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130 im 6. gang: irgendwo bei ~ 2.800
130 im 5. gang: irgendwo bei ~ 3.500 :evil:
130 im 4 hab ich mich nicht mehr getraut :D
(die zahlen sind so grob aus der erinnerung. auf jeden fall rennt das ding im 5. gang wie blöde in den begrenzer rein ;) )
ist also nix mit drehzahl. angeblich handelt es sich um ein moduliertes geschwindigkeitssignal...
habe gerade eine email von m aus k bekommen, hier die kurzfassung:
- die abe erlischt nicht bei einbau des speed unlimiters
- die hausgarantie von matzker gilt nur, wenn es in einem lizensierten fachbetrieb eingebaut wird. selbsteinbau=keine hausgarantie.
hatte auch nach tuning und dem getriebe-problem-"gerücht" gefragt:
tuning ist in den nächsten wochen verfügbar, bei langzeittests konnten keine schwachpunkte am mt-82 getriebe festgestellt werden.
das kann man jetzt alles glauben oder es lassen...
mir persönlich reicht die schriftliche bestätigung von m dass die abe nicht erlischt.
@windmueller: und schon sind wir nicht mehr bei "illegal" ;)
Original von holzger
aber eine erhöhte Vmax bei diesem Fahrzeug ist eigentlich schon als Gefährdung im Strassenverkehr zu betrachten.
Wem 130 km/h nicht reichen sollte sich doch wohl besser nach einem anderen Fahrzeug umschauen welches dann auch von Haus aus auf höhere Geschwindigkeiten ausgelegt ist. Bei dem Bremsweg den ein Defender hinlegt sollte man dann auch gleich die Bremsanlage tunen.
na endlich! wäre ja auch ein ding gewesen, wenn sich ein fred, der sich mit der aufhebung der vmax-abregelung beschäftigt, von klugschei$$erei und halbwissen verschont geblieben wäre....
es wäre schön, wenn sich dieser fred ausschließlich mit dem "wie" und nicht mit dem "ob" beschäftigen könnte. so würde endlich mal für den interessierten leser eine informationsquelle aufgebaut, die auch nutzbar wäre. und vor allem könnte man noch was hinzufügen, weil der fred so vielleicht offen bleibt!
Fred hat nun mal auch eine Meinung und eigentlich sollte ein Forum auch mit Meinungen die nicht gefallen umgehen können. Leider scheint dieses Forum dies nicht besonders gut zu beherrschen oder wie soll man sonst eine solche Antwort werten.
Eigentlich Schade das man seine Meinung nicht offen kundtun darf ohne gleich dafür abgewatscht zu werden.
Übrigens ist die HOMOLOGATION eines Fahrzeuges ein nicht zu unterschätzender Akt für den Hersteller und ich denke das der Defender ohne diesen Vmax Begrenzer keine Zulassung mehr erhalten hätte.
Ansonsten wünsche ich Allen noch viel Spass mit ihren Land Rovern.
....vielleicht sollten wir uns mal in den auf 250km/h begrenzten Foren von Daimler und BMW aufschlauen. Auch hier werden bei den >400PS Boliden vielfach die Begrenzungen aufgehoben und aktiv vom Werk bzw Tuner angeboten. Wäre sicherlich interessant was die zu ABE, Versicherung, Tüv etc zu diesem Kisten sagt...
Da ist es eine freiwillige Selbstbeschränkung, die meines Wissens nichts mit der ABE zu tun hat. Es gab sogar von Mercedes zwei Stufen der Aufhebung: bis 300km/h unter Beibehaltung der Werksgarantie und über 300km/h ohne Werksgarantie (Werte vom SL55). Kostete allerdings ein Bischen.
letztendlich entscheident ist doch, ob die Versicherung im Falle eines Unfalls mit Personenschäden zahlt, wenn das verursachende Fahrzeug gechipt oder "gematzgert" war!
Wie wär dass denn, wenn bei Euch aus der Familie einer unschuldig in einen Unfall verwickelt würde, dabei Querschnittsgelähmt bleibt und die Versicherungsgesellschaft wg. Chiptuning keine Rente zahlen muß?
Oder man als Unfallverursacher den Schaden selbst zahlen muß, weil man lt. Grundgesetz für Schäden, die man anderen zufügt, uneingeschränkt, mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen haftet?
Unwissenheit schützt vor Schaden nicht!
Ich verstehe nicht, warum hier so viele ein so wichtiges Thema wie "Erlöschen der Betriebserlaubnis eines KFZ" auf die leichte Schulter nehmen, unwissend dazu posten und damit dem Thema die gebührende notwendige Ernsthaftigkeit nehmen?
Es konnte ja bisher noch nicht einmal verbindlich d.h. mit dem entsprechenden rechtlichen Hintergrund geklärt werden, ob so ein offiziell bei Matzger offengemachter Defender Haftpflichtdeckung hat?
(Hat er meiner Ansicht nach nicht, wenn der Versicherung nicht mitgeteilt wurde, dass der durch Tuning über 150 km/h läuft und diese dafür die Deckung schriftlich bestätigt hat.)
Ich halte es für möglich, dass die Beschreibung der Funktionsweise des Geschwindigkeitsbegrenzers auch auf den td4 zutrifft. Man beachte den Preis für den Unlimiter.
Gruß
Klaus
Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!
Ich bin im Gegensatz zu Dir der Meinung, dass hier versucht wird, die Lage zu analysieren, um zu richtigen Ergebnissen zu kommen. "Unwissendes posten" kann ich jedenfalls nicht feststellen, obwohl der eine oder andere vermutlich nur sein Stammtischwissen widergibt. Selbst das kann natürlich einen "wahren" oder richtigen Kern haben.
Es gibt keinen Zweifel daran, dass für einen M-Defender Haftpflichtdeckung besteht.
Gruß
Klaus
Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!
Original von hueroth
Weiter oben gab es ja die "TÜV-Aussage", dass eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit eingetragen werden muss. Das erschien mir eigentlich plausibel.
ich muss zugeben, dass das in der tat plausibel klingt.
wenn ich mir dann allerdings überlege, dass die schriftliche bestätigung von M vorliegt, dass keine ABE erlischt, erscheint die eintragung dann vielleicht auch wieder nicht so wichtig ;)
@Maulwurf, klar das ist eine freiwillige Selbstbeschränkung der Hersteller Daimler und BMW - aber ist das beim Defender nicht auch so? Wenn er wollte/dürfte könnte er sicherlich... ;-)
Ich finds auch mühsam über den Sinn oder Unsinn des Unlimiters und Gefährdung von anderen zu sprechen da es ja bereits den TD5, der auch schneller durfte.
Denke wir sollten beim Thema bleiben und erarbeiten wo nun wirklich die Wahrheit in Bezug auf Versicherung, ABE, etc liegt.
100% klar ist aus meiner Sicht bisher nur, dass die LR Garantie futsch ist und dass M. aus K eine Hausgarantie anbietet, die aber - wie bereits geschrieben - nur im eigenen Haus erfüllt werden kann.
Original von RTHU22
100% klar ist aus meiner Sicht bisher nur, dass die LR Garantie futsch ist
wieso ist denn das klar? und dann auch noch zu 100%? ?(
der freundliche meines vertrauens hat mir offiziell das matzkerkit zur vmax aufhebung angeboten und mit keinem wort erwähnt, dass die werksgarantie hinfällig wäre (was er dann ja wohl hätte machen müssen).
davon abgesehen sehe ich den kausalen zusammenhang zwischen z.b. einem durchgebrannten lichtschalter und der höchstgeschwindigkeit nicht...
das war die Aussage von M aus K mir gegenüber am Telefon die er dann mit der M-Hausgarantie zu entkräften versuchte. Auch bietet M keine Verlängerung seiner Hausgarantie für Jahr 4&5 an.
Muss nicht sein, dass die Werkstatt den Unlimiter sofort (über OBD oder per Sichtung) erkennt. Könnte mir aber vorstellen, dass sie bei einem grösseren Schaden beim TD4 erst mal danach suchen...
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