ich hatte vor jahren mal ein ex bgs allrad lkw der hatte vom bgs her aussen halterungen für 4 kanister die waren laut tüv nicht erlaubt, da und das hat er mir schriftlich gezeigt es keine erlaubnis für privat personen gibt treibstoffe aussen am fahrzeug zu transportieren ausnahmen sind handwerkliche betriebe und dann auch nur gut gesichert auf der ladefläche..
er hat aber damals mir die halterungen gelassen und gemeint wenns jemanden stört sei das mein problem nicht seins.
keine ahnung wo das steht.wers genau wissen will kann ja den obersten vom tüv in eckernförde fragen der hat das damals bearbeitet.ist aber schon 8 jahre her.
mir persönlcih ist das auch latte ich fahr rum wie ich will wenns ärger gibt pech gehabt.aber wo kein kläger da kein richter ist immer noch die beste lösung und bisher hatte ich bei allem was ich so gemacht habe selten einen kläger;-)))
ich persönlich transportiere den sprit lieber auf dem dach als den reifen.weil der sprit leichte rauf zu bekommen ist da leichter.und zweitens seltener benutzt.
wenn ich in der wüste strecken fahre die weit ab von tankstellen sind dann befülle ich die kanister und fülle um sobald platz im tank ist(wie maxxx schon schrieb).sonst sind sie leer und zu hause gar nicht auf dem dach.
das rad würde ich nie aufs dach packe zumindest nicht bei touren in die pampa womöglich noch bei hoher aussentemperatur das gewürge mit dem schweren ding nöööö.
aber jeder wie er mag.
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