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    Lampenbügel

    Hallo zusammen!

    Ich würde mir gerne -entgegen eigenschlägiger Meinungen - ein paar Lämpchen vorn anbauen. Am liebsten vor dem Dachträger. Aber auch vor dem Kühler ist eine Option für mich.
    Ich glaube, ich habe schon viel gefunden, da oft diskutiert. Nur...10 Leute, 10 Meinungen :-)
    Meinen Tüv'i sehe ich erstmal nicht... Daher meine Frage, ob ich einen flachen Lampenträger anbauen darf. Im Zweifel via Einzelabnahme?
    Dann noch zwei Latüchten mir Ref 25. So der Plan für unten.

    Oben wären es 4 gleiche. Da zu hoch für Fern, dann sicherlich alle über separate Schaltung?!

    Gruß,
    JJ
    _________________________
    Es gibt für alles eine Lösung...

    #2
    AW: Lampenbügel

    Zu hoch für Fern gibt es nicht.
    Wenn du Fernscheinwerfer illegal verdrahtest,bleiben es
    illegal verdrahtete Fernscheinwerfer.
    Welche Scheinwerferart vorliegt,steht meistens im Glas.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #3
      AW: Lampenbügel

      Ok, und wie ist es mit 2 unten zusammen mit Original-Fernlicht und die oben als Arbeits-SW separat geschaltet?

      Kann ich evtl. auch direkt zwei mit der Stoßstange verschrauben?
      _________________________
      Es gibt für alles eine Lösung...

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        #4
        AW: Lampenbügel

        An KFZ unter 3,5t sind 4 Fernlichter erlaubt.
        Du kannst also 2 Zusatzfern,direkt mit den Hauptscheinwerfern verdrahten
        oder zwei zusätzlich zum Fernlicht zuschaltbar.
        Arbeitsscheinwerfer haben keine Kennzeichnung müssen aber ein Prüfzeichen,
        zur elektromagnetischen Unbedenklichkeit tragen.
        Eigentlich sind Arbeitsscheinwerfer nur an Fahrzeugen zulässig,
        die per Definition etwas zu arbeiten haben.
        Mit einem Geländewagen vielleicht noch erklärbar.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          AW: Lampenbügel

          Klasse! Danke!
          _________________________
          Es gibt für alles eine Lösung...

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            #6
            AW: Lampenbügel

            Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
            Eigentlich sind Arbeitsscheinwerfer nur an Fahrzeugen zulässig,
            die per Definition etwas zu arbeiten haben.
            Mit einem Geländewagen vielleicht noch erklärbar.
            Du meinst wahrscheinlich mit eigentlich dass diese Arbeitsscheinwerfer auch während der Fahrt eingeschaltet werden dürfen.
            Zulässig sind sie auch am Sportwagen

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              #7
              AW: Lampenbügel

              Das sieht der Gesetzgeber anders.
              Er hat mal ein Exempel an einer Sattelzugmaschine,
              mit Lampenoverkill statuiert und eine entsprechende Weisung
              an alle Überwachungs- und Kontrollorgane herausgegeben.
              Ist glaub ich erst 6 Jahre her.
              Das hat noch nicht jeder Prüfer mitbekommen.
              Konkret steht das im
              Erl.40 zu §19STVZO
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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