In NRW darfst du mit einer gelben Plakette,durch die Dummweltzonen,
wenn das Fahrzeug seit 2008 in deinem Besitz ist und zwar ohne gesonderten Antrag:
"II. Befreiungen von Amts wegen
1. Neben den in Anhang 3 zur 35. BImSchV aufgeführten Maschinen, Geräten
und Kraftfahrzeugen werden
- Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reise-
bus-se und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gemäß An-
hang 2 Nr. 3 Abs. a - h der 35. BImSchV, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die
technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf
den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zu-
gelassen wurden,
...
vom Verkehrsverbot in den Umweltzonen des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet
befreit. "
Das steht hier auf Seite 97 :
https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2BMZEU9999BOCMDE/$File/luftreinhalteplan_Ruhrgebiet_ost.pdf
und die Stadt Bochum hat es gut versteckt.
Man muss schon wissen,wonach man sucht,
um es auf deren Desinformationsseite zu finden.
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