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Neues zur Kraftfahrzeugsteuer und neue Chancen

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    #16
    Sonst scheinen ja alle Landyfahrer mit ihrer Steuer zufrieden zu sein. Ich dachte, es geht ein Aufschrei durch die Nation. Jeder der mehr als 700 € bezahlt, sollte sich wehren. Wer vorher Wohnmobil war und nun als PKW eingestuft ist, wird falsch besteuert und wird noch durch die Rußpartikelfiltersteuer bestraft,
    Gruß
    Heinz aus Koblenz
    D A be a part of it!

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      #17
      Naja, es sind nicht alle Land Rover als Wohmobil ausgebaut. ;) Demzufolge geht natürlich auch keine Besteuerung nach Gewicht als "anderes Fahrzeug". Und Rußpartikelfilter gibt es auch nicht für jeden Motor...

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        #18
        RE: Neues zur Kraftfahrzeugsteuer und neue Chancen

        Original von Karl2

        So Warum muss ich jetzt deutlich mehr Steuern bezahlen ??
        Weil du das Steuergesetz nicht kennst,im Gegensatz zu anderen hier,das sind keine Steuerhinterzieher sondern Leute,die die Umsetzung des Gesetzes vordern und sich nicht alles bieten lassen.
        Und das es soweit kommt liegt an Leuten wie dir,die immer einen Schuldigen brauchen anstatt sich mit seinem Nachbarn zusammenzutun und gegen die Steuerpolitik aufbegehren.
        Schlaf gut.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #19
          RE: Neues zur Kraftfahrzeugsteuer und neue Chancen

          Aber du hast Glück.
          Wir Landroverfahrer sind nämlich nette Menschen
          und deshalb darfst du dir hier mal ein paar Ideen holen:
          http://www.proallrad.com/womo.php?modus=SUB|5|5
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #20
            RE: Neues zur Kraftfahrzeugsteuer und neue Chancen

            Und damit haben sie recht.
            Dein Fahrzeug ist nach Gewicht zu besteuern,weil es nur drei Sitzplätze hat.
            Es gibt da übrigens eine Klagenummer,die du in einem Widerspruch angeben kannst,das Verfahren läuft noch.
            Kennst du auch www.camperline.de ?
            Die beschäftigen sich mit nichts anderem und sind alles nette Menschen.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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              #21
              hallo,
              @karl2 du wirst übern tisch gezogen weil man versucht hat den cayennes,tuaregs,q7,range usw in den innenstädten von münchen,hamburg,frankfurt usw.fahren ans leder wollte, da diese nach gewicht besteuert wurden. um um denen das schlupfloch womo zu versperren hat man völlig unsinnige regelungen geschaffen die in erster linie leute treffen die es sich nicht leisten können die leute die cayenne,q7,und co fahren die betrifft es kaum, da sie ja trotz verbrauch jenseits der 20l in den innenstädten viel zu kleine parkplätze belegend mit grüner plakette weiterhin 204.- steuer weil euro 4 bezahlen weiter fahren können.

              familien mit vw bus,van oder womo werden nun steuerlich bestraft.ich hab glück mein fa erkannt mich als sonstiges fahrzeug an und ich zahl 172.- was bei ca.8tkm im jahr hauptsächlich als womo genutzt auch gerechtfertigt ist.

              es ist immer leicht ein opfer zu finden aber wenn man es genau betrachtet ist das opfer eventuell selber auch ein opfer und wird nur durch medien meinungsmache zum buhmann gemacht.
              immer erst genau hinschauen und dann urteilen.

              und es komme mir jetzt nicht wieder einer mit dem argument mit nem range,q7, cayenne und co kann man so toll anhänger mit 3,5t ausm dreck ziehen die meisten der karren die ich in hamburg citty seh ham nich ma ne anhängerkupplung oder wissen wie sowas aussieht.meist sinds überforderte großstädter auf der suche nach abenteuer und die finden sie dann auch auf der suche nach einem geeigenetetn parkplatz

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                #22
                Moin Moin,
                woher kommt eigentlich das Märchen, das Steuern gerecht sein müssen.
                Er geht nur darum "Däm Burger" das Maximum an Geld aus der Tasche zu leiern.
                Und wens trift, dens trift. so einfach ist das.

                Aber es wird zur Erheiterung der Finanzbeamten und Politiker beitragen, wenn sie lesen wie ihr euch gegenseitig zerfleischt.

                Weil es mir grad einfällt:
                - Der kleine Pfiffi der Oma kostet mittlerweile so viel steuern, das man es in raten zahlen kann.
                - Die schönen Pferde mit gehobenen kopf kosten natürlich keine steuern.

                Das ist gerecht, weil der pfiffi von Oma ein Luxusgut ist, ein Kampfpfiffi und alles voll scheißt. Und das Edle Ross für die tochter zum reiten ah ..
                nein scheißt nicht auf die straße und wenn haben doch die armen was zu sammel und zu heizen ... Nein Pferde gehören gefördert. schließlich gibt es immer noch mehr pfiffis als Pferde "sprach der Herr Poolitiker"
                :D

                Und nun asche auf mein haupt das ich mich hinreißen lies
                das zu schreiben.

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                  #23
                  Original von Karl2

                  Rücksitze raus Auflasten und schon hab ich ein SonderKFZ
                  Das ist nicht richtig.
                  Im alten KFZ-ST.Gesetz stand,daß nur PKW nach Hubraum zu versteuern sind und in der STVZO steht,daß PKW Fahrzeuge bis 2,8t zul.Gesamt sind.
                  Daraus schlußfolgerten Richter,daß Fahrzeuge über 2,8t keine PKW und somit nach Gewicht zu besteuern seien.
                  Man sollte die Gesetze schon lesen.

                  Im neuen Steht:§2
                  "(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
                  1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem
                  Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, ...

                  2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1
                  der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
                  3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und
                  ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.

                  - 3 -
                  Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur
                  Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die
                  zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten
                  Nutzfläche des Fahrzeugs."

                  Heißt also,Fahrzeuge,die nur 3 Sitzplätze haben,sind nicht nach Hubraum zu besteuern.Das erkennen viele FAs nicht und so hagelt es Widersprüche und Gerichtsverfahren.

                  Und ich kann diese Schuldzuweiserei nicht leiden!
                  Wenn jemand einen Q7,X5 oder sonstwas fahren möchte,finde ich das in Ordnung.
                  Wenn er den für sich günstigsten Steuersatz zahlen möchte finde ich das auch in Ordnung.
                  Diese Leute haben die Gesetze genausowenig gemacht wie ich.

                  Bin Stocksauer und da Steh ich nicht alleine gegen solchen Leute da
                  Da kann ich dir sagen,daß es ein VW-BusWomofahrer war,der die 2,8t Regel
                  auf den Weg gebracht hatte.Der wollte unbedingt nach Hubraum besteuert werden,weil sein Benzinsteuersatz unter dem Gewichtssatz lag und hat gegen die Gewichtssteuer geklagt!
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                    #24
                    Original von glump
                    Es ist auch nicht mehr der Eintrag bei der Zulassungsstelle im Schein bzw. neuem Brief erforderlich. D. h. im Klartext könnte man anschließend wieder zurückbauen, was natürlich keiner macht.
                    Gruß
                    Heinz aus Koblenz
                    Hallo Heinz,

                    ich hab' da andere Infos vom Finanzamt in Berlin: Ich müsste mit dem umgebauten Fahrzeug hin, und wenn der Finanzamtsmitarbeiter den Defender als LKW einstufen würde, müsste ich das dann auch bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. So war die Auskunft am Telefon.

                    Gruß, defender_tdvier

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                      #25
                      Original von zuschauer
                      ... Nein Pferde gehören gefördert. schließlich gibt es immer noch mehr pfiffis als Pferde "sprach der Herr Poolitiker"
                      :D
                      ... stieg in seinen Firmenjet und flog mit steuerfreiem Flugbenzin davon.
                      Who needs luxury?

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                        #26
                        Original von defender_tdvier

                        ich hab' da andere Infos vom Finanzamt in Berlin: Ich müsste mit dem umgebauten Fahrzeug hin, und wenn der Finanzamtsmitarbeiter den Defender als LKW einstufen würde, müsste ich das dann auch bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. So war die Auskunft am Telefon.
                        Laß dir keinen Mist erzählen.
                        Die schenken dir nichts.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                          #27
                          Original von Caruso


                          Laß dir keinen Mist erzählen.
                          Die schenken dir nichts.
                          wo steht denn, dass ich das nicht eintragen lassen muss? Ich hab' dazu bisher leider keine anderen Infos als die vom Finanzamt.

                          Gruß, defender_tdvier

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                            #28
                            BFH-Urteil vom 29.04.1997,BBSl II 1997,627:
                            Die FAs sind an die verkehrsrechtliche Einstufungen von Fahrzeugen nicht gebunden.
                            D.h.sie besteuern unabhängig von dem,was im Schein steht.
                            Andersrum können sie auch keine Eintragung verlangen.
                            Du willst ja auch nicht als LKW behandelt werden sondern als "Anderes Fahrzeug",daß außschließlich nach seinen objektiven Beschaffenheitskriterien einzustufen ist.(siehe Zitat oben).
                            Ich würde mich höchstens auf eine Reduzierung der Sitzplätze einlassen,der Rest ist irellevant.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #29
                              Original von Caruso
                              BFH-Urteil vom 29.04.1997,BBSl II 1997,627:
                              Die FAs sind an die verkehrsrechtliche Einstufungen von Fahrzeugen nicht gebunden.
                              D.h.sie besteuern unabhängig von dem,was im Schein steht.
                              Andersrum können sie auch keine Eintragung verlangen.
                              Du willst ja auch nicht als LKW behandelt werden sondern als "Anderes Fahrzeug",daß außschließlich nach seinen objektiven Beschaffenheitskriterien einzustufen ist.(siehe Zitat oben).
                              Ich würde mich höchstens auf eine Reduzierung der Sitzplätze einlassen,der Rest ist irellevant.
                              Danke für die Antwort. Ich meinte auch nur die Anzahl der Sitzplätze bzw. die Vergrößerung des Laderaums. Hier im Thread stand jedoch, man müsste das nicht eintragen lassen (s. o.).

                              Leider hab' ich bisher nur diese eine Auskunft vom Finanzamt, bei der Zulassungsstelle hab' ich nicht gefragt. Wenn es erstmal in den Fahrzeugpapieren steht, kann man die Sitze natürlich nicht mal so eben wieder einbauen, auch nicht für kurze Zeit oder so. Ich denke, da würde auch die Versicherung Probleme machen...

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                                #30
                                Tja,das mußt du selber entscheiden.
                                Die Zulassungstelle hat damit auch garnichts zu tun und das FA kann eine Eintragung auch nicht verlangen.
                                Solltest du allerdings einen Dreisitzer gelten machen und baust anschließend wieder Sitze ein,sind wir tatsächlich bei der Steuerhinterzieheung.
                                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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