo Runelch und alle anderen Steuerzahler für Landys,
                        wir haben in Niedersachsen einen Erfolg zu verzeichnen. Für Paul aus der Nähe von Soltau-er hat einen 110er TD5-habe ich den Widerspruch gegen den Steuerbescheid formuliert, damit er von den 435 Euro auf 172 Euro runter kommt. Paul hat die notwendigen Fotos geliefert für die 51 % Ladefläche von der Geamtbeförderungsfläche. Nun ist von Paul der Bescheid da. 172 Euro, aber nicht als Sonstiges Fahrzeug eingestuft, sondern steuerrechtlich als LKW. Das ist ein großer Erfolg. Paul habe ich dann beruhigt, weil er meinte, er müsse seinen Schein ändern usw. Braucht man nicht, weil Verkehrsrecht nicht wie Steuerrecht behandelt wird.
                        Herzlichen Glückwunsch, Paul.
                        Runelch, du könntest es ihm nachmachen und viel Geld sparen.
                        Gruß
                        Heinz aus Koblenz
                        D A be a part of it!

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