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TÜV-tauglicher Kocher

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    #16
    AW: TÜV-tauglicher Kocher

    Der Omnifuel von Primus kann mit Diesel betrieben werden.
    Den haben wir im Auto, wie gesagt lose mitgeführt, wurde 2011 so eingetragen.
    Den kannst du auch mit Tenaxknöpfen fest einbauen.
    werner
    Und die Zeit begann ernstlich zu verrinnen.

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      #17
      AW: TÜV-tauglicher Kocher

      Für Landstrom und Induktionsherd muss doch wieder ein FI eingebaut werden dachte ich?
      Die Gaskartuschen werden speditiert, in der Gegend rum gefahren, liegen im Kaufhaus im Regal das interessiert alles keinen Mensch. Mit den kleinen Kartuschen braucht man auch keine Gasprüfung, da gibts ja keine Leitungen.
      Das war beim TÜV nie ein Thema.

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        #18
        AW: TÜV-tauglicher Kocher

        Manche Prüfer akzeptieren das Kochfeld ohne eigene elektrische Anlage mit Kabel aus der offenen Tür. Habe ich so auch schon gesehen, muß man halt probieren. Ein Landstrom Anschluß mit Defa Stecker und FI ist zur Not auch nicht besonders schwer zu realisieren, teilweise gibt es vorgefertigte Sets im Campingzubehör.
        Ob die Kartuschen verschickt oder was weiß ich nicht werden ist egal, vermutlich wissen die meißten Paketdienste nicht einmal das die vor einem Monat ein Paket mit 30 (!) Kartuschen bei mir angeliefert haben.
        Solange nichts passiert interessiert es niemanden.
        Die Gasprüfung nach G607 beinhaltet leider nicht nur die Leitungen, m.W.n. steht auch nirgendwo das unterhalb einer bestimmten Gastankgröße kein Gaskasten vorgeschrieben ist.
        Wie gesagt, beim TÜV Nord scheint ein Kocher mit Zündsicherung und Innenraumzulassung für eine Umschreibung zum WoMo ja momentan noch auszureichen.
        Gruss
        Edit:
        Eben habe ich ein Video mit dem verrückten Rene Kreher (der Typ auf YT mit dem Fahrradwohnwagen) gesehen, der hat in seinem Dacia einen Wechselrichter und
        betreibt damit sehr erfolgreich sein Induktionskochfeld.

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          #19
          AW: TÜV-tauglicher Kocher

          Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
          Manche Prüfer akzeptieren das Kochfeld ohne eigene elektrische Anlage mit Kabel aus der offenen Tür. Habe ich so auch schon gesehen, muß man halt probieren. Ein Landstrom Anschluß mit Defa Stecker...
          Kann ich bestätigen. TÜV Nord. Vernünftige Kommunikation mit dem Prüfer im Vorfeld, hatte zu einer Lösung geführt, die beide akzeptieren konnten.
          Man muss ja nicht jeden Blödsinn mitmachen.

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            #20
            AW: TÜV-tauglicher Kocher

            Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
            Die Gasprüfung nach G607 beinhaltet leider nicht nur die Leitungen, m.W.n. steht auch nirgendwo das unterhalb einer bestimmten Gastankgröße kein Gaskasten vorgeschrieben ist.
            .
            Viel interessanter ist noch die Frage,
            wo überhaupt geschrieben steht,dass eine Gasanlage,
            in KFZ zu prüfen wäre, die nicht dem Antrieb dient.
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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              #21
              AW: TÜV-tauglicher Kocher

              Hallo Matthias,

              wie schon geschrieben ist ein Kartuschenkocher mit Zündsicherung Pflicht.
              Ich habe den Devil SD von Brunner ausgewählt und bin sehr zufrieden damit.

              Außerdem muss er fest verschraubt sein. Was auch akzeptiert wird, wenn für einen Festeinbau kein Platz im Innenraum ist, ist eine Schublade, auf der der fest verschraubte Kocher zum Kochen rausgezogen werden kann. So habe ich es in meinem Defender gemacht

              Grüße Jörg

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                #22
                AW: TÜV-tauglicher Kocher

                Zitat von Trini Beitrag anzeigen
                wie schon geschrieben ist ein Kartuschenkocher mit Zündsicherung Pflicht.
                Ich habe den Devil SD von Brunner ausgewählt und bin sehr zufrieden damit.
                Den Bistro Active (https://www.zeltkocher.de/campingaz-bistro-activ/) hat unser Prüfer seinerzeit nicht akzeptiert.
                Nagut, der ist auch ausgesprochen hässlich (der Kocher, nicht der Prüfer ;-) ), insofern: Glück gehabt :-)
                Sein Argument damals war "keine Innenraumzulassung". Von Zündsicherung war nicht die Rede.
                Zeigt wieder, wie gut so ein Forum ist, um zu wissen, was möglich ist.
                Man muss ja nicht jeden Blödsinn mitmachen.

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                  #23
                  AW: TÜV-tauglicher Kocher

                  Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                  Viel interessanter ist noch die Frage,
                  wo überhaupt geschrieben steht,dass eine Gasanlage,
                  in KFZ zu prüfen wäre, die nicht dem Antrieb dient.
                  Gute Frage. Hier (https://gaspruefung.org/dvgw-g-607/) werden als Grundlage DVGW G607 zwei EU-Zettelchen zitiert, die sich auf Kfz und Anhänger beziehen, aber auf HEIZANLAGEN. Ein Kocher macht zwar warm, aber ist das für Juristen deshalb eine Heizung?

                  Habe dabei auch gelesen, dass die Gasprüfung seit 1.1.2020 nicht mehr TÜV-relevant ist!
                  Man muss ja nicht jeden Blödsinn mitmachen.

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                    #24
                    AW: TÜV-tauglicher Kocher

                    Zitat von macfrank Beitrag anzeigen
                    Habe dabei auch gelesen, dass die Gasprüfung seit 1.1.2020 nicht mehr TÜV-relevant ist!
                    Beim Wohnwagen ist das definitiv so, die Gasprüfung bieten sie zusätzlich an und die ist dann wieder für Campingplätze relevant wegen deren Versicherung. Ohne Prüfung kein Standplatz. TÜV gäbe es aber auch ohne, wobei im Falle des Wowa ja die spezifische Zulassung nicht in Frage gestellt wird, bzw. beim Anhänger sowieso keine Rolle spielt.

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                      #25
                      AW: TÜV-tauglicher Kocher

                      Moin,
                      ich versuche das mal aufzudröseln.
                      Die G607 ist seit kurzem kein Bestandteil der HU mehr. Das liegt daran das der Verband es nicht geschafft hat diese "Luftpumpen" kalibrieren zu lassen und da nur noch kalibrierte Geräte zur HU zugelassen sind wird dieser Teil (erstmal ) kein HU Bestandteil mehr.
                      Wie oben geschrieben verlangt der deutsche Gesetzgeber aber weiterhin das Gasanlagen regelmäßig geprüft werden müssen.
                      Bei einer Umschreibung zum WoMo muß eine Kochgelegenheit vorhanden sein und eben den geltenden Normen entsprechen, das kann mit der G607 nachgewiesen werden.
                      Desweiteren sind Heizungsanlagen Prüfpflichtig (auch in Anhängern, da wurde das bislang immer ignoriert. Nu ist der Gesetzgeber aber drauf gekommen).
                      Heizungsanlagen können stillgelegt werden. Kochgelegenheiten leider nicht, da diese bei WoMo und WoWa gefordert werden. Ist bereits eine elektrische Anlage verbaut, darf eine Kochplatte unter 1700W (ich meine das war der Wert) fest verbaut werden, da ansonsten die elektrische Anlage neu zu prüfen ist.
                      Das sollte es aus dem Kopf in etwa gewesen sein.
                      Gruss

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                        #26
                        AW: TÜV-tauglicher Kocher

                        Beim Womo ist die Gasprüfung kein Bestandteil der HU mehr ? Bist du dir da sicher ?

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                          #27
                          AW: TÜV-tauglicher Kocher

                          Ja.
                          Es muß lediglich die Heizungsanlage geprüft werden.
                          Gruss

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                            #28
                            AW: TÜV-tauglicher Kocher

                            Hallo Matthias, (LRO)
                            zeigt doch mal den Ausbau. Würde mich auch für eine WOMO Eintragung beim TÜV interessieren. Bin mir allerdings noch nicht so sicher, da man dann auch nicht mehr rückbauen kann. Spart man denn so viel?
                            Gruß Niko

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                              #29
                              AW: TÜV-tauglicher Kocher

                              Der TÜV Nord sagt https://www.tuv.com/germany/de/lp/mo...nderfahrzeuge/
                              Ablauf und Inhalt der Begutachtung


                              Bei der Umschreibung zum So.Kfz Wohnmobil müssen zahlreiche Richtlinien erfüllt sein. Inhaltlich handelt es sich dabei um die sogenannten Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO. Außerdem kommt das speziell für derartige Umbauten entworfene Merkblatt 740 des VdTÜV zum Tragen.
                              Die Richtlinie fordert eine bestimmte, fest verbaute Mindestausstattung wie folgt:
                              • Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafgelegenheiten, Kocheinrichtung und Stauraum für Gepäck.
                                Der Tisch kann leicht entfernbar ausgestaltet sein. Im Wohnteil müssen mindestens zwei Fenster (insgesamt) an verschiedenen Seiten vorgesehen sein. Eine ausreichende Belüftung (gem. DIN EN 721) des Wohnteils muss sichergestellt sein. Der Fußbodenbelag sollte ausreichend rutschsicher sein.
                              • Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen und muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen. Er muss dazu geeignet sein, einer oder mehreren Personen einen Wohnaufenthalt tatsächlich zu ermöglichen.
                              • Die Kochmöglichkeit muss aus einem fest verbauten Kocher bestehen, der nachweislich für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet ist.
                                Geeignet sind zum Beispiel Gaskocher mit Zündsicherung. Die Gaskartusche von Kartuschenkochern muss im montierten Zustand des Kochers auswechselbar sein. Dies gilt auch für Spirituskocher hinsichtlich deren Befüllbarkeit.
                                Der Kocher darf ausziehbar, klappbar oder o. ä. sein. Es muss auf eine ausreichende Feuersicherheit (Hitzeschutz) beim Kocherbetrieb geachtet werden.
                              • Elektrische Anlagen müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Beim Betrieb des Fahrzeuges verwendbare und fest verbaute elektrische Einrichtungen müssen über einen Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) verfügen.

                              Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder auswechselbaren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten.

                              Nach der positiven Begutachtung erhalten Sie ein Gutachten zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Dort wird die neue (Einzel)Betriebserlaubnis des So.Kfz Wohnmobils erteilt.

                              Es gehen also auch Kartuschenkocher mit Zündsicherung.
                              Wir haben unseren Origo nur mittels eines Spanngurtes (der gleichzeitig die herausnehmbaren Kochkisten hölt) gesichert, das hatte vor 5, 6 Jahren noch funktioniert beim TÜV. Wir kochen ja (fast) immer draußen.

                              Eventuell langts auch wenn man den Kocher sicher in einer Schublade oder einem Fach verstaut?

                              VG Dieter
                              Wer immer mit dem Strom schwimmt, wird irgendwann ins Meer gespült.

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