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ABE für Warn M8000 Seilwinde gesucht !

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    ABE für Warn M8000 Seilwinde gesucht !

    Hallo zusammen !

    Ich habe mir ja in Belgien einen 90er Defender gekauft (von privat) und den nach Deutschland überführt. An dem defender war nun schon die Warn M8000 Winde angebaut. Die Vollabnahme wurde vom TÜV in einer belgischen Werkstatt durchgeführt und er hatt keinerlei Mängel festgestellt.
    Jetzt kommts, der Prüfer hat vergessen die Wind einzutragen und nun ist er in Urlaub, laut der Werkstatt !

    Woher bekomme ich jetzt eine ABE für die Winde damit ich nicht ganz ohne etwas offizielles rum fahre ?

    Gruß, Frank !

    #2
    ABE für Seilwinde? ?( Vielleicht ist bei mir etwas schief gelaufen- aber ich hatte nie eine Winde eingetragen; nur die Stoßstange ist lapidar als "Seilwindenstoßstange" -ohne weitere Spezifizierung- eingetragen . Bei der Abnahme zur Eintragung damals war die Winde für den TÜV-Ingenieur kein Thema.

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      #3
      Ah ha !

      Da könnte das Problem liegen warum die Eintragung vergessen wurde, ich habe zwar eine Seilwindenstoßstange aber die hat noch den Rammbügelaufbau ! :(

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        #4
        Seilwinde..

        Seilwinden müssen nicht eingetragen werden , es sei denn sie verändern die FZG Abmessungen , und mit Deinem Bügel wird es ein Problem geben , welches man sehr einfach lösen kann....

        Lass Dir eine Seilwindenstoßsstange eintragen , baue zur not eine Andere an...

        Schwups ist auch dies im Brief...

        Gruß aus Kiel

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          #5
          RE: Seilwinde..

          Also meine Winde musste eingetragen werden, da ging nichts dran vorbei. Allerdings brauchte die Winde keine ABE nur eine allgemeine Typenbezeichnung. Und angeschlossen musste sie sein. Beim ersten Versuch war sie das nicht, und ich Einfaltspinsel wollte ein Auto mit Winde ohne Aufkleber zulassen. Dann hab ich mit Folienbuchstaben "Winde 1200" draufgeklebt, die Winde angeschlossen und seitdem steht im Schein meines EX-88ers: vorne Winde 1200 unter sonstiges.

          Grüße, Guido

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            #6
            Na ich bin mir nicht Sicher, meines Wissens nach musst Du das nur tun wen Du das ganze Gewerblich nutzt, und muss nicht die geänderte Achslast eingetragen oder umgetragen werden?
            lebe mein Leben und habe Spass dabei.
            http://landy-travel-experience.net/

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              #7
              @ Dundee

              Hi !

              Tüv hat bei mir Seilwindenstoßstange eingetragen ( die von ARB Plus 8274 Warn --Summa Summarum um die 130 kg Gewicht..)

              Nix von wegen geänderte Achslast.....


              Quatsch!! Was die VA und die HA tragen darf , darf sie --- Sonst müsste ja jeder Handwerker Lieferwagen der Werkstatteinrichtung drinnen hat immer neue Achslasten bekommen , gell

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                #8
                Bei mir wurde nur die Windenstoßstange eingetragen, da hierdurch eine Veränderung der Fahrzeugabmessungen um 17cm erfolgt ist. Der Spaß dauerte 30 min und kostste 34Euronen. Irgendwo hier gibt es darüber noch einen Fred. ronlandy

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                  #9
                  Moin!

                  bei meinem wurde ein neues Leergewicht und neue Abmessungen eingetragen. 2 x 8274 und Überrollkäfig...

                  Alles nach Ermessen des zuständigen Prüfers. Überall anders.
                  cu Knud

                  mit eigenem Fahrgelände bei Grevesmühlen

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