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Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

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    Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

    Moin,

    ich meine das Thema hätte ich schon irgendwo mal gelesen, kann es aber nicht wiederfinden...

    Ich wollte in zwei Tagen meinen 90er Hard Top in Empfang nehmen. Heute eröffnet mir der Verkäufer, dass das Auto nun MJ 2022 sei, das sei teurer, weswegen sie den Restwert im Leasing neu berechnen müssten und ich einen neuen Leasing Vertrag unterzeichnen müsse. Meine Rate bliebe aber unverändert...

    Meine technischen Fragen:

    - was hat sich in der Ausstattung von MJ 21 auf 22 verändert?
    - Ich habe zum Beispiel gesehen, dass das Offroad Paket um 500,- EUR billiger (!) geworden ist, fragt man sich warum? Fehlt da jetzt ein Ausstattungteil den man zusätzlich hätte auswählen müssen? In meiner Auftragsbestätigung steht "aktives Sperrdifferential hinten", im neuen Konfigurator steht "elektronisches Sperrdifferential". Ist das das gleiche?
    - was hat sich sonst verändert? Polsterung meine ich, was noch? Worauf muss ich achten?


    Meine kaufm. Frage:

    - dann soll ich auch noch einen neuen Leasing Vertrag unterzeichnen, bei unveränderter Rate. Das Fahrzeug wäre lt. Liste jetzt etwa 3.000 teurer und sie müssten den Restwert neu / anders berechnen. Kann ich mir auch nicht erklären, wo lauert denn da die Falle für mich? Hat einer von Euch schon mal davon gehört?

    Danke Euch für schnelles Feadback!

    Gruß Oliver

    #2
    AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

    du hast also ein leasing auto bestellt, somit hast du bei der bestellung einen vertrag unterzeichnet. oder etwa nicht?????
    und so wie es in deinem vertrag steht, so hat der händler auch zu liefern,
    änderungen müssen zuerst von dir akzeptiert werden, modellwechsel hin oder her.

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      #3
      AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

      Was wollen die denn machen, wenn Du nicht neu unterschreibst?

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        #4
        AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

        Zitat von Maulwurf Beitrag anzeigen
        Was wollen die denn machen, wenn Du nicht neu unterschreibst?
        das weiß ich noch nicht... :-) Wahrscheinlich will er mir das Auto dann vorenthalten, dann müsste ich sicherlich auf die Erfüllung der bestehenden Verträge bestehen und ggfs. einklagen...

        Ja klar haben wir einen Vertrag. Ich habe den Händler jetzt erst mal gebeten "Papier zu erzeugen", mir die Änderungen aufgrund des Modellwechsel aufzuschlüsseln und den neuen Leasingvertrag vorzulegen. Dann habe ich erst mal was zu lesen und kann dann fundierter entscheiden.

        Was ich aktuell noch nicht durchdringe, und dabei baue ich auch auf diese Gemeinschaft, sind technische Änderungen und die Zusammenstellung der Pakete im Rahmen des Modellwechsel. Ich habe das Offroad Paket und das Winter Paket bestellt. Wie haben sich diese verändert? Hat noch einer einen Download / Scan der Preis- und Ausstattungsliste aus Ende 2020?

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          #5
          AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

          Moin Primo

          das mit dem neuen Leasingvertrag kenne ich, hatte ich auch schon durch. Mit dem neuen Restwert hat der "Verwertungsberechtigte" (in der Regel der Händler, bei dem gekauft wurde) nach Rückgabe eine andere Kalkulationsbasis für ggf. entstandene Schäden am Fahrzeug. Die kosten dann entsprechend mehr oder weniger... sonst geht es wirklich nur um den Wiederverkaufswert des Fahrzeuges.

          Und ja, theoretisch haben @gustel und @Maulwurf Recht - aber faktisch entsteht Dir kein Nachteil, ausser dass es nach Rückgabe eben schadenbedingt ggf. teurer werden kann. Die Rate bleibt gleich? Na, dann ist doch alles gut.

          Und bei dem ständigen Ping-Pong mit dem Modellwechsel / Neue Motoren / (technische) Ausstattung rein / raus bei JLR blicken wahrscheinlich selbst Insider bald nicht mehr durch...>k

          Cheers

          Tom
          So far, so good...

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            #6
            AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

            Zitat von primo Beitrag anzeigen
            Moin,

            Meine kaufm. Frage:

            - dann soll ich auch noch einen neuen Leasing Vertrag unterzeichnen, bei unveränderter Rate. Das Fahrzeug wäre lt. Liste jetzt etwa 3.000 teurer und sie müssten den Restwert neu / anders berechnen. Kann ich mir auch nicht erklären, wo lauert denn da die Falle für mich? Hat einer von Euch schon mal davon gehört?

            Danke Euch für schnelles Feadback!

            Gruß Oliver
            Leasing ist grundsätzlich verzinster Wertverlust. Nach Abzug des Restwertes verbleibt ein Betrag, welcher über die Leasingdauer abzulösen ist.

            Ich vermute, dass über den veränderten Restwert der Händler oder LR die Rate konstant hält. Ist ein bisschen ein Trick. Wenn Du heute eine neue Bestellung aufgeben solltest, wäre die Leasingrate sicherlich höher.

            Also:
            Falls es sich um ein Geschäftsleasing mit definitiver Rückgabe handelt ist das egal.
            Falls es sich um Privatleasing mit anschließendem Kauf handelt, zahlst Du 3000 EUR mehr, nur halt später.

            Den Leasing-Vertrag von LR kenne ich jetzt nicht gut genug. Dennoch bin ich mir sicher, dass eine Klausel enthalten ist, dass bei Modellwechseln Preisanpassungen möglich sind.

            Gruß

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              #7
              AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

              Zitat von muehae Beitrag anzeigen
              Leasing ist grundsätzlich verzinster Wertverlust. Nach Abzug des Restwertes verbleibt ein Betrag, welcher über die Leasingdauer abzulösen ist.

              Ich vermute, dass über den veränderten Restwert der Händler oder LR die Rate konstant hält. Ist ein bisschen ein Trick. Wenn Du heute eine neue Bestellung aufgeben solltest, wäre die Leasingrate sicherlich höher.

              Also:
              Falls es sich um ein Geschäftsleasing mit definitiver Rückgabe handelt ist das egal.
              Falls es sich um Privatleasing mit anschließendem Kauf handelt, zahlst Du 3000 EUR mehr, nur halt später.

              Den Leasing-Vertrag von LR kenne ich jetzt nicht gut genug. Dennoch bin ich mir sicher, dass eine Klausel enthalten ist, dass bei Modellwechseln Preisanpassungen möglich sind.

              Gruß
              Danke für Deine Antwort, Du bist auf der richtigen Spur!

              Das Fahrzeug wird im Geschäft als km Leasing laufen und soll nach drei Jahren zurück gegeben werden (Stand heute). Mein Händler möchte gegenüber der Leasingbank eine höhere Rechnung ausstellen und es ist genau wie Du sagst, der höhere Restwert nach drei Jahren wäre dann zum Nachteil des Käufers. Ich hatte auf meine Fragen an den Verkäufer keine Rückmeldung bekommen und hab heute früh den Leasinggeber angesprochen. Denen ist das Schicksal des Händlers egal, die fordern keinen neuen Leasingvertrag... der Händler hängt jetzt in Sandwich zwischen mir und der Leasingbank. Bei der Gelegenheit: Laut Leasingvertrag können nur Leasinggeber und Leasingnehmer eine Anpassung der Leasingrate verlangen, der Lieferant (das Autohaus) nicht. Ist ja auch logisch, man kann schlecht Verträge zu Lasten Dritter vereinbaren oder ein Dritter eine Änderung Deiner Verträge verlangen.

              Bleibt die Frage ob es technische Änderungen in den Modelljahren gab. Auch dazu habe ich Informationen erfragt und eine Ausstattungsliste des gelieferten Fahrzeug erbeten. Bin mal gespannt in wie weit beide vergleichbar sind und ob mindestens meine gewünschte Ausstattung enthalten ist.

              Danke,

              Gruß Oliver

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                #8
                AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

                Moin,

                um das Thema hier noch zu einem Abschluss zu bringen:

                ich unterschreibe heute einen neuen Leasing Vertrag und hoffe das Auto auch am gleichen Tag noch übernehmen zu können. Es ist jetzt so, dass:

                - der Händler mir einen größeren Nachlass gewährt, sodass meine Leasing Rate unverändert bleibt,
                - der Listenpreis und der kalkulierter Restwert sich erhöhen, danach steigen auch die Kosten für eventuelle Mehr-km (+ 0,01 EUR),
                - der Leasingvertrag kommt im Standard als Kombination mit einer GAP Versicherung über die AXA daher. Hier versteckt sich die Änderung mit der möglicherweise größten Auswirkung, die Schadenquote für einen Totalschaden steigt von 60% auf 80% vom Zeitwert des Fahrzeugs!

                Darüber hinaus gibt es noch einige geänderte Fristen für Schadenmitteilungen (48h statt 30 Tagen) und andere Kleinigkeiten, aber im Schadenfall muss man eh in den Vertrag gucken.

                Der schlechte Beigeschmack bleibt leider dennoch zurück, ich bin von zwei Verkäufern des Autohauses und zwei Vertrtetern der Leasing Bank massiv bedrängt worden schnell einen neuen Vertrag zu unterzeichnen, das ginge ganz schnell online unter eingabe von einmaligen Transaktionsnummern. An meinen Verträgen und Konditionen würde sich nichts ändern. Ich weiß nicht ob alle vier ihre eigenen Verträge nicht kennen oder ob sie mich bewusst "über den Leisten ziehen wollten".

                Die GAP Versicherung kann ich 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen wieder kündigen, die GAP sichere ich jetzt über meine Kasko Versicherung ab. Vom Autohaus bekomme ich noch ein nettes Goody und der Regionalvertreter der Bank hat den Wunsch auf ein persönliches Kennenlernen und einen gemeinsamen Kaffee geäußert! :-)

                Wer also gerade in der gleichen Situation ist (Modelljahreswechsel zwischen Bestellung und Auslieferung) sei hiermit gewarnt seinem Verkäufer N I C H T zu glauben und sich die Zeit zu nehmen alle Verträge genau zu lesen, insbesondere mit den Altverträgen zu vergleichen! Wer Fragen hat erreicht mich gerne auch per PN.

                Gruß Oliver

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                  #9
                  AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

                  Tja, deswegen lease ich meine Autos nicht... Ist mir zu "schwammig" 🤷🏻*♂️

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                    #10
                    AW: Anderungen von Modelljahr 21 auf 22 - einhergehende Änderungen

                    Das Wichtigste ist, dass Du zufrieden bist! Wünsche Dir stets gute Fahrt und viel Spaß mit dem aus meiner Sicht gelungenen Auto.
                    Der Geschmack des Vertragsgebahrens bleibt. Auf jeden Fall die GAP kündigen- die ist völlig überteuert im Vergleich.
                    Ganz wichtig: LR-Verkäufern nicht alles glauben, dieser Bank noch viel weniger, sondern kritisch Hinterfragen. Das kann viel Geld, vor allem aber Lebenszeit sparen.

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