Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

    mal wieder eine posse aus absurdistan:


    ich war gestern mir neue reifen für den freelander 2 bei der dekra eintragen lassen, weil es in der bekloppten originalgröße keine vernünftigen geländereifen mehr gibt.
    der prüfer hat sich dann auch die höherlegung mit dem stock & stein (H&R) fahrwerk (vor 2 jahren machen lassen) nur kurz angeguckt und mich aufgeklärt das ich mit den federn jetzt keinen hänger mehr ziehen darf. in dem gutachten von H&R steht "anhängerbetrieb nicht geprüft". das hat vor 2 jahren der gtü-ler so übernommen. ich dachte immer es bewirkt nur kein höheren abschlepplasten usw., aber nein, ich darf wahrhaftig so keine hänger mehr ziehen.
    das ist doch wieder typisch deutsch, ich baue ein besseres fahrwerk ein und verliere dafür grundfunktionen meines fahrzeugs.
    der von der dekra würde mir das mit dem hänger jetzt wieder als einzelabnahme mit den federn machen, dafür würde er aber gerne ein gutachten haben möglichst landrover in paarung mit H&R federn, damit er was hat um sich drauf zu beziehen.
    hat jemand ein gutachten für irgendeinen landrover zur höherlegung mit federn (H&R wohlmöglich) bei dem es kein problem war weiter anhänger zu ziehen? oder wo explizit drin steht das der hänger normal weiter genutzt werden kann?!
    offizieler sponsor deutschlands: steuernr.: xxxxxx

    #2
    AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

    Wenn H&R auf die Prüfung des Anhängerbetriebs verzichtet, dann ist das die Entscheidung von H&R, dass die dann noch den Hinweis darauf, dass somit kein Anhängerbetrieb ohne Einzelabnahme mehr möglich ist, unterlassen, spricht gegen diesen Hersteller.

    Ich verzichte daher möglichst auf alle Veränderungen, da es immer irgendwelche, den Laien überfordernde Wechselwirkungen gibt.

    Kommentar


      #3
      AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

      Das Pr5oblem ist, das wird von H&R exklusiv für Stock & Stein in München gefertigt. H&R nimmt sich deswegen davon nichts an! Ich muß am Wochenende mal ne Mail schreiben an S&T. Vielleicht haben die ja noch was, aber das Gutachten wurde von H&R gemacht und ist eindeutig.

      Die Frage ist, gibt es einen anderen Fahrwerkshersteller der +30-40mm anbietet bei dem dann Hängerbetrieb möglich ist?

      Nächste Frage ist, wie hoch darf der Kugelkopf maximal sein, da ja für alle Kfz eine maximale Kugelkopfhöhe gilt. wenn ich die noch nicht erreicht habe könnte das mit der Einzelabnahme nach §21 noch klappen, soe wie jetzt ohne irgendwelche unterlage n ist zumindest der von der Dekra raus sagt er.

      Noch ne alternative wäre eine höhenverstellbare Ahk wie beim Defender, aber ich denke die wird es für Freelander 2 nicht geben. zumindest wußte die "Nummer gegen Kummer" bei Landrover da nix von.
      offizieler sponsor deutschlands: steuernr.: xxxxxx

      Kommentar


        #4
        AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

        Hi.
        Gibts hierzu schon nähere infos?

        Gruß
        Christian

        Kommentar


          #5
          AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

          jein, es gibt weder von landrover was hilfreiches, noch von H&R, stoch und stein hat mich an die landyscheune verwiesen. die haben jede menge gutachten zum thema hängerkupplung aber in verbindung mit dem defender.
          anscheinend hab ich mich bei der dekra verhört, es klang da eigentlich nach... bringen sie mir ein gutachten von einer höherlegung eines geländefahrzeugs von LR und wir bekommen die §21 hin. jetzt mit den gutachten heißt es: äh nö, es muß schon ein gutachten zum freelander sein.
          ich werde morgen nochmal versuchen mit der landy scheun zu telefonieren ob die meinen eine 21er durch zu bekommen, wenn nicht bin ich auch ratlos.
          offizieler sponsor deutschlands: steuernr.: xxxxxx

          Kommentar


            #6
            AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

            Viel Glück.
            Wäre schön wenn du hier schreibst wenn es neuigkeiten gibt.

            Kommentar


              #7
              AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

              Was ist damit,wäre das legal ??
              Somit lässt sich die Höhe doch montieren

              AHK 2 Freelander 2.jpgund AHK Freelander 2.jpg

              Kommentar


                #8
                AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

                gibts dafür papiere, abe etc. dann könnte es was werden.
                offizieler sponsor deutschlands: steuernr.: xxxxxx

                Kommentar


                  #9
                  AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

                  Zitat von Comedian Beitrag anzeigen
                  da ja für alle Kfz eine maximale Kugelkopfhöhe gilt.
                  Das ist falsch.
                  Bei Geländewagen ist die Kugelkopfhöhe frei wählbar.
                  Das steht in der RICHTLINIE 94/20/EG ,also von 1994!
                  Wenn er für eine 21er Papiere haben will,darf er wohl garkeine 21er machen.
                  Du brauchst einen anderen Prüfer.
                  Worum gehts eigentlich,um die Eintragung des Fahrwerks?
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                  Kommentar


                    #10
                    AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

                    es geht darum mit dem stock & stein federn (von H&R) wieder einen hänger ziehen zu dürfen.

                    Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                    Das ist falsch.
                    Bei Geländewagen ist die Kugelkopfhöhe frei wählbar.
                    Das steht in der RICHTLINIE 94/20/EG ,also von 1994!
                    Wenn er für eine 21er Papiere haben will,darf er wohl garkeine 21er machen.
                    Du brauchst einen anderen Prüfer.
                    Worum gehts eigentlich,um die Eintragung des Fahrwerks?
                    offizieler sponsor deutschlands: steuernr.: xxxxxx

                    Kommentar


                      #11
                      AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

                      In deinem Schein steht jetzt,dass du das nicht darfst?
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                      Kommentar


                        #12
                        AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

                        Nein, aber die Zeile kommt hinzu "Anhängerbetrieb nicht geprüft".
                        Ich könnte auf Risiko spielen und das Eintragen lassen, evtl. ändern sie dann O1 & O2 nicht. es ist keine streichung drin bzw. sind in dem muster nicht auf 0 gesetzt.
                        offizieler sponsor deutschlands: steuernr.: xxxxxx

                        Kommentar


                          #13
                          AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

                          Zitat von Comedian Beitrag anzeigen
                          Nein, aber die Zeile kommt hinzu "Anhängerbetrieb nicht geprüft".
                          Ich könnte auf Risiko spielen und das Eintragen lassen, evtl. ändern sie dann O1 & O2 nicht. es ist keine streichung drin bzw. sind in dem muster nicht auf 0 gesetzt.
                          und weil nicht geprüft, ist der Betrieb nicht zulässig.

                          Alleine schon die Stützlast (lassen wir mal den ganzen physikalischen Zug- und Schlingerkrm weg) erhöht das zulässige Gesamtgewicht und das müssen die Federn sicherlich auch aushalten, also dahin geprüft wurden sein, sonst darf diese Belastung im Straßenverkehr nicht erfolgen.

                          Ich wollte Drehsitze im Transit nachrüsten, die sind alle baugleich, weil meine "e-Nummer" im Gutachten nicht drin war erfolgte kein Eintragung. Ich habe das ganze ad acta gelegt, ggf. sollen die von denen, die ich die Einbauen lasse, auch die TÜV-Eintragung machen lassen. Die haben bei mir schon mal die Farbe der Fahrwerksfädern moniert, waren die gleichen Federn (Stärke, Windungen, Hersteller) nur rot und nicht mehr gelb (oder umgekehrt), das ist besonders blöd, wenn eine Feder gebrochen ist, kein TÜV erteilt wird und die Farbe gelb in den Papieren steht. Habe dann mehrere TÜV-Stationen angefahren bis ein Mitarbeiter den Spruch "Die Farbe ist kein Qualitätsmerkmal" akzeptiert hat und daraufhin die Farbe im Schein (ZB Teil1) mit einem Kugelschreiber durchgestrichen hat, das hätte ich auch tun können, muss nur drauf kommen. Diese Streichung wurde im Nachhinein nie moniert!?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

                            Zitat von Comedian Beitrag anzeigen
                            Nein, aber die Zeile kommt hinzu "Anhängerbetrieb nicht geprüft".
                            Ich könnte auf Risiko spielen und das Eintragen lassen, evtl. ändern sie dann O1 & O2 nicht. es ist keine streichung drin bzw. sind in dem muster nicht auf 0 gesetzt.
                            Du brauchst einen anderen Prüfer.

                            Zitat von gcrf Beitrag anzeigen

                            Alleine schon die Stützlast... erhöht das zulässige Gesamtgewicht
                            Die Stützlast ist genauso wie Beladung im Kofferraum.
                            Die erhöht garnichts zulässiges.
                            Zuletzt geändert von Caruso; 01.06.2021, 08:53.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                            Kommentar


                              #15
                              AW: kein hängerbetrieb mehr nach höherlegung

                              Zitat von Caruso Beitrag anzeigen

                              Die Stützlast ist genauso wie Beladung im Kofferraum.
                              Die erhöht garnichts zulässiges.
                              Nicht ganz: du kannst das zulässige Gesamtgewicht, bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger um die Stützlast erhöhen, sofern dadurch nicht andere z.B führerscheinrechtliche Grenzen überschritten sind.

                              Andy

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X