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Hallo,
ich hatte vor längerer Zeit mal gelesen, man könnte seinen Defender beim Finanzamt als 10 Sitzer zulassen, weil es theoretisch ja ein 10 Sitzer ist mit dem 3. Sitz in 1. Reihe, es aber trotzdem 5 oder 9 eingetragen sind um ihn mit normalem Führerschein fahren zu dürfen.
Meine Frage, ist dies sinnlos oder gibt es möglichkeiten das dem Finanzamt beizubringen um nicht nach PKW Steuer versteuert zu werden.
Vielen Dank für ein paar Infos :)
P.S. seh gerade ist in falscher Kategorie, bitte verschieben, danke!
Man liest immer mal wieder darueber, allerdings auch nur von der theoretischen Moeglichkeit.
Aber entweder hats noch keiner versucht, oder der Versuch brachte keinen Erfolg, odr es hat geklappt, aber keiner redet drueber.
Wuerde das funktionieren und es wuerde publik, ick denke sehr viele wuerden das machen...
Also jetzt mal genug derer, die keinen Ahnung haben.
zurst einmalk gibt es da ja die Suche. Das thema wurde schon öfters angesprochen und im Buschtaxiforum gibt es einen, der das auch schon des öfteren durchgeboxt hat.
Und nein, man brauch keinen Personenbeförderungsschein, weil man ja keine 10 Sitzplätze hat, sondern nur Bauartbedingt genug Gurtpunkte für 10 Sitze vorhanden sind.
Ob das nachhaltig anerkannt wird,soll aber noch ein großer Gerichtsentscheid klären.
Heute muß man ja jedes Gesetz einklagen,wenn man es halbwegs verstanden hat.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Oh,doch.
Viele haben einen neuen Steuerbescheid bekommen und viele haben sich damit abgefunden.
Bei der letzten Verhandlung in Köln,gab es kein Signal,seitens der Richter,wird auch noch etwas dauern.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
im Jahr 2007 habe ich meinen 110er mit 10 Sitzen dem Finanzamt vorgeführt, und daraufhin wieder die Gewichtsbesteuerung bekommen, mit der Fahrzeugart "Kraftomnibus" im Kfz-Steuer-Bescheid.
Jetzt, anläßlich eines Umzugs mit Halterwechsel, will mir das Finanzamt wieder Hubraumbesteuerung und Fahrzeugart "Personenkraftwagen" reindrücken ...
Bin über die aktuelle Rechtslage garnicht mehr auf dem Laufenden; leider gibt es "ProAllrad" scheinbar nicht mehr ...
Schon gelesen:
§ 2*Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
(1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
(2) Die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts richten sich, wenn nichts anderes bestimmt ist, nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften. Bei Personenkraftwagen sind für die Beurteilung der Schadstoffemissionen und der Kohlendioxidemissionen, für die Beurteilung als schadstoffarm und für die Beurteilung anderer Besteuerungsgrundlagen technischer Art die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Zulassungsbehörden entscheiden auch über die Einstufung eines Fahrzeugs in Emissionsklassen.
(2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:
1.
Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;
2.
Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten;
3.
Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
Ein 10 Sitzer muß also was anderes sein. Aber was ?
mein 109er wurde als 12-seater gebaut. In GB gerne genommen da steuerlich begünstigt. Bei Erstzuassung in D vor zwei Jahren war die Ansage glasklar. Kann auch hier mit 12 Sitzen zugelassen werden. Die zwei Dreierbänke hinten auch ohne Gurte. Allerdings dann führen des Fahrzeugs nur mit Personenbeförderungsschein und jährlichem TÜV-Besuch für die Dame.
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